Flightright-Gründer Philipp Kadelbach

„Mittlerweile reagieren die Airlines fast alle und zahlen die Forderungen“

Für einen wichtigen Geschäftstermin musste Philipp Kadelbach 2009 nach Amsterdam fliegen. Doch sein Hinflug mit der Airline Transavia wurde kurzfristig annulliert, für mehrere hundert Euro musste er einen neuen Flug buchen. Auch auf dem Rückflug hatte er Pech: Sein Flieger war sechs Stunden verspätet. Von der Airline bekam er keinen Cent als Entschädigung.

Kadelbach war verärgert. „Was haben wir eigentlich für Rechte in so einem Fall?“, fragte sich der Jurist nach seiner stressigen Reise. Er fand heraus, dass Passagiere sehr wohl Anspruch auf eine Entschädigung haben, viele aber deswegen nicht zum Anwalt gehen wollen – schließlich kostet auch dessen Arbeit sofort Geld. 2010 entschied sich Kadelbach dazu, gemeinsam mit seinem Freund Sven Bode das Startup Flightright zu gründen. Sie wollten es allen Kunden ermöglichen, bei Verspätungen oder Ausfall gegen die Airlines zu klagen – und nur im Erfolgsfall zahlen zu müssen. Konkret heißt das bis heute: Der Kunde gibt seine Flugnummer und das Datum an, um die voraussichtliche Entschädigungssumme angezeigt zu bekommen. Gibt der Fluggast Flightright dann die Vollmacht für eine Klage, tritt er im Erfolgsfall 25 Prozent der Entschädigungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer ab. Sollte das Startup den Streit verlieren, muss der Kunde nicht zahlen. So hat er nichts zu verlieren.

Das Konzept ging auf: Die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull sorgte für den ersten Ansturm, nach und nach wuchs der Kundenstamm. Nach eigenen Angaben hat Flightright mittlerweile über 400.000 Flugreisenden bei Klagen gegen insgesamt 318 Airlines geholfen und so seit dem Start 40 Millionen Euro an Entschädigungen eingesammelt. Weil das Startup davon 25 Prozent einbehält, konnte es bisher rund 10 Millionen Umsatz machen. Bereits Ende 2012 erreichte das Unternehmen den Break-Even.

Im Interview spricht Philipp Kadelbach über das rasante Wachstum im vergangenen Jahr, die Verweigerungstaktik der Billig-Airlines und die Erfolgsquote.

Philipp, Flightright gibt es nun schon fast fünf Jahre, aber im letzten Jahr seid Ihr noch mal rasant gewachsen. Warum?

Das Thema Fluggastrecht ist in den letzten Jahren viel bekannter geworden, deswegen suchen die Leute gezielt nach Angeboten wie unserem. Und mittlerweile haben wir sehr gut verstanden, wie wir über Online-Marketing oder Pressearbeit die richtigen Kunden ansprechen. Außerdem haben wir eine extrem hohe Weiterempfehlungsrate: Jeder Kunde empfiehlt uns zwei- bis dreimal weiter.

Hat Euch auch die Streikwelle im vergangenen Herbst zum Aufschwung verholfen?

Leider nicht. Denn der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Streik immer höhere Gewalt ist – egal ob es die Mitarbeiter der eigenen Airline sind oder die Mitarbeiter des Flughafens, beispielsweise Fluglotsen. Und bei höherer Gewalt werden die Gäste nicht entschädigt.

Eure Kunden zahlen nur im Erfolgsfall. Wie genau geht Ihr vor, sobald Ihr die Daten vom Fluggast bekommen habt?

Wir prüfen anhand von Flugdatenbanken und den Buchungsunterlagen, ob alle Angaben stimmen und ob der Anspruch berechtigt ist. Wenn ja, formulieren unsere Partneranwälte ein klassisches Anspruchsschreiben an die entsprechende Airline, in dem wir eine Entschädigung einfordern.

Reagieren die Airlines überhaupt, wenn ein Startup ihnen so ein Anspruchsschreiben schickt?

Mittlerweile reagieren die Airlines fast alle und zahlen die Forderungen. Sie kennen uns inzwischen und wissen, dass wir nicht locker lassen, wenn sie nicht zahlen, obwohl der Anspruch auf Entschädigungszahlung sehr wohl berechtigt ist. Die Strategie der Airlines, uns durch Nichtzahlung und den damit verursachten Klageaufwand zum Aufgeben zu bewegen, ist zum Glück nicht aufgegangen. Einen Wendepunkt für unser Geschäft gab es im November 2012. Damals hat der Europäische Gerichtshof noch einmal bestätigt, dass dieser Anspruch auf Schadensersatz besteht. Danach fingen die meisten Airlines an, mit uns zu reden und uns sofort zu bezahlen. Ein Teil der Airlines, beispielsweise die typischen Billig-Airlines wie Ryanair und Co., reagieren aber auch heute erst einmal nicht und lassen es in jedem Fall auf eine Klage ankommen.

