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Der Wettbewerb der Partnersuche-Plattformen kommt nicht zur Ruhe. Nach den vom Magazin Focus verbreiteten Schlagzeilen um den vermeintlich gescheiterterten Exit von eDarling an den US-Partner eHarmony, die sich allerdings nicht bestätigten, hat das Landgericht Berlin nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro gegen Elitepartner wegen Irreführung der Kunden verhängt. Auf den Weg gebracht wurde das Verfahren von eDarling.

ElitePartner: Unseriöse Vertragsverlängerungen?

Update vom 13. August 2012: Der Ordnungsmittelbeschluss gegen Elitepartner wurde am 24. Juli 2012 vom zuständigen Kammergericht rechtskräftig aufgehoben. Auf die Beschwerde der Schuldnerin, so heißt es im Tenor, „wird der Beschuss der Kammer für Handelssachen 103 des Landgerichts Berlin vom 13. März 2012 geändert: Der Antrag der Gläubigerin auf Verhängung eines Ordnungsmittels gegen die Schuldnerin wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsverbots […] des Landgerichts Berlin vom 16. Dezember 2011 […] wird zurückgewiesen.“ De jure wurde damit – anders als im ursprünglichen Newsartikel beschrieben – kein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Mit diesem zweiten Nachtrag weißt Gründerszene ausdrücklich darauf hin, dass die in diesem Beitrag geschilderten Vorgänge damit juristisch hinfällig sind, belässt den ursprünglichen Artikel vor chronistischem Hintergrund gleichzeitig aber unverändert.

Das Landgericht Berlin hat ein Ordnungsgeld von 200.000 Euro gegen die EliteMedianet GmbH verhängt. Der Betreiberin der Partnersuche-Plattform ElitePartner (www.elitepartner.de) wird eine irreführende Gestaltung der Webseite im Zusammenhang mit dort angebotenen kostenpflichtigen Drei- beziehungsweise Sechs-Monats-Mitgliedschaften vorgeworfen: Die hier praktizierte kostenpflichtige Verlängerung um das Doppelte der ursprünglichen Laufzeit sei erst nach mehreren weiteren Schritten ersichtlich gewesen, wird das Landgericht zitiert.

Angestrengt wurde das Ordnungsgeld-Verfahren vom Wettbewerber Affinitas GmbH, Betreiberin der Online-Partnervermittlung eDarling (www.edarling.de), der bereits Ende Dezember 2011 vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügungen wegen Irreführung erwirkt hatte. Da ElitePartner die Praktiken bis Ende Februar fortgeführt hatte, sei nun ein Ordnungsgeld verhängt worden. Bei dessen Festsetzung schöpfte das Gericht den Rahmen des möglichen Ordnungsgeldes von maximal 250.000 Euro bei einem Erstverstoß nicht vollständig aus. Sowohl gegen das Verbot als auch gegen das Ordnungsgeld können von Seiten EliteMedianet noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Harter Wettbewerb im Partnersuche-Geschäft

Erst Anfang Mai hatten die vier großen Single-Plattformen eDarling, FriendScout24 (www.friendscout24.de), Neu.de (www.neu.de) und Parship (www.parship.de) gemeinsam mit dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (www.bvdw.org) in Berlin einen Kodex für die seriöse Partnersuche im Netz (“SPIN-Kodex”) vorgestellt – ElitePartner war nicht mit an Bord. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Unternehmen zur Einhaltung von Verhaltensregeln, die den verantwortungsvollen Umgang mit Kunden und faire Geschäftspraktiken im Markt stärken sollen.

Der Wettbewerb unter den Partnersuche-Plattformen hat schon häufiger sehr unschöne Formen angenommen. Zuletzt hatte der Focus über einen vermeintlich gescheiterten Exit eDarlings an den US-Partner eHarmony berichtet – was sich bislang allerdings nicht bestätigte. Einen unangenehmen Beigeschmack hatte der Artikel durch den Umstand erhalten, dass ElitePartner ein Portfoliounternehmen der Tomorrow Focus AG ist. In seiner Anfangszeit war auch bei eDarling immer wieder die Rede von harschen Kündigungsmodalitäten und im Gründerszene-Interview verriet der bisherige Parship-CEO Peter Schmid, dass in der Branche mit „harten Bandagen gekämpft“ werde. Auch das damals noch vierköpfige eDarling-Team hatte damals über die Herausforderungen des Wettbewerbs gesprochen.

Update vom 22. Juni 2012: Mit einstweiliger Verfügung vom 11. Juni 2012 hat das Landgericht Hamburg der Affinitas GmbH antragsgemäß verboten, die diesem Bericht zugrunde liegende Pressemitteilung „erneut zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen beziehungsweise zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen beziehungsweise zum Abruf bereit zu halten und/oder zum Abruf bereithalten zu lassen“. Die Affinitas GmbH, Betreiberin der Partnerbörse eDarling, hat die zuvor unter in ihrem Pressebereich http://www.edarling.de/presse/intern/elitepartner-ordnungsgeld öffentlich zugängliche Pressemitteilung mittlerweile zurückgezogen. Gründerszene weist mit diesem Nachtrag ausdrücklich darauf hin, dass die in diesem Beitrag geschilderten Vorgänge unter den entsprechenden Vorzeichen zu sehen sind, belässt den ursprünglichen Artikel vor chronistischem Hintergrund allerdings unverändert.