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eugh-strassbourg Der Europäische Gerichtshof auf dem Luxemburger Kirchberg

Konrad Erzberger hat sich mächtige Feinde gemacht. Das ist bei Gründern, deren Startups traditionelle Industrien durcheinanderwirbeln, gar nicht so selten. Aber die Koalition, die der 30-jährige Jungunternehmer gegen sich aufgebracht hat, ist schon bemerkenswert: Gewerkschaften, Arbeitgebervertreter, Wissenschaftler, das Wirtschaftsministerium und weite Teile der Politik – sie alle würden Erzberger gerne stoppen.

Doch in ihrer Hand liegt das nicht. Ob Erzberger Erfolg haben wird oder nicht, darüber entscheiden Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dort beginnt heute die mündliche Verhandlung über eine Klage des Berliners, die ein Herzstück des deutschen Arbeitsrecht zu Fall bringen könnte: das Mitbestimmungsrecht von Arbeitnehmern im Unternehmen.

Seit den 1970ern sitzen in den Aufsichtsräten deutscher Kapitalgesellschaften auch Vertreter der Arbeitnehmer; hat ein Konzern mehr als 2.000 Mitarbeiter, sind sogar die Hälfte der Aufsichtsratssitze in Arbeitnehmerhand. Das sichert Mitsprache und gilt gemeinhin als Erfolgsmodell. Doch möglicherweise ist das Prinzip so nicht vereinbar mit EU-Recht – das glaubt zumindest Konrad Erzberger. Denn für die Frage, ob ein Konzern über die 2.000-Mitarbeiter-Schwelle kommt, zählt nur die deutsche Belegschaft. Mitarbeiter ausländischer Tochterfirmen dürfen zudem nicht mitwählen oder sich wählen lassen. Das verstoße gegen das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das EU-Diskriminierungsverbot, argumentiert Erzberger.

Der ausgebildete Jurist, der seit 2010 in verschiedenen Rollen in der Startupszene aktiv ist, hat deswegen Klagen angestrengt – zunächst erfolglos gegen den Baumarktbetreiber Hornbach und das Handelsunternehmen Baywa. In beiden Fällen erwarb Erzberger eine kleine Zahl von Aktien und versuchte dann, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gerichtlich überprüfen zu lassen. 2015 hatte er schließlich Erfolg, mit einer Beschwerde gegen den Touristikkonzern TUI: Das Berliner Kammergericht hielt einen Verstoß gegen EU-Recht für möglich und leitete die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Bei TUI sind gut 80 Prozent der etwa 50.000 Mitarbeiter im Ausland tätig und können somit die Aufsichtsratsvertreter nicht mitwählen. Zum Beispiel blieben dabei die zahlreichen in Ferienländern beschäftigten Animateure bei den Vertreterwahlen außen vor, erklärt Erzberger der Süddeutschen Zeitung. „Dadurch kommt es zu Verzerrungen im Aufsichtsrat an der Konzernspitze.“

Beobachter räumen der Klage realistische Chancen ein. Der juristische Dienst der Europäischen Kommission hat in einer Stellungnahme bereits Sympathien für die Argumentation des Klägers erkennen lassen, die Sichtweise der Kommission hat vor dem EuGH normalerweise viel Gewicht. Eine Entscheidung wird erst im Sommer erwartet.

Konrad Erzberger (30) ist ein umtriebiger Kopf in der Startupszene. Er war 2010 einer der sechs Gründer der P2P-Carsharing-Plattform Tamyca, versuchte sich an einem Badezusatz für Kinder namens Fluffywater und gründete den Akademiker-Linkverkürzer CiteSafe; er war als Entrepreneur in Residence beim Hamburger Inkubator Hanse Ventures und als Bizdev-Manager bei Rocket Internet, beim Selfstorage-Startup Box at Work war er Vice President, seit Oktober 2015 ist er im Business Development der von FinLeap gegründeten SolarisBank tätig.

