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crowdfunding gesetz bundestag Reichstagsfassade in Berlin: Neue Regelungen für Kleinanlegerschutz geplant

Prospektpflicht und Informationsblätter

Die Bundesregierung will Kleinanleger besser schützen – und sie vor spektakulären Pleiten wie der des Windenergie-Investors Prokon bewahren. Die Große Koalition hat deswegen härtere Regeln angekündigt und einen Gesetzesentwurf für den Schutz der Anleger ausgearbeitet.

So soll die Zulassung für viele Angebote in Zukunft schwieriger werden; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll mehr kontrollieren und früher auf bedenkliche Finanzprodukte hinweisen. Weil von der verstärkten Kontrolle auch Plattformen für Crowdinvestments betroffen wären, die Bundesregierung Finanzierungsmöglichkeiten für Startups aber weiterhin fördern will, enthält der Gesetzesentwurf laut einem Bericht von Spiegel Online nun Ausnahmen für crowdfinanzierte Projekte.

Doch in der Crowdfunding-Branche werden diese vermeintlichen Ausnahmen überwiegend als zusätzliche Schererei mit bürokratischen Vorschriften aufgefasst. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form sieht nämlich vor,

  • dass Crowdfinanzierungen mit einer Höhe von mehr als einer Million Euro sowie Einzelinvestments von über 10.000 Euro unter die Prospektpflicht fallen. Solche Wertpapierprospekte sind höchst anspruchsvoll und kosten in der Erstellung „schnell mal 50.000 Euro“, so Startup-Verbandschef Florian Nöll gegenüber Spiegel Online.
  • dass Anleger, die mehr als 250 Euro investieren, ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt ausdrucken und händisch unterschrieben an die Plattform zurücksenden müssen
  • dass Crowdinvesting-Plattformen, um in den Genuss der genannten Sonderregelungen für Crowd zu gelangen, unter Aufsicht stehen müssen – entweder durch das jeweilige Gewerbeamt oder durch die BaFin

So reagieren die Crowd-Plattformen

Was halten die Betroffenen von dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett nach der Sommerpause verabschieden soll? Gründerszene hat bei Seedmatch, Indiegogo, Fundsters und Startnext nachgefragt.

