Ein Beitrag von Sabrina Nöhmer, Rechtsanwältin und Senior Legal Publishing Manager bei Smartlaw.

Mal wieder im Büro gesessen, bis alle Lichter ausgingen – und dann war immer noch genug Arbeit übrig? Und wann die Überstunden abgebummelt werden sollen, ist auch nicht geklärt? Für viele Startup-Mitarbeiter ist das Alltag. Einige Arbeitgeber versuchen ihre Angestellten zumindest mit Feierabendbier oder abendlichen Pizzabestellungen zu vertrösten, wenn es mal wieder später wird. Aber muss ich als Arbeitnehmer überhaupt länger bleiben?

Grundsätzlich gilt: Acht Stunden Arbeitszeit pro Werktag – dann ist Schluss

Arbeitszeit und Überstunden werden im Arbeitszeitgesetz geregelt. Grundsätzlich heißt es hier (§ 3 ArbZG) dazu: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer – von Montag bis Samstag – darf acht Stunden und 48 Stunden pro Woche insgesamt nicht überschreiten. Diese Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden am Tag erhöht werden, jedoch dürfen im Durchschnitt über ein halbes Jahr die acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Also wer mehr arbeitet, muss irgendwann wieder weniger arbeiten, um auf den Schnitt von acht Stunden zu kommen.

Überstunden müssen angeordnet werden

Wichtiges Detail, wenn man über Überstunden redet: Zusätzliche Arbeitszeit gilt erst dann als Überstunden, wenn sie angeordnet werden. Und der Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn er sich das im Arbeitsvertrag so vorbehalten hat. Oder wenn es zum Beispiel tarifvertraglich geregelt ist oder sich aus betrieblichen Erfordernissen ergibt. Das bedeutet, wer länger im Büro bleibt, weil er das selbst so entschieden hat, kann noch lange nicht auf Rechte bezüglich seiner Überstunden pochen. Im Gegenteil sogar: Theoretisch könnte ich als Arbeitnehmer dafür sogar abgemahnt werden.

Mein Arbeitgeber hat Überstunden angeordnet. Muss ich jetzt mehr arbeiten?

Ja, aber: Nur innerhalb der zehn Stunden pro Werktag und innerhalb des oben erklärten Rahmens von acht Stunden im Durchschnitt. Überstunden dürfen keinesfalls die Regel sein. Es muss im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt oder individuell vereinbart sein. Fehlen diese Regelungen und liegen keine Gründe vor, kann der Arbeitnehmer es grundsätzlich ablehnen, Überstunden zu leisten. Allerdings können Arbeitnehmer in Notfällen dennoch zu Überstunden verpflichtet sein, wenn zum Beispiel dem Unternehmen ein erheblicher Schaden droht.

Ich mache regelmäßig länger. In meinem Arbeitsvertrag steht sogar, dass die Überstunden pauschal mit meinem Gehalt abgegolten sind. Darf das überhaupt sein?

Nein. Arbeitsgerichte entscheiden in diesem Punkt regelmäßig für Arbeitnehmer. Überstunden dürfen nicht pauschal mit dem monatlichen Gehalt abgegolten werden, denn jeder Arbeitnehmer muss bei Vertragsabschluss erkennen können, wie viel er für sein Gehalt leisten muss. Kommen pauschal Überstunden dazu, ist das nicht mehr der Fall.

Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer, die zu den Besserverdienern zählen. Liegt ein Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, müssen Überstunden weder vergütet noch durch Freizeit ausgeglichen werden. Auf die meisten Mitarbeiter in Startups, die abends als Letzte das Licht ausmachen, trifft das jedoch wohl eher nicht zu.

Klar definierter Umfang der Überstunden

Anders sieht es jedoch aus, wenn im Arbeitsvertrag die Zahl der Überstunden festgelegt ist, die mit dem Gehalt abgegolten sind. Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel wie „die ersten 20 Überstunden im Monat“ oder ähnliches, wobei der Anteil 10 bis 20 Prozent der monatlichen Arbeitszeit nicht überschreiten sollte, dann gilt die Einschränkung nicht und die Überstunden können auch über das monatliche Gehalt abgegolten sein.

Mindestlohn gilt für sämtliche tatsächlich geleistete Arbeitszeit

Aber Achtung! Der Mindestlohn gilt auch inklusive der geleisteten Überstunden. Landet man als Arbeitnehmer dank eines Anteils von 20 Prozent Überstunden, die mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sein können, unter einem Mindestlohn von 8,50 Euro, liegt sogar eine Ordnungswidrigkeit seitens des Arbeitgebers vor. Und die kann diesen teuer zu stehen kommen.

Ich mache Überstunden und möchte dafür an anderen Tagen früher Schluss machen. Darf ich das?

Jein. Freizeit ist eine mögliche Regelung zum Ausgleich von Überstunden. Allerdings greift diese Möglichkeit nur, wenn sie auch im Arbeitsvertrag aufgenommen wurde und mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist. Einfach zu Hause bleiben, weil es den Tag zuvor länger wurde, geht nicht.

Und wie viel verdiene ich jetzt mit meinen Überstunden?

Die andere Möglichkeit, Überstunden auszugleichen, ist, sie bezahlen zu lassen. Ein Teil kann, wie zuvor erläutert im Arbeitsvertrag konkret benannt sein und mit dem Monatsgehalt abgegolten werden. Liegt solch eine Regelung jedoch nicht vor, heißt das nicht automatisch, dass man als Arbeitnehmer, der Überstunden leistet, leer ausgeht. Sind Überstunden angeordnet oder werden zumindest gebilligt, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie bezahlt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich zumeist anteilig nach der Höhe des Gehalts, es sei denn, es ist im Vertrag etwas anderes oder sogar ein Überstundenzuschlag vereinbart.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man sich zu Beweiszwecken die Anordnung der Überstunden bestätigen lassen und vor allem den Umfang der Überstunden genau dokumentieren.

Bild: Gettyimages/Matthew P. Wicks