Die Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler (links) und Philip Siefer

Streit mit der Konkurrenz hat das Berliner Startup Einhorn bereits seit dem Frühjahr. Damals warb das Unternehmen in seiner Crowdfunding-Kampagne damit, „das weltweit erste und nachhaltige Kondom“ auf den Markt bringen zu wollen. Der Kölner Wettbewerber Fair Squared, der nach eigenen Angaben bereits seit mehr als drei Jahren fair produzierte Kondome vertreibt, zögerte nicht lang und schickte eine einstweilige Verfügung. Denn Fair-Squared-Gründer Oliver Gothe fand das Vorgehen unfair, die Kampagne „rotzfrech“, wie er gegenüber Gründerszene erklärte. Einhorn entfernte daraufhin die entsprechende Angabe aus dem Kampagnen-Video und von der Webseite.

Update, 26. November, 16:05 Uhr: Einhorn hat den Rechtsstreit verloren und darf nicht weiter mit dem Slogan „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ werben. Die Begründung der Richterinnen: „Dadurch kann der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf.“ Gerade bei Jugendlichen bestehe Täuschungsgefahr.

Die erste Version dieses Artikels erschien am 28. Oktober.

Jetzt geht Gothe erneut gegen das Berliner Startup vor. Der Grund: Einhorn hatte auf seinen Kondom-Packungen mit dem Slogan geworben: „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“. Fair Squared hatte deswegen erneut eine einstweilige Verfügung gegen Einhorn erwirkt, die das Düsseldorfer Landgericht erlassen hat. Dieses Mal aber versuchten die Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer sich zu wehren, legten Widerspruch ein und zogen vor Gericht.

Doch der gestrige Prozesstag verlief nicht gerade vielversprechend für Einhorn: Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sagte die Richterin Johanna Brückner-Hofmann, man erwäge nicht, von dem Verbot abzurücken. Die Angabe sei „zur Täuschung geeignet“ und könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Kondome seien Medizinprodukte, es gehe um den Schutz vor Krankheiten und Schwangerschaftsverhütung. Missverständnisse seien unbedingt zu vermeiden und an die Verpackungsangaben „besonders strenge Anforderungen“ zu stellen.

Die Anwälte von Einhorn argumentierten laut dem Bericht, die gesamte Verpackungsaufmachung sei satirisch gemeint. So ist beispielsweise auch von Feenstaub die Rede, was ja auch niemand Ernst nehme. Des Weiteren werde an anderer Stelle klar vor Mehrfachgebrauch gewarnt, das sogar deutlicher als bei der Konkurrenz. Außerdem seien 21 Orgasmen mit sieben Kondomen durchaus möglich – rechne man auf ein Kondom zwei der Frau und einen des Mannes.

Das Gericht will sein Urteil am 26. November fällen (Az. 14c O 124/15). Für Einhorn mag es schlecht aussehen, dennoch hat das Startup einen Weg gefunden, den Prozess zu nutzen. Für das Marketing auf der eigenen Webseite: „Das Orgasmus-Paket“, heißt es da. „Bekannt aus dem Gerichtssaal“.

Bild: Hannah Loeffler/Gründerszene