Ein Beitrag von Richard Mayer-Uellner, Rechtsanwalt im Kölner Büro von CMS Hasche Sigle.

Wie findet man eigentlich einen Käufer für sein Unternehmen? Gründer können eine Art Merkblatt erstellen, um mit ihm auf Interessenten zuzugehen: ein sogenanntes Informations-Memorandum. Diese schriftliche, kurze Darstellung eines Unternehmens, das zum Verkauf steht, kann dann an potenzielle Käufer geschickt werden, um den Verkaufsprozess einzuleiten.

Das Memorandum kann einen generellen Überblick über das Zielunternehmen enthalten, aber auch konkrete Angaben, beispielsweise zu Finanzkennziffern, der Markstellung oder dem Management. Wird es vor dem Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Verkäufer und Interessenten versendet, ist es auf allgemein gehaltene Informationen zu beschränken und zu anonymisieren. Ein ausführlicheres Informations-Memorandum kann dann an Investoren versandt werden, die zuvor die Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Denn erst, wenn der Empfänger entsprechend verpflichtet ist, sollten tiefergehende Infos herausgegeben werden.

Auch in diesem Fall kann es sich aber empfehlen, die Zielgesellschaft zu anonymisieren, um das Risiko zu reduzieren, dass Dritte von den Verkaufsabsichten erfahren. Ein solches Bekanntwerden kann erhebliche Schäden verursachen, weil Mitarbeiter und Geschäftspartner verunsichert werden und bei einem Scheitern der Transaktion ein erneuter Verkaufsversuch erheblich erschwert würde. Unabhängig vom Bestehen einer Vertraulichkeitsvereinbarung ist im Informations-Memorandum selbst darauf hinzuweisen, dass die darin enthaltenen Informationen strikt vertraulich zu behandeln sind.

Erstellung und Versendung

Das Memorandum wird entweder vom Verkäufer selbst oder – insbesondere im Rahmen von Auktionsverfahren – von den beratenden Investmentbanken, M&A- oder Unternehmensberatern erstellt. Es wird zunächst an einen möglichst breiten Kreis von Interessenten (sogenannte Long List) versandt. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird dann eine Short List der Interessenten erstellt, mit denen weitere Gespräche aufgenommen werden.

Inhalt des Informations-Memorandum

Ein Memorandum sollte folgende Infos umfassen:

  • Eine vorangestellte Zusammenfassung (mit Highlights der Zielgesellschaft)
  • Beschreibung des Hintergrunds der Transaktion (insbesondere Gründe für den Verkauf und die mögliche Investition)
  • Darstellung der gewünschten Transaktionsstruktur (zum Beispiel Asset Deal oder Share Deal)
  • Überblick über das Zielunternehmen (Unternehmensstruktur, Historie, Beschreibung des Geschäftsmodells, Standorte)
  • Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen (einschließlich der Marktstellung, der Wettbewerbssituation und des regulatorischen Umfelds)
  • Überblick über die Finanzkennzahlen (Vergangenheit und Ausblick, zum Beispiel nach Geschäftsbereichen und geographisch aufgeteilt)
  • Darstellung der Lieferanten- und Kundenbeziehungen
  • Überblick über das Management (zum Beispiel mit Lebenslauf) und Personal
  • Gegebenenfalls Darstellung bestimmter Risiken (Rechtsstreitigkeiten, Haftungsrisiken)
  • Zeitplan der Transaktion

Die Aufzählung ist als Streichliste zu verstehen. Welche der vorgenannten Inhalte tatsächlich in das Informations-Memorandum aufgenommen werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. In aller Regel empfiehlt es sich nicht, Angaben zu den Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers aufzunehmen. Denn: Das Auktionsverfahren soll gerade der Bestimmung des angemessenen Preises dienen (auch dürfte eine vom Verkäufer geäußerte Vorstellung fast immer die Obergrenze der von den Interessenten gebotenen Preise bilden).

Haftungsausschluss

Um auszuschließen, dass die Angaben im Memorandum eine spätere Haftung des Verkäufers oder seiner Berater begründen, sollte ein ein Disclaimer aufgenommen werden. Wichtig ist insbesondere der Hinweis, dass keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen übernommen wird und sich eine solche Haftung allein nach dem abzuschließenden Kaufvertrag richtet.

Aus Beratersicht muss sichergestellt sein, dass gegenüber dem Interessenten keine Aufklärungs- oder Informationspflicht begründet wird. Dies sollte ausdrücklich ausgeschlossen sowie darauf hingewiesen werden, dass der Investor seine Investmententscheidung aufgrund einer selbständigen Prüfung der Verhältnisse der Zielgesellschaft zu treffen hat.

Wertbildende Faktoren aufzeigen

Das Informations-Memorandum dient nicht zuletzt werblichen Zwecken, nämlich der Anpreisung des Unternehmens gegenüber potenziellen Käufern. Mit der positiven Darstellung eines Unternehmens sind allerdings oft Übertreibungen, Beschönigungen und Ungenauigkeiten verbunden. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, ist eine gewisse Zurückhaltung und Vorsicht geboten.

In jedem Fall muss der Verkäufer das Memorandum kritisch prüfen, bevor es an die Interessenten versendet wird. Kein Berater kennt und versteht das Geschäft des Zielunternehmens besser als der Verkäufer selbst. Für den Erfolg des Verkaufsprozesses ist von großer Bedeutung, dass die wesentlichen wertbildenden Faktoren des Unternehmens und seines Geschäftsbetriebs bereits im Memorandum herausgestellt werden, um die bestmöglichen Konditionen und einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen.

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