Die Architekten der neuen Digitalstrategie: die EU-Kommissare Andrus Ansip (links) und Günther Oettinger

Hunderttausende neuer Jobs, über 400 Milliarden Euro an zusätzlichem Wachstum: Es sind ambitionierte Ziele, die die EU-Kommission mit ihrer neuen Strategie für die Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts erreichen will.

Am Mittwoch stellten die Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger ihren lang erwarteten Entwurf mit insgesamt 16 Initiativen vor. Die Strategie sei „ein Schritt zu einer europäischen Digitalunion“, sagte Digitalkommissar Oettinger.

Eine ganze Reihe von Punkten wird die Bedingungen für die digitale Wirtschaft und besonders Startups entscheidend verändern – zumindest dann, wenn sie das EU-Gesetzgebungsverfahren so überstehen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

  • Regeln zu Kaufverträgen und Verbraucherschutz im elektronischen Handel sollen harmonisiert werden. Dadurch könnten etwa Online-Marktplätze ihre Dienste leichter in anderen EU-Ländern anbieten.
  • Grenzüberschreitende Paketdienste sollen gezwungen werden, ihre Preise zu senken – für Kunden wird es damit deutlich attraktiver, bei Online-Shops im EU-Ausland einzukaufen.
  • Die EU will das sogenannte Geoblocking unterbinden. Online-Anbieter können damit nicht mehr von Kunden aus unterschiedlichen EU-Ländern unterschiedliche Preise verlangen.
  • Insbesondere Inhalte-Anbieter könnten von einem europäischen Urheberrecht profitieren. Die entsprechende Reform dürfte schwierig werden. Schon bis Ende des Jahres will die Kommission aber sicherstellen, dass Nutzer, die Inhalte legal in einem Land erworben haben, diese auch in anderen Ländern nutzen können.
  • Die EU will den Verwaltungsaufwand verringern, der sich aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen der Mitgliedsländer ergibt (seit 2015 gilt bei grenzüberschreitendem Handel der Mehrwertsteuersatz des Ziel- und nicht des Ursprungslands). Außerdem soll eine EU-weit einheitliche Umsatzsteuerschwelle kommen. Die bislang vorhandenen Untergrenzen reichen von 0 bis 110.000 Euro pro Jahr.
  • Online-Plattformen, zu denen die EU Suchmaschinen, soziale Netzwerke, aber auch App-Stores zählt, sollen untersucht werden – und möglicherweise wettbewerbsrechtlich geregelt werden. Das Ziel: mehr Transparenz bei der Preispolitik und den Suchergebnissen sowie bei gesammelten Daten. Viele Online-Portale, die Google schon lange vorwerfen, die eigenen Dienste in den Suchergebnissen zu bevorzugen, dürften sich darüber freuen.
  • Der Plan, noch 2015 ein europäisches Datenschutzrecht einzuführen, wird bekräftigt. Das macht das Geschäft für Startups auf der einen Seite einfacher und berechenbarer – denn sie müssten nicht mehr durch 28 verschiedene Datenschutzgesetze navigieren. Auf der anderen Seite hängt viel davon ab, auf welchem Niveau der Datenschutz schließlich gesetzlich verankert wird. Derzeit können Anbieter etwa vor dem strengen deutschen Datenschutz in das laxere Irland fliehen – das wäre dann nicht mehr möglich. In dem aktuellen Papier wird auch versprochen, eine Initiative zum „freien Datenfluss“ umzusetzen, die unnütze Beschränkungen zum Standort und zur Nutzung von Daten beseitigen soll.
  • Eine Cloud-Initiative soll verlässliche Anbieter zertifizieren. Die Kommission verfolgt hier das Ziel, Europa vor dem Hintergrund der NSA-Spähskandale als Hort sicherer Daten zu positionieren – und europäischen Firmen die Möglichkeit zu geben, hier eine Marktlücke aufzutun. Die Erfahrung zeigt allerdings bislang, dass der entsprechende Erfolg zumindest für deutsche Startups weitgehend ausbleibt.
  • In Zukunftsmärkten wie dem Internet of Things sollen Normen gesetzt werden, um Interoperabilität zu gewährleisten. Startups in diesen Bereichen können sich dann an fixen technologischen Standards orientieren.
Bild: © European Union, 2015