Nun ist es also wieder soweit. In einem Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung nimmt das Bundesfinanzministerium einmal mehr die Business-Angel-Szene ins Visier: Deren Exit-Gewinne sollen generell besteuert werden – auch wenn sie sofort wieder in neue Investments gesteckt werden.

Bislang hatte gegolten, dass reinvestierte Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen, anders als Dividendenzahlungen, weitestgehend steuerfrei bleiben – ein wichtiger Anreiz für Angel-Investments. Gerade in den ersten Jahren nach der Gründung sind frühere Gründer und bekannte Szene-Köpfe wichtige Geldgeber. Ein Drittel aller Jungunternehmen, so hat es der Deutsche Startup Monitor ermittelt, nutzt das Kapital und die Expertise von Business Angels.

Entsprechend dem Entwurf (PDF) würden zukünftig sowohl Gewinne als auch Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen von weniger als zehn Prozent besteuert. Gleichzeitig wird in dem Papier des Bundesfinanzministeriums aber auch eine Steuerermäßigung vorgeschlagen.

Der Bundesverband Deutsche Startups wendet sich deutlich gegen den Entwurf: „Während Deutschland bei den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital auf dem letzten Platz in Europa liegt, ist die aktuell gültige steuerliche Befreiung von Veräußerungsgewinnen ein unverzichtbare Investitionsvoraussetzung für Business Angel“, heißt es in einer Stellungnahme.

Der Streit um die Besteuerung von Streubesitzanteilen dauert inzwischen seit drei Jahren an. Tagebuch eines Hin und Her:

Von den vorgeschlagenen Steuerermäßigungen hät man beim Startup-Verband wenig: Die bislang guten Voraussetzungen für Angel-Investments würden „durch eine marginale und in der Praxis unbrauchbare bürokratische und intransparente Steuerermäßigung ersetzt“. Gegenüber der dpa hatte bereits der Bundesverband Alternative Investments gewarnt, mit einem neuen System der Investmentbesteuerung werde das Risiko neuer Gestaltungs- und Umgehungsmöglichkeiten geschaffen.

Sollte es zu einer Verringerung von Angel-Investments kommen, sorgt man sich beim Bundesverband Deutsche Startups weiter, könnte Startup-Deutschland auch noch an anderer Stelle notwendiges Kapital wegbrechen: Die Höhe der Finanzierung durch halbstaatliche Investoren wie dem High-Tech Gründerfonds, der KfW und den landeseigenen Förderbanken wie der IBB, ist oft an die Höhe privater Beteiligungsinvestitionen geknüpft. Startup-Verbandschef Florian Nöll: „Die Bundesregierung betont bei jeder Gelegenheit, dass sie die Finanzierungsbedingungen für Startups nicht verschlechtern wird. Mit dem Gesetzesentwurf bricht sie dieses Versprechen und entzieht unseren Gründerinnen und Gründern massiv dringend benötigtes Kapital.“

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