Autovermieter-Verband privates Carsharing Autonetzer

Autovermieter-Verband greift private Carsharing-Dienste an

Tamyca, Autonetzer, Nachbarschaftsauto – vor drei Jahren ist das Konzept des privaten Carsharings auch in Deutschland angekommen und findet seitdem eine wachsende Nutzerschaft. Beim Stuttgarter Startup Autonetzer bieten Privatpersonen laut Unternehmensangaben deutschlandweit inzwischen rund 4.000 Fahrzeuge an, um sie mit Freunden und Fremden zu teilen, was einem Wachstum um rund 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch die Zahl der Nutzer habe sich auf 30.000 mehr als verdoppelt.

Nun gerät das Unternehmen wie seine Mitstreiter in die Bredouille: Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat beim Landgericht Berlin Klage gegen das Geschäftsmodell des privaten Carsharings eingereicht. Der BAV sieht im Teilen von Privatfahrzeugen eine „Gefahr für Leib und Leben“.

In einer Pressemitteilung äußerte sich der Verband wie folgt: „Wir haben uns einmal einige Fahrzeuge angesehen, die auf den Plattformen für privates Carsharing angeboten werden. Das Ergebnis ist katastrophal. Karosserieprobleme, ein aufgeschlitzter Reifen, gravierende Bremsprobleme, Schäden an der Lenkung, Funktionsprobleme der Lichtanlage und Motorverunreinigungen mit Gefahren für die Umwelt. Selbst wenn das nicht jedes Fahrzeug betrifft, bei diesen gravierenden Mängeln ist jeder Fall einer zuviel.“

Die Forderung: Fahrzeugbesitzer, die ihr eigenes Auto mit anderen teilen, sollen die gleichen Auflagen erfüllen wie gewerbliche Autovermieter. Der Verband ist der Auffassung, dass auch Privatleute ihre Autos als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ anmelden müssen. Was bedeuten würde, dass die Besitzer ihre Autos nicht nur einmal jährlich dem TÜV vorführen, sondern auch eine spezielle Versicherung abschließen müssten. „Die würde jährlich rund 1.500 bis 2.000 Euro kosten“, äußerte sich Autonetzer-Gründer und –Geschäftsführer Sebastian Ballweg gegenüber Focus Online.

Autonetzer sieht Vorwürfe als unbegründet an

Autonetzer sieht die Anklagepunkte des BAV als unbegründet an. Nach dem Bericht über technische Mängel habe man laut Focus Online die betreffenen Fahrzeuge dem TÜV vorgeführt und daraufhin zwar bei einigen Autos leichte Mängel gefunden, jedoch keinen, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt hätte. Beschwerden von Seiten der Kunden habe es Autonetzer zufolge seit Beginn seines Angebots nicht gegeben.

Die Stuttgarter sind auch das erste betroffene Unternehmen, das eine Stellungnahme zu den Vorwürfen veröffentlicht hat, und zeigt sich in dieser stark empört: „Statt im Autoteilen ein Potenzial für die zukünftige Mobilität und eine sauberere Umwelt zu sehen, fühlt [der BAV] sich und seine Profite bedroht. Per juristischer Klage versucht er deshalb, den Menschen die Vermietung ihrer eigenen Autos zu vermiesen.“

„Mit dem juristischen Vorgehen gegen Autonetzer reiht sich der BAV ein in die Liste der Lobbyistenverbände, die getrieben sind von der eigenen Gewinnmaximierung und der Angst vor innovativer Konkurrenz. Sie scheuen Innovationen und gehen mit großem Geschütz gegen diese vor“, so Autonetzer in der Stellungnahme weiter und fragt: „Wie wenig ist man von der eigenen Dienstleistung und Qualität überzeugt, wenn man im privaten Carsharing eine solche Bedrohung sieht?“

Das private Carsharing ist nicht das erste Konzept der Sharing Economy, das auf Gegenwehr trifft. So muss sich der international agierende Privatunterkunftvermittler Airbnb seit jeher dem Ärger von Hotels, Ferienwohnungsbesitzern und Städten stellen. Neben Deutschland arbeitet man derzeit in mehreren europäischen Ländern an Gesetzen, die das Modell einschränken sollen.

Im Falle des privaten Autoteilens wird das Landgericht Berlin in unbestimmter Zeit eine Entscheidung treffen. Autonetzer gibt sich optimistisch: „Die Autonetzer-Gründer haben das Angebot gemeinsam mit Rechtsexperten und Versicherungen entwickelt. Da der Gesetzgeber zwischen Gewerblichkeit und der Nutzung von privatem Vermögen klar unterscheidet, sind die Sharing-Pioniere von Autonetzer zuversichtlich, dass die Klage als haltlos zurückgewiesen wird.“

Bild: Autonetzer