BERLIN, GERMANY - SEPTEMBER 10: German Chancellor Angela Merkel poses for a selfie with Anas Modamani, a refugee from Syria, after she visited the AWO Refugium Askanierring shelter for migrants and refugees on September 10, 2015 in Berlin, Germany. Merkel visited several facilities for migrants today, including an application center for asylum-seekers, a school with welcome classes for migrant children and a migrant shelter. Thousands of migrants are currently arriving in Germany every day, most of them via the Balkans and Austria. Germany is expecting to receive 800,000 asylum applicants this year.(Photo by Sean Gallup/Getty Images)
Anas Modamani mit Bunderskanzlerin Angela Merkel

Dass die Verwendung eines manipulierten Bilds den Straftatbestand der Verleumdung erfüllt, darin waren sich die Richter und die Anwälte einig. Auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei nicht von der Hand zu weisen, hieß es. Aber das war es aber auch schon mit der Einigkeit. Das Landgericht Würzburg hat im Fall des Syrers Anas Modamani gegen Facebook eine wegweisende Entscheidung gefällt: Modamani scheiterte mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Social Network.

Der Betreiber eines sozialen Netzwerks sei laut Gesetz nicht für die Verleumdung verantwortlich, urteilte das Gericht. Facebook muss demzufolge auch in Zukunft nicht aktiv gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen, die auf Modamani abzielen – das gilt damit auch für andere Fälle, die den Syrer nicht betreffen. Das Gericht argumentiert: Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht. Deshalb könne das Netzwerk auch nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.

Die Entscheidung ist vor allem ein Urteil für Facebook, das seit jeher mit europäischem Recht auf Kriegsfuß steht. Der US-Konzern muss nach hiesigen Regeln deutlich strengere Richtlinien in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre befolgen als in den USA. Insbesondere in der Debatte um die Verbreitung von Fake News stahl sich das Unternehmen zuletzt auch im eigenen Land immer wieder aus der Affäre und lehnte eine rechtliche Verantwortung für die über das Netzwerk verbreiteten Falschmeldungen weitgehend ab. Ein Umstand, der sich im Fall des syrischen Flüchtlings Anas Modamani in seiner ganzen Problematik offenbart.

Der heute 19-Jährige kämpft seit Monaten mit schlimmsten Verleumdungen. Im Sommer 2015 hatte der gerade erst in Deutschland angekommene Syrer ein Selfie von sich und Angela Merkel auf Facebook veröffentlicht. Die Kanzlerin hatte damals ein Flüchtlingsheim in Berlin-Spandau besucht, in dem auch Modamani untergebracht war. Der junge Mann ergriff seine Chance. Auch ein Agentur-Fotograf hatte den Moment des gemeinsamen Schnappschusses damals festgehalten, das Bild ging durch die Medien.

Im März 2016 tauchte Modamanis Selfie erneut auf Facebook auf, allerdings in einem anderen Zusammenhang. Nach dem Anschlag auf den Brüsseler Flughafen nutzten rechte Gruppierungen das Foto, um gegen Geflüchtete zu hetzen und unterstellten dem Syrer, für den Terroranschlag verantwortlich zu sein. Seither folgten zahlreiche weitere Kampagnen dieser Art. Gemein ist allen, dass sie dem Modamani an der Seite von Angela Merkel widerwärtige Straftaten unterstellen, die dieser nachweislich nicht begangen hat.

Der Syrer gibt an, seit den Vorfällen nicht mehr alleine auf die Straße gehen zu können. „Die sind gegen Angela Merkel, nicht gegen mich. Aber ich will, dass es endlich aufhört“, sagte er gegenüber Spiegel Online. Er bat Facebook darum, das mittlerweile mehrere Hundert Mal geteilte Foto aus dem Netzwerk zu entfernen. Doch das Unternehmen reagierte nur halbherzig. Zwar wurde das Bild an einigen Stellen für einen Abruf in Deutschland geblockt, eine generelle Entfernung und das Verhindern eines wiederholten Uploads sei technisch jedoch unmöglich. Zudem sollen die Bildmontagen nicht in jedem Fall gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards verstoßen haben.

Modamani holte sich juristische Unterstützung und reichte über den Anwalt Chan-jo Jun Klage ein. Der Würzburger Jurist wollte mit dem Fall Modamanis ein Grundsatzurteil gegen Facebook erwirken und den Konzern mit empfindlichen Geldstrafen in die Verantwortung ziehen, scheiterte jedoch am heutigen Urteilsspruch der Richter.

Nach dem Urteil dürfte die Grundsatzdiskussion um Facebooks Verantwortungsbereich in die nächste Runde gehen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hatte im Zuge des aktuellen Falles härtere Gesetze gegen Falschnachrichten im Internet gefordert. Damit stärkte er Anwalt Jun den Rücken. „Das Wirtschaftsunternehmen Facebook hat kein Interesse, erfolgreich verbreitete Beiträge zu entfernen. Eine Motivation kann sich nur aus spürbaren Sanktionen ergeben“, sagte der Jurist in einer offiziellen Presseerklärung. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries hingegen nimmt die Internetunternehmen in Schutz und warnt in einem Schreiben an die EU-Kommission davor, diese noch stärker zu regulieren.

Facebook selbst beteuert immer wieder, dass man sich an das deutsche Recht halte und Beiträge, die gegen das Gesetz verstoßen, umgehend entferne. Die Aussage deckt sich indes nicht mit Berichten vieler User, die von der Meldeoption des sozialen Netzwerks Gebrauch gemacht haben. Selbst in sehr eindeutigen Fällen, wie dem eines israelischen Restaurantbesitzers, der nach einem Hetzbeitrag auf Facebook Drohanrufe erhielt, unternahm das Unternehmen zunächst nichts. Und auch Anas Modamani bleibt nach dem Urteil nichts weiter übrig, als weiterhin selbstständig nach der Verbreitung seines Bildes Ausschau zu halten und jeden einzelnen Beitrag bei Facebook zu melden. 

Ein Facebook-Sprecher teilte zum Urteil mit: „Es freut uns, dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren.“ Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke, der selbst schon öfter gegen Facebook geklagt hat, geht davon aus, dass Modamani in Berufung gehen werde. „Trotz des heutigen Urteils bleibt klar: Facebook darf sich nicht länger mit dem Verweis auf seinen Europasitz in Dublin den deutschen Behörden entziehen und rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg gehen“, sagt Solmecke gegenüber dem Handelsblatt.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Wired.de.

Bild: Getty Images / Sean Gallup