Auf fast jeder Rechnung ist die Umsatzsteuer zu finden. Der Kunde bezahlt diese an den Unternehmer und der Unternehmer muss sie dann an das Finanzamt überweisen. Ist der Kunde ein Unternehmer, bekommt er die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet. Das ist der normale Ablauf.

Bei Bauunternehmern ist das anders. Denn zwischen Bauunternehmern wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das klingt nach einer Vereinfachung – ist es aber nicht.

Bauunternehmer an Bauunternehmer

Der Bauunternehmer, der die Leistung erhält, muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig darf er diese Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen. Das bedeutet: das Ganze ist eine „Nullnummer“. Da stellt man sich natürlich die Frage, was das soll.

Grund ist: Gerade in der Baubranche gibt es immer wieder Bauunternehmer, die die Umsatzsteuer nicht bezahlt haben und anschließend insolvent werden. Der Leistungsempfänger hat sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Und darauf hat der Gesetzgeber reagiert und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft eingeführt.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Der Bauunternehmer, der die Leistung erbringt, darf die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Macht er das trotzdem, schuldet er dem Finanzamt diese Steuer. Der Leistungsempfänger bekommt die Vorsteuer aus der Rechnung aber nicht erstattet.

Achtung: Das Ganze gilt aber nur bei Leistungen zwischen Bauunternehmern. Ansonsten wird eine ganz normale Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben.

Ein anschauliches Beispiel, wie es bei Bauleistungen richtig laufen muss und was passiert, wenn es falsch läuft, finden Sie im felix1.de-Blogartikel „Umsatzsteuer bei Bauleistungen – So geht´s“.

Bin ich Bauunternehmer?

Schwierig ist die Zuordnung, ob der Leistungsempfänger ein Bauunternehmer ist oder eben nicht. Denn selbst Unternehmen, die eigentlich keine Bauunternehmer sind, werden schnell als Bauunternehmer angesehen. Beispiele dafür, welche Unternehmen Bauunternehmer sind, finden Sie ebenfalls im felix1.de- Blogbeitrag „Umsatzsteuer bei Bauleistungen – So geht´s“.

Hilfe bei Buchhaltung und Steuern gefällig?

Zu kompliziert? Dann lassen Sie Ihre Buchhaltung und Steuern vom Experten – von felix1.de – erstellen. Informieren Sie sich am besten gleich über die verschiedenen felix1.de-Pakete.

Jetzt informieren