Die Bewertungen von Ärzten auf Portalen wie Jameda sind oftmals nicht gerade zimperlich verfasst. Einem Zahnarzt war das zu viel: Er verlangte, dass eine schlechte Benotung durch einen Nutzer von der Ärztebewertungsplattform genommen wird. Der Grund: Er bezweifelte, dass der meckernde anonyme Patient jemals bei ihm zur Behandlung war.

Das in München ansässige Unternehmen nahm die Bewertung von der Plattform und prüfte den Vorwurf. Aber: Jameda kam zu dem Schluss, dass der Patient wirklich beim Zahnarzt behandelt worden war. Er habe ausreichend Beweise aufgeführt, hieß es. Die Bewertung wurde daraufhin wieder online gestellt. Und: Das Portal weigerte sich – aus datenschutzrechtlichen Gründen –, auf die Forderungen des Zahnarztes einzugehen und die Belege an ihn weiterzuleiten. Der Fall landete vor Gericht.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt: Das Ärztebewertungsportal habe die Bewertung nicht ausreichend geprüft, heißt es dort. Das Portal sei außerdem verpflichtet, anonymisierte Behandlungsbelege an den Zahnarzt weiterzuleiten. Das seien zum Beispiel Bonushefte oder Rezepte. Allerdings nur, wenn die Weitergabe der Dokumente nicht gegen das Telemediengesetz verstoße.

„Selbstverständlich werden diese Hinweise nun unmittelbar in die Ausgestaltung unseres Prüfprozesses einfließen, der sich auch in der Vergangenheit schon immer an der jeweils aktuellen Rechtslage orientiert hat“, lässt sich Jameda-CEO Florian Weiß zitieren. Ohne das Einverständnis des Patienten allerdings würden keine persönlichen Informationen herausgegeben. Und die Anonymität des Jameda-Nutzers würde gewahrt bleiben.

Im Zweifelsfall nachweisen zu können, ob ein Patient wirklich beim bewerteten Arzt war – das könnte viel extra Arbeit für Bewertungsportale bedeuten. Zwar heißt es vom BGH, die neu auferlegte Prüfungspflicht dürfe das Geschäftsmodell nicht wirtschaftlich gefährden. Aber der Jurist Andreas Freitag äußerte gegenüber der WirtschaftsWoche Bedenken, dass der zusätzliche Aufwand dafür sorgen könnte, dass kleinere Player vom Markt verschwinden.

Bei der Terminbuchungsplattform Doxter aus Berlin ist eine solche Prüfung bereits gang und gäbe, heißt es vom Unternehmen. Natürlich ist diese im Fall von Doxter wesentlich leichter, da die gebuchten Termine über die Plattform ablaufen und so für das Unternehmen einsehbar sind.

Aber nicht nur Ärztebewertungsportale wie Jameda werden nach dieser Entscheidung ihre Praktiken überdenken müssen. Das Urteil könnte durchaus auch Auswirkungen auf Portale aus anderen Bereichen haben. Für Hotelplattformen wie Holidaycheck oder Location-Portale wie Yelp heißt das: Nachweisen können, dass der Bewertende tatsächlich im Hotel geschlafen oder im Restaurant gegessen hat. Und das ohne die Anonymität der Nutzer aufzugeben – denn davon leben die Bewertungsportale.

Bild: Jameda