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Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Uber-Verbot

Der Limousinendienst Uber bleibt in Berlin verboten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag die Mitte August vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgesprochene Unterlassungsverfügung bestätigt. In einem Eilverfahren entschied die 11. Kammer des Gerichts, das Verbot der Vermittlung von Fahraufträgen sowohl an professionelle Chauffere (UberBlack) als auch an private Fahrer (UberPop) sei rechtens.

Update, 29. September: Gegenwind für Uber auch in München: In Deutschlands drittgrößter Stadt wehrt sich die Stadtverwaltung mit Bußgeldverfahren gegen das US-Startup. „Wir gehen juristisch gegen die Fahrer und das Unternehmen vor“, zitiert die Wirtschaftswoche den Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung. Man habe in mehreren Fällen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt, dem Unternehmen sowie seinen Fahrern drohten nun Strafen von 20.000 Euro und mehr. „Wichtig ist uns, auch das Unternehmen Uber zur Verantwortung zu ziehen“, so der Amtsleiter.

Die erste Version des Artikels erschien am 26. September.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt Uber gegen mehrere Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, unter anderem operiere das Unterehmen ohne Genehmigung. Fahrgäste müssten sich aber darauf verlassen können, „dass die zuständige Behörde den Betreiber bei öffentlicher Personenbeförderung einer persönlichen und fachlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen habe und ihn im Sinne des Verbraucherschutzes überwache“ – was bei Uber nicht der Fall sei.

Außerdem unterlägen die privaten UberPop-Fahrer „keiner staatlichen Kontrolle“ und verfügten nicht über die vorgeschriebene Personenbeförderungslizenz. Auch der Dienst UberBlack sei rechtswidrig – er verstoße gegen die geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und „verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr“. Mit dieser Begründung hatte schon im April das Landgericht Berlin ein erstes Uber-Verbot ausgesprochen, diese einstweilige Verfügung wurde in der Folge jedoch nicht vollstreckt.

Das heute bestätigte Verbot dient laut Verwaltungsgericht „dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit bestehe“ sowie dem „Schutz der Fahrgäste vor Gefahren für Leib und Leben“. Daher müsse das Verbot sofort vollzogen werden.

Uber kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Unternehmen hat behördliche Verbote und Gerichtsentscheidungen bislang weitgehend ignoriert. Auch am Freitag waren in Berlin UberPop-Fahrzeuge unterwegs. Ein Unternehmenssprecher kündigte allerdings an, Uber werde „auch künftig das deutsche Rechtssystem respektieren“.

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Auch in Hamburg musste Uber am Freitag eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des US-Startups ab und gab der Wirtschaftsbehörde recht, die im Juli ein Verbot gegen den Dienst UberPop ausgesprochen hatte. Das Oberverwaltungsgericht revidierte damit auch eine Entscheidung aus erster Instanz.

Für die Taxi-Lobby, die seit Monaten politischen Druck für ein Verbot der Startup-Konkurrenz ausübt, sind diese Entscheidungen wichtige Erfolge. Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband forderte am Freitag von der in der nächsten Woche tagenden Verkehrsministerkonferenz „ein klares Signal“ gegen Uber. „Es gilt Sicherheit vor einer sogenannten ‚Smartheit’ etwaiger Kommunikationsformaten oder gar schneller Erlöse“, so Verbandschef Michael Müller in einem Brief an die Minister. „Wer dies ignoriert, gefährdet die Sicherheit der Fahrgäste, die für faire Preise notwendige Tarifbindung, fördert jedoch Schwarzarbeit und Tagelöhner-Dasein.“

Bild: Uber