Uber

Erbitterter Kampf um den Taxi-Markt

Das US-Startup Uber sorgte in den vergangenen Tagen für viele Schlagzeilen: Das Berliner Landgericht hat den Limousinen-Dienst in Berlin verboten, auch der Deutsche Taxiverband bereitet eine Klage vor – trotzdem will Uber in Deutschland expandieren. Aber: Worum geht es eigentlich? Wieso soll der Service von Uber illegal sein? Und wie reagiert das Unternehmen? Wir beantworten einige Fragen zum Uber-Streit:

1. Wie genau funktioniert Uber in Deutschland überhaupt?

2013 startete Uber (www.uber.com) seinen Limousinenservice UberBlack in Berlin und München. UberBlack vermittelt professionelle Chauffeur-Dienste, die Nutzer mit einer App buchen können. Über das GPS des Smartphones ermittelt Uber den Standort des Nutzers, ein Chauffeur holt den Fahrgast ab. Bezahlt wird per Kreditkarte. Schon im Mai soll UberBlack nach Informationen der Welt am Sonntag in Frankfurt am Main starten, kurz darauf soll der Service auch in Düsseldorf, Köln und Hamburg verfügbar sein.

In der vergangenen Woche startete Uber neben UberBlack in Berlin einen weiteren Service: UberPop.

2. Was ist UberPop? Und was hat der neue Dienst mit dem Streit zu tun?

Anders als bei UberBlack sind die Fahrer von UberPop keine Chauffeure mit Limousinen, sondern Privatpersonen, die mit ihren eigenen, „normalen“ Autos Fahrgäste mitnehmen, deren Anfrage sie ebenfalls über die App erhalten.

Die UberPop-Fahrer werden von Uber geprüft und müssen nach Angaben des Unternehmens ein polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige Versicherung vorweisen. Im Gegensatz zu den UberBlack-Fahrern haben die UberPop-Fahrer keinen Personenbeförderungsschein – trotzdem erhalten sie eine von Uber festgelegte Summe pro Kilometer von dem Fahrgast. Das ist der Hauptgrund für den Streit um UberPop, denn eine gewerbliche Personenbeförderung ohne Genehmigung ist in Deutschland nicht erlaubt.

3. Wieso wird gegen Uber geklagt? Und wer klagt gegen welchen Service?

Fall 1 / UberBlack: In der vergangenen Woche erwirkte der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen UberBlack (Aktenzeichen 15 O 43/14). Auch wenn UberBlack-Fahrer einen Personenbeförderungsschein besitzen, verstößt Uber an anderer Stelle gegen das geltende Recht, wie das Gericht urteilte: Die Uber-Chauffeure seien Mietwagenunternehmer, die nach jeder erledigten Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssten. Die Uber-Fahrer dürften sich also nicht wie derzeit üblich an strategisch günstigen Punkten in der Stadt aufhalten und dort auf die nächste Anfrage warten. Zum Schutz des Taxigewerbes dürfen das in Deutschland bisher nur Taxis.

Doch: Die einstweilige Verfügung wird nicht vollstreckt. Der Taxiunternehmer fürchtet, dass die Klage ihn pleite macht: „Sollte Uber in letzter Instanz wider Erwarten Recht vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen, könnte mich der Konzern mit millionenschweren Schadensersatzansprüchen überziehen“, sagte Leipold der Welt am Sonntag.

Fall 2 / UberPop: UberPop-Fahrer haben keinen Personenbeförderungsschein, kassieren aber trotzdem Geld für jede Fahrt. Eine gewerbliche Personenbeförderung ohne Genehmigung sei in Deutschland rechtlich nicht erlaubt, zitiert der Welt-Bericht Thomas Grätz, den Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP. „Die Taxi-App muss nicht erst verboten werden – so etwas ist schon verboten. Es muss nur sanktioniert werden“, so Grätz, der mit seinem Verband nun juristisch aktiv werden will: „Eine Klage wird vorbereitet“.

4. Wie reagiert Uber?

Fall 1 / UberBlack: Auch wenn der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold die einstweilige Verfügung nicht vollstreckt, wird Uber vor dem Berliner Landgericht in Berufung gehen. „Wir wollen komplette Klarheit schaffen und unser Modell erklären – deswegen werden wir uns natürlich verteidigen“, sagte Patrick Studener, der für die internationale Expansion bei Uber zuständig ist, gegenüber Gründerszene. Im Hauptsacheverfahren könnte der Service in Deutschland dann theoretisch tatsächlich verboten werden.

Fall 2 / UberPop: Noch hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverbands BZP nicht geklagt. Uber will sich aber in diesem Fall verteidigen. „UberPop bietet keinen professionellen Taxi- oder Limousinenservice, deswegen fällt das Angebot nicht klar unter die bestehenden Vorschriften“, so Studener. „Wenn es sein muss, muss man die Regulierungen anpassen.“

„Es ist nicht entweder Uber oder Taxi. Beide Angebote können sich sehr gut ergänzen“, fasst Studener zusammen.

Generell gibt sich Uber kämpferisch: „Wir klagen bis zur letzten Instanz“, sagte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Nord- und Westeuropa-Chef von Uber, der Zeitung Welt am Sonntag. „Die deutsche Gesetzgebung ist zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war und es unseren Vermittlungsservice gar nicht hätte geben können“.

Die EU habe Uber schon signalisiert, dass sie mehr Wettbewerb im „verkrusteten Taximarkt begrüßt“, erklärt Gore-Coty.

Bild: PantherMedia, Olaf Karwisch