Ein Startup gilt im Gegensatz zum „langweiligen“ Großkonzern als „cool“. Entsprechend groß ist die Zahl der Neugründungen: Innovative Unternehmer setzen ihre Ideen in marktreife Produkte und Dienstleistungen um. Jedes Startup wird – oft in der WG-Küche bei ein paar Bier – mit der Idee geboren, groß und erfolgreich zu werden.

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Mögliche Stolpersteine der Startup-Gründung

Die eigene unternehmerische Erfahrung zeigt, dass es bei aller Anfangseuphorie gilt, vorausschauend zu denken. Denn auf dem oftmals langen und beschwerlichen Weg zu Ruhm und wirtschaftlichem Erfolg liegen viele Steine.

Beispiel: Aus legitimen oder anderen Gründen kann sich ein Gründungsteam während der Aufbauphase trennen. Und es gibt auch immer wieder mal ein Gründungsteam, das sich wegen Kompetenzgerangels oder anderer Nichtigkeiten zerstreitet.

Was sich bei Hochzeiten immer mehr durchsetzt, sollte also auch bei der Gründung eines Startups in Betracht gezogen werden: ein Gründervertrag

Zentrale Fragestellungen für einen Gründervertrag

Es lohnt sich, in diesem Vertrag einige Spielregeln zwischen den Gründern klar festzulegen. Es wird kaum gelingen, alle möglichen Szenarien zu bedenken (außer das Gründungsgeld wird vollständig in Anwälte investiert), aber einige zentrale Punkte sollten klar bedacht werden:

  • Was passiert, wenn zwei von vier Gründern das Unternehmen verkaufen wollen und zwei auf einen besseren Deal warten wollen?
  • Wer stellt wie viele Aktien zur Verfügung bei einer Kapitalerhöhung (sprich wie wird der „Verwässerungsschmerz“ verteilt)?
  • Was geschieht, wenn eine Gründerin – aus absolut nachvollziehbaren Gründen – sich entscheidet, nach Australien zu ziehen? Wem verkauft sie zu welchem Preis ihre Anteile?
  • Was, wenn ein Gründer auf Grund einer Scheidung die Hälfte seiner Habe an seine Partnerin abgeben muss, die dann ein Mitspracherecht im Unternehmen will? (Wer den Film “Ein (un)möglicher Härtefall“ mit George Clooney und Catherine Zeta-Jones noch nicht gesehen hat, sollte dies jetzt tun)
  • Was wenn jemand kündigt oder gekündigt wird? Hat diese Gründerin dann noch immer ein Anrecht auf einen Verkaufserlös, wenn die Gesellschaft sechs Monate später verkauft wird?
  • Wie wird der Wert (sprich der Aktienpreis) ihres Unternehmens bestimmt, das noch kaum über Einkünfte verfügt?
  • Weitere wichtige Punkte: Vorkaufsrecht, Vorhandrecht, Mitverkaufsrecht.

Jedes Szenario kann hohe Anwaltskosten bedeuten, wenn es nicht oder schlecht geregelt ist. Mit einem Gründervertrag kann man sich gut auf diese und weitere Eventualitäten vorbereiten.

Außerdem lernt man seine Mitgründerinnen und Mitgründer in der Diskussion von Dingen, die auch unangenehm sein können besser kennen. Einmal gut angelegtes Anwaltsgeld und ein sinnvoller Gründervertrag garantieren weniger zukünftigen Ärger.

Bildmaterial: Mconnors