bundeskabinett
bundeskabinett Das Bundeskabinett mit Sitz im Kanzleramt

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum Kleinanlegerschutz

Der erstmals im Sommer vorgestellte Gesetztesentwurf zum Kleinanlegerschutz sorgte unter Crowdfunding-Plattformen größtenteils für Unmut. Am Mittwoch wurde der Entwurf im Bundeskabinett verabschiedet – wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Trotz der Sonderregelungen für schwarmfinanzierte Projekte wirken einige Punkte des Papiers nicht zeitgemäß.

So sollen laut Entwurf etwa Crowd-Finanzierungen mit einer Höhe von mehr als einer Million Euro sowie Einzelinvestments von über 10.000 Euro unter die Prospektpflicht fallen und Anleger ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt ausdrucken und händisch unterschrieben an die Plattform zurücksenden müssen.

Das sagt Szene-Deutschland

Seedmatch

„Die Ausnahme der Prospektpflicht ist nach wie vor auf die Grenze von einer Million Euro beschränkt. Wie bereits in unserem Statement zum letzten vorgelegten Gesetzesentwurf erläutert, erachten wir diese Grenze als viel zu niedrig. Die europäische Prospektrichtlinie sieht eine Prospektpflicht erst ab 5 Millionen Euro vor – andere europäische Staaten folgen dieser Richtlinie bereits. […] Nach wie vor kritisieren wir das Vorhaben der Bundesregierung, die Crowdfunding-Ausnahme von der Prospektpflicht nur für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen vorzusehen. Dadurch wird verzerrend in den Markt eingegriffen und die Innovationskraft des Crowdfunding-Markts geschwächt. […] Die Grenze für Einzelinvestments ist auf 10.000 Euro begrenzt, selbst für Investoren, deren Gesamtvermögen 100.000 Euro übersteigt. Gerade aber diese Investoren tragen neben der Crowd zur Finanzierbarkeit von Startups bei.“

Oneplanetcrowd

„Mit dem Zwang ein Papierdokument zu unterschreiben wird die Sicherheit keines einzigen Anlegers erhöht. Auch bei Madoff und im Fall Prokon wurden zahlreiche Papierdokumente unterschrieben und trotzdem Millionen und Milliarden vernichtet. […] Der Crowdfunder läßt sich nicht, wie im Falle Prokon, durch intensive Werbemaßnahmen dazu verleiten, einen für ihn relativ großen Betrag in ein Investment zu stecken, sondern er streut sein Risiko, indem er in zahlreiche Crowdfunding-Projekte investiert. […] Zur Zeit lagern circa 1,5 Billionen Euro mit Nahe-Null-Verzinsung auf deutschen Sichteinlagen- oder Festgeldkonten. Dies entspricht circa 18.750 Euro pro Bundesbürger. Dagegen investiert der Deutsche im Schnitt im Jahr 2014 circa 0,70 Euro in Crowdfundingprojekte. Die Summen des realen Kapitalverlustes durch die Null-Verzinsung der Sichteinlagen ist fundamental und nicht annähernd vergleichbar mit dem durch insolvente Crowdfunding-Projekte verursachten Kapitalverlusten.“

Protonet

„Deutschland ist mit über 70 unterschiedlichen Plattformen der innovativste Crowdfunding-Markt weltweit. Eine partielle Rückkehr zu papierbasierten Methoden ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, sondern schädlich – der Prozess wird dadurch unnötig gehemmt. Für innovative Ideen wie den elektrischen Hubschrauber E-volo, Cloud & Heat oder Protonet ist es überlebenswichtig, eine alternative Finanzierungsmöglichkeit für Summen zwischen ein und fünf Millionen Euro zu haben – denn ohne die Crowd, die den Mut hat zu investieren, wäre solch ein Fortschritt nicht möglich.“

Fundsters

„Generell begrüßt Fundsters eine Regulierung und ab einem gewissen Schwellenwert die Prospektpflicht auch für Crowdinvesting, da dies die fortschreitende Professionalisierung des Marktes unterstützt. Damit dies auch umgesetzt werden kann, ist der Gesetzentwurf jedoch noch an die tatsächlichen Begebenheiten der Online-Kommunikation und die gerade entstehende FinTech-Branche anzupassen: 1. Statt Ausnahmebestimmungen für die bestehende Prospektpflicht zu entwerfen, die in der nächsten Regulierungsrunde vielleicht wieder vom Gesetzgeber kassiert werden, wäre es sinnvoller eine unbürokratische Prospektversion und im Sinne der Verständlichkeit für Kleinanleger geeignete inhaltliche Überarbeitung von Prospekten anzustreben. 2. Genereller Verzicht auf Beschränkungen von maximalen Investitionssummen. 3. Genereller Verzicht auf das Werbeverbot von Vermögensanlagen.“

Flowkey

„Viele unserer Investoren haben sich extra bei Seedmatch angemeldet, um in Flowkey zu investieren – teilweise von unterwegs. Hätten diese Investoren vorher noch ein Dokument unterschreiben und einsenden müssen, wäre das Funding sicherlich deutlich schleppender verlaufen.“

Bitkom

„Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht. […] Formblatt, Ausdruck, Ablage – das sind alles keine Begriffe die zur Digitalen Agenda und zum Ziel passen, Deutschland zum digitalen Wachstumsland zu machen.“

Companisto

„Das Gesetz soll Kleinanleger künftig besser vor riskanten Anlagemöglichkeiten schützen und zielt dabei eigentlich auf milliardenschwere Finanzinstrumente ab. Trotz der deutlich geringeren Volumina und trotz der unbestrittenen Chancen des Crowdfundings für die deutsche Volkswirtschaft soll die Crowdfunding-Branche nun bis auf wenige Ausnahmen nach den selben Regelungen reguliert werden, wie diese milliardenschweren Finanzinstrumente. Auch wenn der Gesetzesentwurf einige Ausnahmen für Crowdfundings vorsieht, gefährden die Regelungen nun ungewollt eine noch junge, deutsche Wachstumsbranche.“

Bild: Namensnennung Bestimmte Rechte vorbehalten von oponsold