Das Anti-Angel-Gesetz ist vom Tisch

Mitte September hatte das Bundeskabinett versucht, die Wogen im Streit um das sogenannte Anti-Angel-Gesetz zu glätten – mit einem Eckpunkte-Papier. Dort hielten die Minister fest: „Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.“

Nun hat auch das Finanzministerium laut Handelsblatt eingelenkt – und die umstrittene Passage komplett aus dem Entwurf für die Reform des Investmentsteuergesetzes gestrichen. Das Ministerium verzichtet demnach weiterhin auf die Besteuerung des Verkaufs von Firmenanteilen von bis zu zehn Prozent. Der Status quo bleibt also erhalten.

„Die Debatte der letzten Wochen hat zu einer spürbaren Verunsicherung bei Investoren in der Startup-Szene geführt“, sagte Jens Spahn, CDU-Staatssekretär im Finanzministerium, kürzlich auf einer Tagung, wie das Handelsblatt schreibt. Aus der Partei von Finanzminister Schäuble hatte es in den vergangenen Woche weiter Kritik gegeben. Die Arbeitsgruppe Finanzen der Unions-Bundestagsfraktion meldete sich zu Wort: Das Vorhaben passe nicht zu dem Plan der Bundesregierung, Wagniskapital zu fördern.

Auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in dem Bericht „Mehr Börsengänge von jungen Wachstumsunternehmen in Deutschland“ als Empfehlung festgehalten, dass die „Mehrbelastungen für Wagniskapitalinvestitionen vollständig vermieden werden“.

Der Streit um die Besteuerung von Streubesitzanteilen dauert inzwischen seit drei Jahren an. Tagebuch eines Hin und Her:

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