flaschenpost
flaschenpost Flaschenpost-Gründer Dieter Büchl (links) und Martha Eggert, zuständig fürs Business Development

Drei Monate lang ließ Dieter Büchl in Münster Getränke ausliefern – dann stoppte er den Betrieb von Flaschenpost. Eine Pause war nötig, um die IT des Unternehmens zu professionalisieren. Denn die habe mit den zahlreichen Aufträgen nicht mithalten können, so der Gründer. Seit April liefert das Startup unter Büchls Obhut nun wieder Getränke aus. Die Logistik habe man automatisiert und standardisiert.

Bereits in den ersten Wochen nach dem Start wurde das junge Unternehmen in der Studentenstadt gehypt. Kein Wunder, der Service ist praktisch und erleichtert das Schleppen schwerer Kisten. Lieferungen an sieben Tagen die Woche und innerhalb von 90 Minuten bietet Flaschenpost an. Damit hat das junge Unternehmen offenbar Erfolg: Büchl erzählt, seine Mitarbeiter lieferten jeden Tag etwa 1.000 Bestellungen aus.

Doch nicht alles läuft rund: Wie die Lokalzeitung Westfälische Nachrichten zuerst berichtete, gibt es derzeit verschiedene Verfahren gegen den Getränkelieferdienst. Der einhellige Vorwurf: Mit seinen Auslieferungen am Sonntag verstoße das Startup gegen das Arbeitszeitgesetz. Darin heißt es, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen: So dürfen Arbeitnehmer zum Beispiel in Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr arbeiten – aber auch in „Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung“.

Der Handelsverband Westfalen-Münsterland sieht einen Getränkehändler wie Flaschenpost jedoch nicht als eine solche Ausnahme – und hat nun vor dem Landgericht Münster Klage erhoben. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte zuvor. Gegenüber Gründerszene bestätigte der stellvertretende Geschäftsführer des Verbandes, Tobias Buller, dass den Verband Beschwerden von „diversen Mitgliedsunternehmen“ über die sonntäglichen Auslieferungen erreicht hätten. „Unserer Auffassung nach gibt es keine Ausnahmeregelung im Gesetz, die die Tätigkeiten der Flaschenpost GmbH an Sonntagen erlaubt“, so Buller. Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten habe sich das Startup gegenüber anderen Händlern einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Büchl wirft dem Verband vor, ein möglicher Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz falle gar nicht in den Aufgabenbereich des Handelsverbandes. Doch Buller findet: Ein solcher Verstoß sei durchaus wettbewerbsrechtlich relevant. Er betont, es gehe nicht darum, die Innovationsfähigkeit oder das Geschäftsmodell des Startups in Frage zu stellen. Die Verhandlung vor Gericht ist für den 1. Dezember angesetzt.

Parallel dazu prüft die Bezirksregierung Münster ebenfalls einen möglichen Verstoß. Wie ein Sprecher gegenüber Gründerszene mitteilte, habe man Flaschenpost um eine Stellungnahme gebeten. Zudem hätten sich konkurrierende Händler beim Ordnungsamt Münster beschwert, wie das Amt bestätigte. Man habe noch kein Verfahren eingeleitet, schließe es aber in Zukunft nicht gänzlich aus.

Im Interview spricht Flaschenpost-Gründer Dieter Büchl über den Ärger, den sein Startup in der Fahrrad-Stadt verursacht.

Dieter, Flaschenpost ist seit April wieder am Start und es laufen Verfahren gegen euch. Warum?

In beiden Verfahren geht es darum, ob wir für das, was wir tun, am Sonntag Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Hinter dieser ganzen Geschichte stecken hier zwei, drei Getränkehändler aus Münster. Die finden einfach generell doof, was wir machen – auch wenn wir nur von montags bis samstags ausliefern würden. Dass wir am Sonntag liefern, finden sie erst recht blöd. Sie haben diese Sache beim Ordnungsamt angestrengt. Dann haben sie noch den Handelsverband hinzugezogen. Und dieser will wahrscheinlich einen gewissen Aktionismus zeigen. Denn der Verband kann nämlich eigentlich überhaupt keinen Anspruch geltend machen, weil ein eventueller Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht abgemahnt werden kann. Der Handelsverband klagt also einfach nur zur Show, um mit von der Partie zu sein, völlig ohne Aussicht auf Erfolg.