Was ist, wenn das Gericht das deutsche Mitbestimmungsprinzip tatsächlich kippt? Erzberger schlägt in der Klage vor, die Aufsichtsräte einstweilen nur mit Vertretern der Kapitalseite zu besetzen – es wäre das Ende der unternehmerischen Mitbestimmung. Politikern und Gewerkschaftern stehen bei solchen Aussichten die Haare zu Berge. Dies wäre „ein ungeheurer Eingriff in die Sozialordnung der Mitgliedstaaten“, meint die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Das Bundeswirtschaftsministerium warnt in einem Gutachten vor „massiven und teils unvorhersehrbaren Konsequenzen“, die eine Entscheidung zugunsten des Klägers haben könnte. Der „soziale Frieden“ könne gar Schaden nehmen.

„Es ist absurd, dass ein deutscher Kleinaktionär meint, die Freizügigkeit wäre wegen der Mitbestimmung eingeschränkt“, poltert DGB-Chef Reiner Hoffmann. Gemeinsam mit Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärte Hoffmann im Handelsblatt, die Argumente des Klägers seien „überhaupt nicht nachvollziehbar“.

Für die Gewerkschafter ist klar: Konrad Erzberger ist ein Feind der Arbeitnehmerrechte, der die Mitbestimmung mit allen Mitteln kippen will. Sie verweisen auf Erzbergers Prozessvertreter, die Anwälte Jochen Brandhoff und Caspar Behme, die erklärte Kritiker des aktuellen Mitbestimmungsrechts seien. Erzberger „und seine Claqueure aus der Rechtswissenschaft“, nennt sie DGB-Chef Hoffmann laut SZ abschätzig. Und das Neue Deutschland ätzt: Die paritätische Mitbestimmung sei „dem Absolventen einer privaten Jura-Hochschule ein Dorn im Auge“.

Nur: Der Kläger selbst sagt, er wollte gar nicht grundsätzlich an der Mitbestimmung rütteln. Es gebe auch keine politische Motivation hinter seiner Klage, sagte er dem Stern. Was also treibt ihn an?

Zu Gründerszene sagt Konrad Erzberger, dahinter stehe „vor allem Idealismus“. Er strebe „eine Veränderung für eine bessere Corporate Governance an. Weil ich das Gefühl habe, dass die derzeitige Situation nicht gerecht ist für die Mitarbeiter im Ausland.“

Eigentlich, so findet Erzberger, müssten ihn die Gewerkschaften sogar bei seinem Anliegen unterstützen, schließlich sollten sie auch „für eine bessere Repräsentation der Mitarbeiter sein. Aber da gibt es natürlich auch spezielle Eigeninteressen und Angst, dass da Felle davonschwimmen.“ Damit ist der Umstand gemeint, dass die vom DGB nominierten Aufsichtsräte den allergrößten Teil ihrer Tantiemen an die Hans-Böckler-Stiftung abführen – für die Stiftung eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Die massive Opposition von Gewerkschaftsseite habe ihn dennoch überrascht, sagt Erzberger, „auch wenn bestimmte Reflexe vorhersehbar waren. Die Gewerkschaften haben in den Kampagnenmodus geschaltet, es geht auch stark gegen mich persönlich.“

Warum setzt man sich so einem Shitstorm freiwillig aus? Warum nimmt man sich überhaupt so eines Themas an, einem (vermeintlichen) Misstand, von dem man selbst gar nicht betroffen ist, und finanziert das Ganze dann auch noch aus eigener Tasche? „Ich finde es relativ spannend“, ist Erzbergers Antwort. „Und irgendjemand muss das ja mal klären.“

Er sei der Typ für sowas. „Ich bin ein disruptiver Investor, also jemand, der schon eher mal etwas wagt, schneller einen Schritt unternimmt als andere.“

Vielleicht stimmt ja am ehesten, was das Magazin der Böckler-Stiftung schon Ende 2015 mutmaßte: Der Mann wolle „einfach bloß Rechtsgeschichte schreiben“. Das Magazin heißt übrigens Mitbestimmung.

Bild: Getty Images / Andia