Fehler 1: Sie geben keine Steuererklärung ab

Viele Steuerpflichtige sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, z.B. weil sie sich einen Lohnsteuer-Freibetrag haben eintragen lassen. Wer trotz Verpflichtung keine Steuererklärung abgibt und auch einer Aufforderung des Finanzamts, eine Steuererklärung abzugeben, nicht nachkommt, erhält früher oder später einen Schätzungsbescheid. In diesem schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, und das ganz sicher nicht zum Vorteil des Steuerpflichtigen.

Wer keine Steuererklärung abgeben muss, sollte aber dringend prüfen, ob sich für ihn nicht doch die freiwillige Abgabe lohnt. Haben Sie z.B. hohe Werbungskosten oder Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung, können Sie mit einer schönen Steuererstattung rechnen. Wer hier keine Steuererklärung abgibt, verschenkt bares Geld!

Fehler 2: Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Wer nebenberuflich tätig ist oder gerade erst sein Unternehmen gegründet hat, entscheidet sich häufig für die Kleinunternehmer-Regelung. Kleinunternehmer haben es in Sachen Umsatzsteuer etwas leichter als andere Unternehmer. Trotzdem darf hier nicht leichtfertig gehandelt werden. Zwei Fehler sollten Sie als Kleinunternehmer unbedingt vermeiden:

Erstens dürfen Sie auf ihren Rechnungen auf gar keinen Fall die Umsatzsteuer ausweisen. Wer dies doch tut, egal ob aus Versehen oder mit Absicht, muss die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bei größeren Rechnungen kann das teuer werden! Der Kleinunternehmer-Status ist hier aber noch nicht in Gefahr.

Zweitens müssen Sie bei Ihrer Umsatzsteuererklärung sorgfältig darauf achten, dass Sie nur die Felder ausfüllen, die für Kleinunternehmer vorgesehen sind. Denn Eintragungen in den Feldern für normale Unternehmer wertet das Finanzamt als Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung. Und dieser Verzicht gilt dann für 5 Jahre! Ein Fehler bei der Steuererklärung hat hier also weitreichende Folgen.

Sie sind unsicher? Unsere Steuerberater helfen gerne! Schauen Sie mal in unser Kleinunternehmer-Paket: https://www.felix1.de/steuerberatung-kleinunternehmer

Fehler 3: Als Kleinunternehmer überschreiten Sie die Umsatzgrenze

Den Kleinunternehmer-Status dürfen Sie nur in Anspruch nehmen, wenn die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten wird. Sind es nur wenige Euro mehr, sind Sie im nächsten Kalenderjahr automatisch normaler Unternehmer und müssen auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch dann, wenn schon zu Jahresbeginn klar ist, dass Sie in diesem Jahr wieder unter der Umsatzgrenze bleiben werden.

Schon während des Jahres müssen Sie deshalb Ihre Umsätze sehr sorgfältig überwachen. Fällt Ihnen Ihr Fehler bei der Steuererklärung auf, ist es zu spät!

Achtung: Der Umsatz lässt sich nicht durch Betriebsausgaben senken, sondern nur durch das Verschieben von Einnahmen. Besteht die Gefahr, dass Sie die Umsatzgrenze überschreiten, sollten Sie z.B. Rechnungen, die Sie eigentlich im Dezember schreiben wollten, im Januar erstellen oder Aufträge erst wieder im neuen Jahr annehmen.

Lesen Sie auch: „5 Fragen zum Kleinunternehmer

Fehler 4: Sie heiraten im Januar

Wer heiraten will, verschwendet bei den Vorbereitungen normalerweise keinen Gedanken an das Thema Steuern. Planen Sie allerdings eine Winterhochzeit, könnte es sich lohnen, den Termin vom Januar in den Dezember zu verlegen.

Hintergrund: Den steuerlich günstigen Splittingtarif erhalten Ehepartner auch dann, wenn sie nicht das ganze Jahr über verheiratet waren – ein einziger Tag genügt. Wer sich also am 30.12. das Ja-Wort gibt, hat aus steuerlicher Sicht alles richtig gemacht.

Fehler 5: Sie ignorieren die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen

Zwischen den Jahren nimmt sich manch einer die Zeit, endlich mal das Büro aufzuräumen. Die neu angeschafften Ordner und anderes Büromaterial helfen dabei und können ganz nebenbei auch noch steuerlich abgesetzt werden.

Bevor Sie sich allerdings dem Rausch des Ausmistens hingeben und fleißig den neuen Reißwolf füttern, sollten Sie sich mit den Aufbewahrungsfristen für Ihre Unterlagen befassen. Denn viele Schriftstücke müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren. Prüft das Finanzamt ein Jahr, für das Sie die Unterlagen bereits entsorgt haben, können Sie steuerlich relevante Ausgaben nicht mehr nachweisen. Im Zweifel streicht das Finanzamt die Aufwendungen und verlangt eine Steuernachzahlung. Machen Sie diesen Fehler bei der Steuererklärung nicht, sondern kümmern Sie sich um ein funktionierendes und leicht zu bedienendes Ablagesystem, mit dem Sie auch die Aufbewahrungsfristen im Blick haben.

Fehler 6: Sie geben Geld aus, um Steuern zu sparen

Das ist in den allermeisten Fällen ein Verlustgeschäft. Denn die Anschaffung eines neuen Regals oder eines Computers wirkt sich steuerlich nicht zu 100% aus, sondern nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes, der maximal bei 45% liegt.

Beispiel: Herr Meier hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Im Jahr 2016 beträgt sein Grenzsteuersatz ca. 40%. Bei einer Anschaffung in Höhe von 1.000 Euro mindert sich seine Steuer deshalb nur um ungefähr 400 Euro.

Machen Sie diesen Fehler bei der Steuererklärung nicht und schaffen Sie nur Sachen an, die Sie tatsächlich brauchen – nicht, um damit Steuern zu sparen.

Wollen Sie bei Ihrer Steuererklärung auf Nummer sicher gehen und kein Geld verschenken? Dann holen Sie sich Rat von den felix1.de-Steuerexperten!

 

Jetzt informieren