Natürlicht gibt es auch in diesem Jahr wieder so viele Aprilscherze, dass ein Beitrag zum 1. April nicht ausreicht. Nach der ersten Übersicht zu den besten Aprilscherzen 2011, hier also noch ein paar weitere amüsante Scherze aus Netz und Medien.

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Flensburg erlässt Punkte per Lotterie

Ein Aprilscherz, dem wohl viele Autofahrer gerne Glauben geschenkt hätten: Gleich 65 Radiosender hatten sich am heutigen Tag zusammengeschlossen und informierten, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Verkehrssündern 60.000 Punkte erlässt, um sein Image zu verbessern.

Den geneigten Autofahrern wurde mitgeteilt, sie könnten sich auf www.punkteerlass.de an einer Lotterie beteiligen, deren Gewinnern ein Punkt aus der Verkehrssünder-Kartei gestrichen werden würde. Und dies sogar für die Zukunft: Wer es noch auf keine Punkte bringt, könne seinen gewonnenen Punkt später einsetzen. Die Reaktionen sollen laut dem Spiegel überwältigend gewesen sein, das Telefon habe beim schleswig-holsteinischen Sender RSH beispielsweise nicht mehr stillgestanden.

Heinken vertreibt Bierpads

Nein, hierbei handelt es sich nicht um eine Tablet-PC-Variante der niederländischen Brauerei Heineken, sondern um den nächsten Schritt nach der Senseo: Nach Kaffeepads sollen nun auch Bierpads folgen. Einfach Bierpad in das Gerät einlegen und schon wird ohne großen Aufwand ein köstliches Bier eingefüllt. Ob es eine Wohltat oder eine Schandtat ist, dass es das Gerät in Wirklichkeit nicht gibt, darf wohl dahingestellt bleiben.

Heineken Bierpad

Nie wieder Abmahnungen dank dem EX-Stick

EX-Stick, Anti-Abmahn ToolEin sehr hilfreiches Produkt für Blogger und Journalisten bietet Getdigital auf seinen Seiten an: Mit dem EX-Stick soll es fortan möglich sein, anwaltliche Abmahnungen zu umgehen, indem das Anti-Abmahn-Tool einfach alle geschützten Begriffe zensiert. Für nur 39,95 Euro können Nutzer sich den EX-Stick kaufen, der sich dann täglich alle geschützten Marken herunterlädt und mit einem schwarzen Balken automatisch geschütze Begriffe ausext, die der Nutzer eintippt.

Das Außenministerium steigt auf Apple um

Pünktlich zum 35. Geburtstag von Apple informierte Appleunity seine Nutzer darüber, dass sich leitende Angestellte des Außenministeriums dazu entschlossen hätten, ihren Betrieb fortan auf Macs und iPads umzustellen. Ausgehend von Beschwerden, weil man mit den neuen Linux-Systemen nicht klar gekommen sei, soll zunächst Windows als Alternative betrachtet worden sein, bevor man in den Regierungsgebäuden dann letztendlich zu den beliebten Apple-Produkten griff.

Playmobils Apple Store

ThinkGeek hat mit viel Liebe ein eigenes Video produziert, in dem es auf Playmobils neuestes Produkt hinweist: den Apple Store. Sehr detailgetreu haben die Apple-Liebhaber den typischen Look der Apple-Kaufstätten nachempfunden und wollen damit Kindern einen frühen Ausschnitt der Realität bieten, mit der sie sich in Zukunft auseinandersetzen müssen. Eine Keynote mit Steve Jobs ist in dem Setting ebenfalls und die Berufsbezeichnungen der einzelnen Experten des Videos sind durchaus amüsant.

Mister Spex steigt bei Fielmann ein

Der Online-Händler für Markenbrillen Mister Spex (www.misterspex.de) gab heute per Mail bekannt, sich an der Fielmann AG beteiligt zu haben. Das Unternehmen aus Berlin wolle so neben dem reinen Internetvertrieb sein Portfolio auf das stationäre Geschäft ausbreiten und damit ein zweites Standbein aufbauen.

„Die Eigenständigkeit von Fielmann soll jedoch laut Graber zunächst gewahrt werden, man wolle sich in den ersten Jahren weitestgehend aus dem operativen Geschäft heraushalten“, heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung süffisant. Vor allem darf sich die Kundschaft wohl glücklich schätzen, dass die Marke Fielmann auch langfristig neben Mister Spex erhalten bleiben soll.

Das Erste berichtet über Google Indoors

Das Erste verfasste gleich einen eigenen Beitrag über Googles neuestes Projekt „Google Indoors“. Darin informiert die ARD darüber, dass Google nun auch hochauflösende Bilder von Wohnungen in ganz Deutschland ins Netz stellt. Dazu schickt das Unternehmen aus Mountain View Mitarbeiter mit Roundview-Helmkameras zum Fotografieren der Wohnungen.

Einrichtungsgegenstände über 5.000 Euro könnten auf Veranlassung unkenntlich gemacht werden und ist doch durch Zufall mal eine Person im Bild, würde dessen Gesicht automatisch verpixelt, heißt es in dem Beitrag. Vorsichtshalber hat die ARD aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich um einen Aprilscherz handelt, um Zuschauerprotesten aus dem Weg zu gehen.

Finanzieren soll sich Google Indoors laut der ARD durch Produktwerbung: Für jedes im Bild erfasste Firmenlogo erhält Google einen Obulus des Herstellers und gibt davon auch einen Zehntel-Cent an den Wohnungsinhaber weiter. Wehren gibt es übrigens nicht: Wer Google Street View bisher nicht abgelehnt hat, muss sich auch Google Indoors fügen und bei Weigerung mit einer Bußgeldstrafe rechnen.

Flattr zieht Deal mit Nordkorea an Land

In seinem Blog informierte Flattr heute darüber, dass der Blogspenden-Dienst aus Schweden eine Kooperation mit Nordkorea anleihern konnte. Damit will Flattr seine Tools erstmals in einem nicht-digitalen Kontext ausprobieren und erhält einen Anteil von zehn Prozent von den Geldern, die so transferiert werden sollen. Auch Nordkoreas Führer Kim Jong-Il wird im Blogeintrag als von Flattr begeistert zitiert.

„Social-Media-Experte“ wird geschützt

Die WUV machte allen Social-Media-Bedürftigen im Web Hoffnung und informierte darüber, dass die Berufsbezeichnung „Social-Media-Experte“ nun gesetzlich geschützt würde. Einen offiziellen Gesetzesentwurf gäbe es noch nicht, aber es würde fortan wohl ein Masterabschluss fällig, will man sich noch Social-Media-Experte nennen. Dass die Universität Bayreuth schon an einem Promotionsstudiengang für Social-Media und Google-Knowledge tüftele, tat die WUV dann allerdings doch als gezielt gestreute Desinformation ab.

Sehr amüsant auch der Hinweis, dass Heiner Geißler und Sascha Lobo eine Übergangslösung zur Schlichtung für alle erbosten Nun-bald-nicht-mehr-Social-Media-Experten gefunden hätten: Wer innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes einen alten E-Mail-Footer mit dem Titel „Social-Media-Experte“ vorlegen kann, darf die Berufsbezeichnung weiterhin führen – er müsse sich lediglich bei der neugegründeten Bundes-Social-Media-Kammer registrieren.