heiko maas justizminister hasskommentare
Justizminister Heiko Maas

Facebook und Twitter tun zu wenig gegen Hasskommentare – und Bundesjustizminister Heiko Maas fordert Konsequenzen: „Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen“, heißt es in einem Statement seines Ministeriums. Er habe dazu bereits einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen, der verbindliche Standards dafür setze, „wie die Betreiber sozialer Netzwerke mit Beschwerden umgehen müssen“, sagte Maas am Dienstag in Berlin.

Der Verstoß gegen diese Regeln soll als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit bis fünf Millionen Euro Geldbuße geahndet werden. „Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen“, so Maas laut dem Tagesspiegel.

Laut dem Gesetzentwurf sollen die Betreiber sozialer Netzwerke ihren Nutzern ein leicht verständliches Tool für Beschwerden anbieten und die gemeldeten Inhalte unverzüglich auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen dann innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, in weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von sieben Tagen.

Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen
Heiko Maas, Bundesjustizminister

Schon 2015 hatte Maas vor allem Facebook dazu aufgefordert, mehr gegen fremdenfeindliche Hetze, Rassismus und Aufrufe zur Gewalt zu tun. Es folgten eine Taskforce aus Regierung und Unternehmen und die Vereinbarung, die Mehrzahl der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

„Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt“

Doch das ist offenbar gescheitert und Maas sauer. „Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern“, so der Minister. „Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen.“ Bundesjugendministerin Manuela Schwesig ergänzt: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit ihren sozialen Netzwerken riesige Gewinne einfahren und sich zugleich bei der Bekämpfung von Hassbotschaften aus der Verantwortung stehlen.“ Die Plattformen müssten strafbare Hassbotschaften schneller löschen – „ohne Wenn und Aber“, so Schwesig. Eine Reaktion von Facebook und Twitter gibt es bisher noch nicht.

Hintergrund ist eine Untersuchung von Jugendschutz.net, die vom Bundesfamilienministerium und vom Bundesjustizministerium gefördert wurde. Facebook löscht oder sperrt demnach nur 39 Prozent der strafbaren Inhalte, die von Nutzern gemeldet werden. Bei Twitter ist es sogar gerade einmal ein Prozent. Binnen 24 Stunden wurden im Januar und Februar nur 33 Prozent der gemeldeten Facebook-Einträge gelöscht, bei Twitter kein einziger. Positiv hebt Jugendschutz.net YouTube hervor, wo eine Löschquote von 90 Prozent (82 Prozent nach 24 Stunden) erreicht wurde. Die Überprüfung der sozialen Netzwerke fand im Januar und Februar 2017 statt.

Wie erfolgreich ein Gesetz gegen Hasskommentare beziehungsweise ein Löschzwang für die sozialen Netzwerke in der Praxis wäre, ist fraglich. Die Niederlage von Anas Modamani gegen Facebook vor dem Landgericht Würzburg hat zuletzt gezeigt, wie schwer es ist, das soziale Netzwerk rechtlich zu Mitverantwortung zu ziehen. Der Missbrauch von Modamanis Selfie mit Bundekanzlerin Merkel durch Facebook-User erfülle zwar den Straftatbestand der Verleumdung, urteilten die Richter, Facebook selbst sei dafür jedoch laut Gesetz nicht verantwortlich.

Jugendschutz.net fordert indes, dass die Content-Richtlinien der Dienste überarbeitet werden: „Zwar ist das Verbreiten von Hassinhalten überall ausgeschlossen, deutsche Rechtsverstöße sind jedoch nicht vollständig abgebildet.“

Dieser Artikel erschien zuerst bei Wired.de.

Bild: Steffi Loos/Getty