Sigmar Gabriel will Internetriesen kontrollieren und Startups fördern. Geht das zusammen?

Mal wieder eine neue Idee

Eigentlich gibt sich die Bundesregierung als betont startupfreundlich, immer wieder verkünden die Mitglieder des Kabinetts, wie wichtig ein gutes Umfeld für junge Unternehmen und Risikokapitalinvestoren sei. Und dennoch produzieren die Minister immer wieder Vorhaben, die genau das Gegenteil bewirken. Die Investmentsteuerreform – besser bekannt als Anti-Angel-Gesetz – war genau so ein Fall, der Plan des Finanzministeriums wurde erst nach heftigen Protesten im vergangenen Herbst wieder einkassiert.

Nun gibt es das nächste heftig umstrittene Vorhaben – diesmal aus dem Ressort von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Dort kursiert die Idee für eine Neufassung des Wettbewerbsrechts. Gabriel möchte dem Bundeskartellamt mehr Kontrollmöglichkeiten bei Fusionen und Übernahmen in der Digitalwirtschaft einräumen. Bislang werden die Kartellwächter erst aktiv, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Doch viele junge Digitalunternehmen machen kaum Umsatz – trotzdem können sie Milliarden wert sein.

Als Präzedenzfall dafür zieht das Ministerium die Übernahme von WhatsApp durch Facebook Anfang 2014 heran: Für eine kartellrechtliche Überprüfung waren die Umsätze von WhatsApp zu gering, obwohl Facebook für die Akquisition gewaltige 19 Milliarden US-Dollar zahlte. Nach der Reform könnte das Kartellamt als alternative Kriterien zum Beispiel auch auf den Kaufpreis oder die Datenbestände eines Unternehmens abheben, um auch derartige Übernahmen kontrollieren zu dürfen – und, um die Internetriesen nicht noch mächtiger und marktbeherrschender werden zu lassen, im Zweifelsfall auch zu verhindern.

Kritiker fürchten das Exit-Sterben

Genau das sehen die Kritiker des Vorhabens als Problem: Exits für digitale Jungunternehmen würden dadurch noch unwahrscheinlicher. Der Vorschlag sei „ein völlig falsches Signal für den Startup-Standort Deutschland“, ärgert sich Niklas Veltkamp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Branchenverband Bitkom, gegenüber Gründerszene. „Wir haben in Deutschland immer noch viel zu wenige Exits von internationaler Bedeutung. In den Reden und Ankündigungen wird die Politik nicht müde, mehr und bessere Förderung von Startups zu versprechen. In der Praxis wird aber offensichtlich viel mehr darüber nachgedacht, wie man neue Hürden aufbauen und Startup-Gründern und Investoren das Leben schwerer machen kann.“

Als „in doppelter Hinsicht typisch deutsch“ kritisiert Florian Nöll, der Vorsitzende des Startup-Bundesverbandes, die Pläne: „Erstens regulieren wir etwas, was in der deutschen Praxis fast nicht vorkommt: signifikante Exits. Zweitens präsentieren wir uns einmal mehr als Regulierungsstreber in Europa und verkomplizieren, was in Brüssel längst geregelt ist.“ Daher überrasche ihn auch das Beispiel der WhatsApp-Übernahme – schließlich habe die EU-Kommission die Akquisition im Herbst 2014 auf Basis der existierenden EU-Fusionskontrollverordnung durchgewunken, so Nöll gegenüber Gründerszene.

In Gabriels Ministerium weist man die Einwände zurück. „Falsch“ sei die Annahme, das Bundeswirtschaftsministerium „wolle die Übernahme von Startups durch etablierte Konzerne erschweren“, gibt ein Sprecher gegenüber Gründerszene zu Protokoll. Vielmehr setze sich der Minister „mit Nachdruck für die Förderung junger Startups ein“ – etwa mit der Forderung an deutsche Großkonzerne, sich mehr bei Startups zu engagieren, oder der Beteiligung an dem im September verabschiedeten Eckpunktepapier Wagniskapital.

Davon abzugrenzen sei die Frage, „wie das Wettbewerbsrecht auf die Höhe der Zeit gebracht werden kann“. Bei einer Ausweitung der Fusionskontrolle würde es allerdings „um ganz andere Kaliber als um die Übernahme kleiner Startups“ gehen, so der Sprecher. Das bezweifeln wiederum die Kritiker des Vorhabens. Man müsse sich fragen, „wie bei schnell skalierenden Geschäftsmodellen eine Kartellbehörde die Gefahr einer Marktbeherrschung auf möglicherweise noch gar nicht erkennbaren, neuen Märkten prüfen will“, wendet Bitkom-Mann Veltkamp ein. „Wenn es am Ende nur um Beispiele in der Größenordnung der Übernahme von WhatsApp durch Facebook geht, dann ist das eine völlig überflüssige Scheindebatte.“

Woher kommt die Idee?

