Google Manuelle Abstrafung Maßnahmen
Ein Beitrag von Stephan Czysch, Geschäftsführer der Berliner Online-Marketing-Agentur Trust Agents. Das 35-köpfige Team unterstützt Unternehmen bei allen Facetten der Suchmaschinenoptimierung.

Was manuelle Maßnahmen von Algorithmus-Änderungen unterscheidet

In den Webmaster-Richtlinien definiert der Suchmaschinenprimus Google, welche Vorgehensweisen nicht geduldet werden. Basierend auf den dort definierten Regeln finden in unregelmäßigen Abständen Maßnahmen in kleinerem und größerem Umfang statt. Am Sonntag, dem 17. August, war es wieder im größeren Umfang soweit: Google wies betroffene Websites über die Google Webmaster Tools auf manuelle Maßnahmen wegen Linkkauf und gegebenenfalls auch -verkauf hin. Am darauffolgenden Tag informierte Google in Person von Johannes Mehlem darüber, was passiert ist: Google hat Maßnahmen gegen ein deutsches und ein europäisches Linknetzwerk „verhängt“.

Grundsätzlich muss zwischen manuellen Maßnahmen und algorithmisch bedingten Veränderungen unterschieden werden. Während letztere keine Abstrafung im eigentlichen Sinn darstellen, sondern sich Zugriffsveränderungen durch geänderte Bewertungskriterien ergeben, sind manuelle Maßnahmen händische Eingriffe durch Google. Und nur in einem solchen Fall ist es möglich, einen sogenannten Reconsideration Request zu stellen. Über diesen hat man die Möglichkeit, Google über eine Beseitigung der angemahnten Verstöße zu informieren. Im Erfolgsfall wird der manuelle Eingriff im Anschluss an die Bearbeitung des Requests zurückgenommen.

So werdet ihr eine Strafe wegen Linkkauf wieder los

In aller Regel trifft eine Website die Nachricht über „unnatürliche eingehende Links“ nicht von ungefähr. Eine solche Nachricht wird immer nur dann versendet, wenn deutliche Verstöße gegen die Webmaster-Richtlinien von Google festgestellt wurden. Es gibt einige Indikatoren, die Google verwendet, um unnatürliche Links zu erkennen. Neben direktem Feedback von Nutzern über das Spam-Formular sind dies vor allem die Linkquellen an sich, sowie die zum Einsatz kommenden Linktexte.

Unter dem Linktext versteht man die Worte, die den klickbaren Teil eines Links darstellen. Diese sind in der Regel so gestaltet, dass sie den Inhalt der verlinkten Seite in wenigen Worten zusammenfassen. Dieses Signal wird von Suchmaschinen zur Relevanzberechnung herangezogen – ein Umstand, den sich Suchmaschinenoptimierer zunutze machen.

Doch während verschiedene Webmaster den Inhalt einer Webseite immer mit unterschiedlichen Worten beschreiben, treten bei gezielter Optimierung schnell Muster auf. Diese werden so signifikant, dass Suchmaschinen diese erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen erteilen. Diese finden regelmäßig in Form von manuellen Maßnahmen statt.

Wenn man von einer manuellen Maßnahme wegen Linkkauf betroffen ist, muss man sich einen umfassenden Überblick über das Linkprofil der eigenen Website verschaffen. Als Datenquelle dienen kostenpflichtige SEO-Tools, die kostenfreien Google Webmaster Tools und gegebenenfalls vorhandene Listen über mit SEO-Fokus aufgebaute Links. Diese müssen ganz genau analysiert werden.

Mögliche Fragen sind:

  • Wo sind die Links platziert?
  • Ist der Link natürlich entstanden?
  • Ergibt der Link im Kontext Sinn?
  • Würde man diesen Link haben wollen, wenn er keinen Einfluss auf das SEO-Ranking hätte?
  • Führt der Link zu Einstiegen auf die Website?
  • Hat der gewählte Linktext einen kommerziellen Fokus?

Anhand dieser Fragen trennt sich die Spreu vom Weizen. Im Anschluss geht es darum, sich von den unnatürlichen Links zu distanzieren. Im Idealfall geschieht dies, indem man den Webmaster um Entfernung des Links bittet. Wenn dies nicht erfolgreich ist, steht das sogenannte Disavow Tool zur Verfügung. Über dieses können manipulative Links gemeldet werden.

