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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine unternehmerische Gesellschaft mehrerer Personen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu der Gruppe der Personengesellschaften und wird in der Umgangssprache mit GbR abgekürzt. Im Gegensatz zur GmbH kann eine GbR ohne aufwändige Formalität von mehreren Personen gegründet werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und einen bestimmten Zweck mit der Gesellschaft erfüllen wollen. Generell darf bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein Zweck erfüllt werden, der sich ausschließlich im Handelsgewerbe bewegt. Das bedeutet, dass der Zweck der GbR nicht kaufmännischer Natur sein darf. Sollte dies irgendwann doch der Fall sein, wird die GbR automatisch in eine Offenen Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt. So können beispielsweise auch Fahrgemeinschaften als Gesellschaften bürgerlichen Rechts organisiert sein. Dennoch wird von juristischer Seite, obwohl nicht zwingend notwendig, in den meisten Fällen ein Gesellschaftervertrag empfohlen. Wird dieser aufgesetzt, muss er notariell beurkundet werden.

Die Haftung der GbR

Die GbR unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), was dazu führt, dass die GbR teilweise auch als BGB-Gesellschaft betitelt wird. Um eine GbR zu gründen, bedarf es mindestens zwei Personen, wobei die Gesellschafter natürlicher oder auch juristischer Natur sein können. Generell muss die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Jeder, der sich an einer GbR beteiligen will, sollte sich jedoch vorher die Gesamtsituation genauestens ansehen, denn die Haftung bei einer GbR erstreckt sich weiter, als bei einer GmbH: Jeder Gesellschafter einer GbR haftet für etwaige Verbindlichkeiten nämlich persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass für Verbindlichkeiten sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen der Gesellschafter eingesetzt wird. Die Haftung kann allerdings auch durch einen Vertrag im Vorhinein anderweitig geregelt werden. Ohne weitere vertragliche Bestimmungen haften die Gesellschafter jedoch gemeinsam.

Ein Eintrag in das Handelsregister ist aufgrund der persönlichen Haftbarkeit der Gesellschafter nicht möglich. Die Eintragung als GbR ist somit auch nicht unbedingt geeignet für Unternehmen mit hohem Risiko.

Beispiel

Zwei Schulfreunde eröffnen einen E-Ecommerceshop und weil ihnen noch das Kapital fehlt, führen sie ihren Shop zunächst als GbR, bevor sie mit ihrem verdienten Geld eine GmbH gründen.

Alternative Schreibweisen

GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts