Die Risiken, einen Haftpflichtschaden zu verursachen, sind bei Online-Unternehmen zwar anders gelagert als beispielsweise bei einem Handwerksbetrieb, aber nicht minder existenzgefährdend. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung eines jeden Internet-Unternehmens. Aber: Welche ist eigentlich die richtige Haftpflichtversicherung für wen?

Die individuellen Risiken entscheiden

Welche Art von betrieblicher Haftpflicht für Online-Unternehmen die richtige ist und welche Leistungen sie enthalten sollte, ist abhängig von den individuellen Risiken. Für den Großteil der Unternehmen ist eine optimal auf den Betrieb abgestimmte Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend.

Ein Beispiel ist hier etwa ein Online-Versandhandel. Die Betriebshaftpflicht schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Damit sind die Kernrisiken eines Versandhandels in der Regel abgedeckt. Dennoch sollten Online-Händler genau auf die Leistungen der Versicherung achten, die sie abschließen möchten. Denn für sie sollten beispielsweise auch sogenannte Internetschäden in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Die Versicherung springt dann auch ein, wenn das Unternehmen eine E-Mail an seine Kunden verschickt, die einen Virus enthält und Schaden auf den Computern der Empfänger anrichtet. Solche Schäden deckt nicht jede Betriebshaftpflicht uneingeschränkt ab.

Vermögensschadenhaftpflicht für Berater und IT-Dienstleister

Für Online-Unternehmen, die beratend tätig sind, und IT-Dienstleister reicht eine Betriebshaftpflicht dagegen nicht aus. Sie sollten sich zusätzlich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern. Diese Versicherung schützt auch vor Schadensersatzansprüchen aus sogenannten echten Vermögensschäden und ist damit für alle unentbehrlich, die über Internetschäden hinaus das Risiko haben, bei Kunden einen rein finanziellen Schaden zu verursachen.

Als Beispiel fungiert hier etwa ein IT-Berater. Rät er beispielsweise einem seiner Kunden fälschlicherweise dazu, ein neues Datenverarbeitungsprogramm einzuführen, das aber nicht für dessen Bedürfnisse ausgelegt ist, kann dieser Schadensersatz fordern – für die umsonst ausgegebenen Kosten für das Programm und für einen entstandenen Verdienstausfall. Dann springt nur die Vermögensschadenhaftpflicht – nicht die Betriebshaftpflicht – ein.

Versicherungen online vergleichen und abschließen

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Und sollte ein Unternehmen einmal ein sehr individuelles Risiko haben, helfen Gewerbeversicherungsexperten am Telefon gerne weiter (0800 24 24 789).