Der Verband betont, ein Verstoß sei wettbewerbsrechtlich relevant und man klage deshalb.

Es ist müßig, sich Gedanken darüber zu machen, warum sie es tun. Sie tun es – und ich frage mich, was das bringen soll. Am Ende kostet uns das ein paar Hundert Euro und Nerven. Aber es wird nichts an der Flaschenpost – oder der Marktsituation – ändern. Ich habe auch schon in anderen Branchen gesehen, dass Händler manchmal wie wild um sich treten – ohne sich Gedanken zu machen, ob sie vielleicht einfach besser ihr Geschäftsmodell anpassen sollten.

Es ist gesetzlich geregelt, welche Betriebe an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Ausnahmen sind zum Beispiel Krankenhäuser. Wie passt ihr als Getränkelieferdienst da rein?

Für uns gelten unserer Ansicht nach einige der Ausnahmen, die in diesem Gesetz festgehalten werden. Wir machen dasselbe wie ein Pizzalieferdienst, in dem wir einen kurzfristigen Bedarf bei den Kunden decken. Du kannst ja theoretisch auch bei einem Pizzalieferdienst nur Getränke bestellen. Also sind wir ein Gastronomiebetrieb. Dafür müssen Getränke nicht vor Ort konsumiert werden. Wir handeln definitiv gesetzeskonform und ich bin überzeugt, dass wir auch in Zukunft sonntags ausliefern werden.

11 Startups aus Münster, die man kennen muss

Ist der Sonntag für euch in Sachen Umsatz ein wichtiger Tag?

Der Sonntag ist nicht unser stärkster Tag. Das liegt vor allem daran, dass der Tag von vielen äußerlichen Einflüssen wie dem Wetter abhängt. Am Ende bietet der Sonntag aber einen Mehrwert für den Kunden. Die Flaschenpost funktioniert theoretisch auch ohne den Sonntag – aber gerade an diesem Tag gibt es eine sehr dankbare Zielgruppe. Vielleicht kommt es nun endlich zu rechtlicher Klarheit. Als Unternehmer näherst du dich irgendwelchen Ausnahmesituationen an, die im Gesetz stehen, aber nicht glasklar formuliert sind. Auch, weil es wahrscheinlich noch keinen Getränkelieferdienst in dieser Form gegeben hat, als das Gesetz bearbeitet wurde.

Auf Facebook wurde euer Start gefeiert – nun erfahrt ihr von Nutzern auch Unterstützung, was die Verfahren angeht.

Die Gesetze sollen ja den Bürgern dienen und nicht ein paar Getränkehändlern. Wir bieten den Kunden zum einen einen Mehrwert. Zum anderen beschäftigen wir am Sonntag hauptsächlich Studenten – und die wollen gerne am Sonntag arbeiten. Sie haben nämlich unter der Woche etwas anders zu tun. Wir tun also in beide Richtungen etwas, was die Leute wollen. Und das zeigt sich in den sozialen Netzwerken. Da gibt es ja hunderte Kommentare, die sich mit uns solidarisieren und sagen, wir sollen uns nicht unterkriegen lassen.

Zahlt ihr den Mitarbeitern eigentlich einen Sonntagszuschlag?

Wir zahlen keinen Aufschlag am Sonntag. Am Feiertag haben wir übrigens auch geschlossen.

Seit dem Start im April sind einige Monate vergangen. Wie viele Mitarbeiter habt ihr? Und wie viele Auslieferungen macht ihr heute?

Zu den Mitarbeitern kann ich schlecht Angaben machen, weil wir auch viele Aushilfen beschäftigen. Zu den Lieferungen kann ich sagen, dass wir derzeit am Tag ungefähr 1.000 Auslieferungen machen. Insgesamt haben wir jetzt 40 Autos. Wir wachsen.

Gab es seit dem Neustart noch Dinge, die du verbessert hast und die doch noch nicht einwandfrei funktionierten?

Viele Kleinigkeiten. Wir versuchen ja, möglichst viele Prozesse zu automatisieren und standardisieren – besonders in der Logistik. Für die Skalierung muss ein Standardsystem her, das wir einfach auf jede Niederlassung ausrollen können.

Wollt Ihr bald in weitere Städte expandieren?

Es gibt Pläne, allerdings kommunizieren wir noch keine Stadt. Wir gehen davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres soweit sein werden.

Vielen Dank für das Gespräch, Dieter.

Bild: Flaschenpost