  • Seedmatch: „Grundsätzlich sind wir erfreut, dass es eine Anpassung der Gesetze für den grauen Kapitalmarkt gibt und dass die Bundesregierung sich der immer größer werdenden Bedeutung von Crowdfunding für Startups bewusst ist.
    Die Vorschläge der Ministerien sind erster Linie nicht eine Crowdfunding- sowie startupspezifische Form der Regulierung, wie sie etwa in Großbritannien existiert, sondern sie machen lediglich Ausnahmen für die Finanzierung von Startups. In Großbritannien ist man einen großen Schritt weiter als hier.
    Wir würden gern eine ähnliche und vor allem einheitliche gesetzliche Regelung in der EU sehen und beobachten die Entwicklungen durch die EU-Kommission. Dass Anleger ab Beträgen über 250 Euro ein Papier-Dokument unterschreiben und einsenden müssen, ist – zumindest was Crowdfunding betrifft – unseres Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
    Hier sollten andere und zeitgemäßere Lösungen gefunden werden, die auf den Plattformen integriert werden können. Der Vorschlag wird zu mehr Bürokratie führen, die den Anforderungen der schnelllebigen Startup-Branche nicht entspricht.“
  • Indiegogo: „Generell begrüßen wir als weltgrößter Crowdfunding-Anbieter natürlich jeden Versuch, die Sicherheit von Crowdfunding zu gewährleisten und potenziellen Nutzern Vertrauen zum Crowdfunding zu vermitteln.
    Problematisch wird es dann, wenn solche Regelungen dazu beitragen können, Crowdfunding-Projekte für Initiatoren und Nutzer zu erschweren. Diese Gefahr sehen wir beispielsweise bei der 250-Euro-Regelung, die viele dazu bewegen könnte, deutlich geringere Summen beizutragen als sie möchten.
    Crowdfunding ist mittlerweile eines der wichtigsten Mittel für Startups, Ideen umzusetzen und den Markteintritt zu schaffen. Insbesondere regionale und lokale Kampagnen, deren Projekte oft eine positive Auswirkung auf Region und örtliche Wirtschaft haben, werden durch solch restriktive Regelungen benachteiligt.
    Das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Nutzbarkeit ist aus unserer Sicht bei diesen Regeln nicht mehr gewährleistet.“
  • Fundsters: „Der Crowdinvesting-Markt in Deutschland hat lange Zeit keine spezielle Regulierung erfahren. Viele Plattformen konnten sich der Kontrolle der Aufsichtsbehörde (BaFin) durch spezielle Vertragsgestaltungen, wie zum Beispiel partiarische Nachrangdarlehen, entziehen und somit für ihre Startups die Erstellung kostenintensiver Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte umgehen.
    Dies wird sich im Rahmen des verabschiedeten Maßnahmenpakets zur Stärkung des Schutzes von Anlegern nun ändern, da zukünftig die Gesetze auch bei derartigen Formen greifen sollen.
    Fundsters hat von Anfang an auf ein Modell gesetzt, dass nicht auf Ausnahmetatbeständen beruht, da wir der Meinung sind, dass insbesondere Privatinvestoren Sicherheit und Transparenz benötigen. Dazu gehört für uns auch, sich im Sinne eines nachhaltigen Geschäftsmodells nicht bewusst der Aufsicht durch die Behörden zu entziehen. Fundsters-Venture-Capital wäre von der Verschärfung der Regulierung für Crowdinvesting-Plattformen nicht betroffen, da unser Beteiligungsmodell schon jetzt den kommenden verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen der BaFin entspricht und sogar übererfüllt.
    Fundsters ist aktuell die einzige Crowdinvesting-Plattform in Deutschland, die auch im kommenden Regulierungsrahmen Finanzierungen über eine Million Euro realisieren kann. Wir begrüßen die fortschreitende Professionalisierung des Crowdinvestingmarktes und werden in diesem Bereich auch weiterhin Standards setzen.“
  • Startnext: „Die Anhebung der Prospektpflichtuntergrenze von 100.000 auf eine Million Euro ist ein positiver Schritt. Dieses Limit wird jedoch heute schon von einigen Kampagnen überschritten. Es stellt sich die Frage, in welcher Beziehung diese Grenze steht, denn verschiedene Unternehmenstypen und Unternehmensphasen stehen in verschiedenen Risikogruppen, darauf geht diese Grenze nicht ein.
    Anleger dürfen an einer solchen Finanzierung mit maximal 10.000 Euro beteiligt sein, das diene dem Anlegerschutz. Auch hier stehen die Zahlen nicht im Zusammenhang mit dem Vermögen des Anlegers. Während der Verlust dieses Beitrages für den einen Anleger schon zur Privatinsolvenz führen kann, ist es für den anderen kaum spürbar. Wie dies durch die Plattformen in der Realität sichergestellt werden soll und zu wessen Kosten, wird nicht festgelegt.
    Unsicherheit bleibt aus unserer Sicht bei dem Thema Bewerbung und Vermarktung von Anlagen, denn der Erfolg beim Crowdinvesting basiert unter anderem auf viralen Kommunikationsmaßnahmen, deren Herkunft und Inhalt schwer steuerbar sind. Wer genau macht sich haftbar, wenn er über ein spannendes Crowdinvesting spricht – der Investor, ein Fan, die Plattform, der Emittent?
    Aus unserer Sicht bietet der Regulierungsvorstoß für das Thema Crowdinvesting derzeit insgesamt mehr Einschränkungen als Vorteile und entspricht so nicht dem beschlossenen Zielen der Bundesregierung, Startups und Innovation in Deutschland stärker zu fördern. An dem Entwurf muss deshalb weiter gearbeitet werden.“
Mitarbeit: Georg Räth
Bild: © panthermedia.net / Ernesto Rosé