In wie vielen Fällen zahlen die Airlines sofort nach dem ersten Schreiben?

In rund 70 Prozent der Fälle. Denn wenn die Airline erst im zweiten Schritt, also vor Gericht verliert, kostet sie das noch mal einige hundert Euro mehr.

Was macht Ihr, wenn keine Reaktion kommt?

Dann prüfen wir noch einmal andere vergleichbare Beschwerden und prüfen erneut, ob höhere Gewalt vorlag, das heißt, ob es an dem Tag ein Unwetter gab oder die Piloten gestreikt haben. Und wenn das nicht der Fall ist, geben wir den Fall an einen unserer Vertragsanwälte. Die fordern dann die Airlines noch einmal zur Zahlung auf. Wenn aber auch dann noch immer nicht gezahlt wird, klagen wir vor dem jeweiligen Amtsgericht. Wir gewinnen in 98 Prozent der Fälle, die vor Gericht kommen.

Airlines machen es den Kunden also bewusst schwer.

Klar, die Airlines wollen es den Kunden so schwer wie möglich machen. Denn sie denken sich natürlich, dass kein Mensch wegen 250 oder 400 Euro zum Anwalt rennt. Meistens kostet ein Anwalt ja schon mehrere hundert Euro. Das Risiko, am Ende auf Kosten sitzen zu bleiben, ist vielen zu hoch. Das ist im Prinzip der Grund, warum es uns gibt. Wir nehmen den Leuten das Risiko und die Arbeit ab.

Ihr brauchtet am Anfang sehr viel Kapital, um Arbeit für die Kunden vorzufinanzieren. Habt Ihr dafür Geld von Investoren bekommen?

In den ersten eineinhalb Jahren haben wir das Startup selbst finanziert. Als wir verstanden haben, wie sich das Modell skalieren lässt, haben wir im Mai 2011 Geld vom Frühphasen-Fonds Brandenburg bekommen. Das war ziemlich cool, weil die an uns geglaubt haben und es uns zugetraut haben, dass wir gegen die großen Airlines angehen.

Sitzt Ihr deswegen in Potsdam?

Wir müssen nicht mehr in Brandenburg unseren Sitz haben, weil wir das Darlehen schon komplett zurückgezahlt haben. Aber wir fühlen uns extrem wohl dort, weil wir ein gemütliches Büro-Loft haben – ganz in der Nähe des Hasso-Plattner-Institutes und der Babelsberg-Studios. Trotzdem überlegen wir natürlich, ob wir nicht auch einen Standort in Berlin brauchen.

Neben einem möglichen Standort in Berlin, was sind Eure Pläne für 2015?

Ich bin davon überzeugt, dass das Thema Legal-Tech immer stärker kommen wird. Gerade in unserem Bereich, quasi dem Thema Consumer Legal Tech, gibt es noch viele verschiedene Möglichkeiten neben Flightright, wie man Menschen helfen kann, wenn sie nicht sofort zum Anwalt gehen wollen. Es gibt einige Bereiche, in denen Verbraucherrechte ganz bewusst nicht beachtet werden und man keine praktikablen Möglichkeiten hat, seine Rechte durchzusetzen. Es fehlt häufig das Wissen um die eigenen Rechte. Oft traut der Betroffene sich aber auch nicht oder denkt, dass es sich einfach nicht lohnt zum Anwalt zu gehen. Wir haben gesehen, dass im Flightright-Modell hier eine echte Lösung liegt. Deswegen wollen wir das Modell auch in anderen Bereichen aufbauen.

Was heißt das konkret?

Für das Jahr 2015 haben wir uns zwei weitere Felder vorgenommen. Seit Ende 2014 gibt es die Plattform bankright.de, über die man von Banken im Rahmen von Verbraucherkrediten unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren rückfordern kann. Aufgrund der Erfahrungen aus unserem Kerngeschäft haben wir gesehen, dass wir sehr schnell solche Themen aufbauen können und dass das Modell auch in anderen Bereichen funktioniert. Insofern wird 2015 ein Jahre des Wachstums, der Expansion und insbesondere der Diversifikation in neue Geschäftsfelder. Von der nächsten Idee gibt es dann mehr Mitte des Jahres.

Vielen Dank für das Interview, Philipp.

Bild: Flightright