Welcher der bessere Deal ist, lässt sich erst erkennen, wenn man weiß, was drin steckt

Vergleichsportale boomen: Ferienhäuser, Versicherungen, Stromtarife – für fast alles gibt es passende Plattformen. Mit wenigen Klicks ist der nächste Urlaub gebucht oder eine Versicherung abgeschlossen. Meist im festen Glauben, sich für das preisgünstigste Angebot entschieden zu haben.

Doch das muss nicht immer stimmen: Verbraucherschützer kritisieren bereits seit 2013, dass verschiedene Portale einen unvollständigen Überblick böten und manche Angebote absichtlich nicht aufführten. Gleichzeitig werbe man aber mit Unabhängigkeit, wo keine gegeben sei. Check24 oder Verivox argumentieren, dass manche Anbieter gar nicht aufgeführt werden wollten. Doch, so vermutet Spiegel Online, liege das wohl eher an den zu hohen Provisionsanforderungen dieser Portale.

Daher forderten die Verbraucherschutzminister des Bundes und der Länder im letzten Jahr, dass Vergleichsportale die Provisionen offen legen sollten, die sie bei der Vermittlung eines Vertrages von den Anbieter erhielten. Check 24 warfen sie weiterhin vor, die Auflistung zu Gunsten der Provisionshöhe zu verändern und den Verbraucher bewusst in die Irre führen. Im Geschäftsjahr 2014/2015 hatte Check 24 laut Süddeutsche etwa 330 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Der Großteil käme aus Provisionen.

Christoph Röttele, Geschäftsführer von Check 24 bestreitet, die Vorwürfe: „Bei uns haben die Provisionen keinen Einfluss auf die Vergleichsergebnisse“. Die Vorwürfe seien haltlos, der Erhebung lägen methodische Mängel vor. Zudem wehrt sich das Vergleichsportal vehement gegen die Forderungen, die Provisionen offen zu legen. Unternehmensgründer Henrich Blase sieht das als ungerechtfertigte Bedrohung von Betriebsgeheimnissen: „Das ist völlig untypisch in der deutschen Wirtschaft, ein Unternehmen wie VW würde zum Beispiel auch nie seine Margen preisgeben“.

Das hessische Landesministerium schlug vor, den Portalen ein Jahr Zeit zu geben, die Provisionen freiwillig offenzulegen. Erst wenn das nicht funktioniere, solle der Staat eingreifen. Blase allerdings entgegnet, dass eine solche Offenlegung deutsche Anbieter schwäche. Portale, wie Booking.com, die aus den USA kommen, unterlägen solchen Regelungen nicht und würden so einen Wettbewerbsvorteil bekommen.

Schließlich verklagte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute das Portal Check 24 im September 2015, ungenügend über seine Rolle als Versicherungsmakler zu informieren. Zudem nehme das Portal die Beratungsfunktion, die ein Makler habe, ungenügend wahr. Der Prozess begann im Februar, aber wurde zunächst vertagt. Eine Entscheidung könnte nun nächste Woche, am 11. Mai, im Landgericht München fallen – und exemplarisch für viele Vergleichsportale werden.

Bild: Getty / Emma Kim