Ein gut gemeinter Vorschlag, der aber katastrophale Auswirkungen für das Startup-Ökosystem haben und sich darüber hinaus auch noch als unpraktikabel erweisen dürfte – es stellt sich die Frage, warum das Wirtschaftsministerium sich überhaupt hinter das Vorhaben stellt, die Fusionskontrolle auszuweiten.

Um das zu verstehen, muss man knapp zwei Jahre zurückgehen: Im Frühjahr 2014 machte der frischgebackene Vizekanzler Gabriel öffentlich Stimmung gegen Internetriesen wie Google oder Facebook und deren vermeintlich unersättlichen Datenhunger. „Unsere Daten sind die neue Währung!“, warnte er in der ARD-Sendung Beckmann. Man müsse prüfen, „ob solche unfassbaren Marktkonzentrationen, wie wir sie erleben, noch etwas mit Marktwirtschaft zu tun haben“. Der Minister beauftragte daraufhin die Monopolkommission, ein formal unabhängiges Beratergremium der Bundesregierung, den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu untersuchen.

Ein Jahr später, im Juni 2015, legte die Kommission ihre Ergebnisse in einem fast 200 Seiten starken Gutachten vor. Dort taucht zum ersten Mal die Idee auf, im Kartellrecht nicht nur auf die Umsatzzahlen abzustellen, sondern auch neue Kriterien einzuführen – zum Beispiel die Datenbestände eines Unternehmens. Im Gutachten heißt es:

„Die Bedeutung von Daten für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sollte in wettbewerbsrechtlichen Verfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für die Fusionskontrolle, da hier häufig neu gegründete Internetdienste mit nur geringen Umsätzen, aber möglicherweise besonders wertvollen Datenbeständen, aufgekauft werden.“

Der zweite Vorschlag: Statt auf die einzelnen Firmen zu schauen, solle der vorgeschlagene oder bezahlte Transaktionspreis als Kriterium herhalten. Die Gutachter schreiben:

„In der Fusionskontrolle ist nach Auffassung der Monopolkommission der bestehende Rechtsrahmen nicht hinreichend effektiv. Der Erwerb eines Unternehmens mit geringen Umsätzen lässt sich mit den Aufgreifkriterien in der EU und in Deutschland nicht erfassen, selbst wenn das übernommene Unternehmen über kommerziell wertvolle Datenbestände verfügt oder aus anderen Gründen ein erhebliches Marktpotenzial hat. Die Monopolkommission empfiehlt daher, zusätzlich zu den bisherigen Aufgreiftatbeständen, die auf bestimmte Unternehmensumsätze abstellen, weitere Aufgreiftatbestände festzulegen, die an das Transaktionsvolumen anknüpfen. Solche Regelungen sind zur Schließung von Schutzlücken erforderlich: Auch Fälle des Erwerbs von Unternehmen, die in der Vergangenheit keine hohen Umsätze erzielt haben, können im Hinblick auf ihre große wirtschaftliche Bedeutung aus wettbewerbspolitischer Perspektive bedenklich erscheinen. In der digitalen Wirtschaft kommt das wirtschaftliche Potenzial eines Unternehmens oft in dem hierfür gebotenen oder gezahlten Kaufpreis besser zum Ausdruck als in den zuvor erzielten Umsätzen.“

Und was wird daraus?

Anschließend wurde es erst einmal wieder still um die Ideen der Monopolkommission. Erst kurz vor Weihnachten tauchten die Vorschläge wieder auf – und zwar im Entwurf für den Jahreswirtschaftsbericht, den das Wirtschaftsministerium jedes Jahr Ende Januar vorstellt. Man plane, „die Fusionskontrolle auf Fälle auszuweiten, bei denen trotz geringer Umsätze des erworbenen Unternehmens der Transaktionswert einer Übernahme (etwa der Kaufpreis) besonders hoch ist“, zitiert der Spiegel aus dem Entwurf.

Ob diese Sätze auch in der endgültigen Fassung des Berichts stehen werden, steht nach Auskunft des Ministeriumssprechers noch nicht fest. Die Startup-Lobbyisten wollen das in jedem Fall verhindern. „Der einfachste und beste Weg wäre, die entsprechende Formulierung würde ihren Weg gar nicht erst in den Jahreswirtschaftsbericht finden“, fordert Niklas Veltkamp. Er findet: Schon die Diskussion um die Vorschläge hat genug Schaden angerichtet – „weil eine solche Ankündigung wieder einmal dazu führt, dass nationale und internationale Investoren verunsichert werden“.

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