Einen Namen hat sich Christian Lutz Schoenberger in der Hamburger Szene sicherlich gemacht – allerdings keinen guten. Der 29-Jährige gründete verschiedene Online-Shops, über die alkoholische Getränke günstig verkauft wurden. So die Theorie, denn erhalten haben zahlreiche Kunden ihre bezahlte Ware nie.

Mit dem Shop „Stardrinx“ soll Schoenberger im Jahr 2012 in großem Stil betrogen haben: Eine Fülle an Anzeigen ging gegen den Unternehmer ein, der die Getränke über Groupon besonders günstig angeboten hatte. Vergangenen Sommer gab es wieder Anzeigen gegen Schoenberger, dieses Mal wegen seines neuen Online-Shops „Welovedrinks“. Die Masche soll die gleiche wie bei Stardrinx gewesen sein.

Über drei Jahre lang konnte der Gründer seine Machenschaften weiterverfolgen. Eine Sprecherin des Hamburger Landgerichts erklärte im Sommer gegenüber Gründerszene, das Verfahren gegen Schoenberger sei einer Kammer anhängig, die sich zunächst um den komplizierten Prozess gegen den Unternehmer Heinrich Maria Schulte kümmern musste. Im Herbst kam eine weitere Klage mit Untersuchungshaft dazwischen: Solche Ermittlungen haben stets Priorität, der Fall Schoenberger rutschte nach hinten.

Bis heute bleibt das Groupon-Verfahren ungeklärt, es geht dabei um 124 vermeintlich betrogene Kunden. Allerdings befindet sich der beschuldigte Schoenberger nach Gründerszene-Recherche jetzt seit wenigen Tagen in Untersuchungshaft – aufgrund der jüngeren Vorfälle. Das bestätigt die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach in einer Mail an Gründerszene: „Ihm werden 117 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges vorgeworfen.“ Als Haftgründe werden Flucht, Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr genannt. Es heißt weiter, derzeit dauerten die Ermittlungen noch an, danach werde über eine Anklageerhebung entschieden.

Update, 6.7.2016: 
Christian Schoenberger wurde am 13.6.2016 aus der Untersuchungshaft entlassen, wie das Hamburger Oberlandesgericht gegenüber Gründerszene bestätigt. Es heißt, es bestehe weiterhin Tatverdacht und der Prozess werde in den kommenden Wochen fortgesetzt. Nachermittlungen während der Verhandlung hätten außerdem ergeben, dass es sich aktuell um 89 geschädigte Kunden handle. Das sind etwas weniger als zunächst angenommen. Christian Schoenberger betont in einer Mail an Gründerszene, bis heute liege kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vor. Er beschuldigt die Staatsanwaltschaft, ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Die ältere Klage gegen Christian Schoenberger aus dem Jahr 2013 liegt laut Oberlandesgericht weiter bei einer Kammer, die bisher in der Sache nicht zur Verhandlung kam.

Dieser Artikel erschien zuerst am 17.2.2016.

Schoenberger gab vergangenen Juni gegenüber Gründerszene noch an, er sei von allen Vorwürfen zu Groupon freigesprochen worden. Auf den Hinweis, dass die Klage noch beim Landgericht liege, sagte er, die sei „doch uralt“. Schoenberger behauptete, er habe allen Stardrinx-Geschädigten ihr Geld zurückgezahlt. Eine frühere Kundin widersprach dem gegenüber Gründerszene.

Die Anzeigen gegen seine Praktiken bei dem neuen Shop Welovedrinks tat Schoenberger damals als „Lappalie“ ab. Kunden würden bestellen und ihn einen Tag später bereits anzeigen. Die Verbraucherzentrale NRW warnte schon im Mai 2015 vor dem Shop.

Die Gesellschaft Runner Runner Online, mit welcher Schoenberger seine Webseiten betrieb, ist mittlerweile wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden. Welovedrinks ist offline, ebenso die Seite Deal-stars.de, welche Schoenberger im Sommer gegenüber Gründerszene als erfolgreich anpries.

Als vermutlich letzte unternehmerische Tätigkeit für einige Zeit startete Schoenberger Anfang Januar den Blog Gruenderpost.de. Auf der Webseite bezeichnet er sich als seit zehn Jahren aktiver und „selbstlernender Internet Unternehmer“ und schreibt: „Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.“ Das ist Schoenberger sicherlich gelungen.

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Hinweis: Kurz nach Veröffentlichung des Artikels reichte die Staatsanwaltschaft Hamburg zusätzliche Informationen an die Redaktion weiter. Diese wurden im Artikel ergänzt. Titelbild: Gettyimages/_hijiki_