So setzt Ihr das Disavow Tool ein

Um sich von unnatürlichen Links über das Disavow-Tool zu distanzieren, ist eine vorherige Bestätigung der Website in den kostenlosen Google Webmaster-Tools notwendig. In einem zu erstellenden .txt-Dokument müssen die „schlechten“ Links gemeldet werden. Entweder jeder Link einzeln, oder über den Operator „Domain:name-der-domain.tld“ gleich alle Links einer Website. Dieses Dokument wird anschließend an Google übermittelt.

Wenn bereits in der Vergangenheit eine Disavow-Datei übermittelt wurde, muss man beachten, dass eine neuerliche Übermittlung der Datei die bisher übermittelten Links und Domains überschreibt. Folglich muss darauf geachtet werden, dass jegliche Links, die man nicht mehr von Google gewertet haben möchte, in der aktuellen Datei genannt werden (also auch die bisher bereits übermittelten).

Übrigens: Das Disavow Tool kann präventiv eingesetzt werden. Wartet lieber nicht, bis Ihr von einer manuellen Maßnahme oder einer algorithmischen Veränderung betroffen seid.

Um Vergebung bitten: Reconsideration Request stellen

Nachdem alle manipulativen Links entfernt oder über das Disavow Tool gemeldet wurden, steht der letzte Schritt bevor: Der sogenannte Reconsideration Request. Um einen solchen zu stellen, muss in den Google Webmaster Tools unter „Manuelle Maßnahmen“ der dort angezeigte Link angeklickt werden.

Innerhalb des einzureichenden Texts sollte auf die Verfehlungen sowie die umgesetzten Gegenmaßnahmen eingegangen werden. Wenn Google der Ansicht ist, dass der Verstoß nicht mehr besteht, wird die manuelle Maßnahme zurückgenommen. Andernfalls erhaltet Ihr eine negative Rückmeldung. Diese enthält meistens weitere Hinweise zum Verstoß. Im Fall von Linkstrafen sendet Google regelmäßig einzelne Links, die aus Sicht des Konzerns weiterhin gegen die Richtlinien verstoßen.

Manuelle Maßnahme wegen Linkverkauf beseitigen

Die Faktoren, die eingehende Links unnatürlich erscheinen lassen sind die, die ausgehende Links betreffen – nur eben auf der anderen Seite. Wenn also eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher ausgehender Links vorliegt, muss untersucht werden, welche ausgehenden Links es überhaupt gibt und wohin diese verweisen.

Die Datensammlung von ausgehenden Links ist wesentlich schwieriger. Von Google selbst gibt es kein kostenfreies Tool, das hierzu eingesetzt werden kann. Im Idealfall kennt man also bereits die ausgehenden und möglicherweise verkauften Links einer Website und kann sich diese vornehmen. Wenn eine solche Liste nicht vorhanden ist, muss diese erstmal erhoben werden. Einen umfassenden Überblick kann man über einen Crawler bekommen. Anbieter gibt es viele: Von ScreamingFrog über Strucr hin zu SEOratioTools – um nur einige wenige zu nennen.

Nachdem die manipulierten Links so abgewandelt wurden, dass diese nicht mehr gegen die Google-Richtlinien verstoßen, muss auch hier ein Reconsideration Request gestellt werden. Denkbar ist beispielsweise eine Auszeichnung der verkauften Links über das nofollow-Attribut oder die Entfernung der Links.

Tipp: Idealerweise erstellt man eine Übersicht der abgebauten Links und lädt diese als öffentlich zugängliches Dokument (für diejenigen, die den Link kennen) in Google Drive hoch. Den Link zum Dokument fügt man in den Reconsideration Request ein.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Eine manuelle Maßnahme kann sehr schmerzhaft sein: temporäre oder gar dauerhafte, signifikante Trafficverluste über die unbezahlte Websuche sind regelmäßig die Folge. Beim Thema Linkabbau ist es eine schmale Gratwanderung zwischen Beseitigung der schädlichen Links und übereifrigem Abbau – der dann den Trafficverlust noch verstärkt. Wenn mit einer SEO-Agentur zusammengearbeitet wird, sollte diese das eigene Vorgehen transparent offenlegen und regelmäßige Linkreviews anbieten. Denn so kann man sich vergleichsweise sicher sein, dass kein massiver Traffic-Verlust droht.

Bild: © panthermedia.net / James Steidl