Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht – was bedeutet das für Leser?

Vergangene Woche hat der Bundestag den Regierungsentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche Verlage an der Debatte um das Leistungsschutzrecht öffentlich beteiligt und Position bezogen. Gründerszenes noch junges Dach Vertical Media hat sich bewusst, wie auch einige andere Verlagshäuser, aus der politischen Debatte um das Leistungsschutzrecht rausgehalten. Eine öffentliche Beteiligung hätte die unabhängige Berichterstattung der Redakteure gefährden können.

Der unklare Gesetzestext, dem der Bundestag am Freitag zugestimmt hat, birgt nun allerdings das Potenzial Leser, Blogger und Nutzer von Gründerszene zu verunsichern. Deshalb schließen auch wir uns den öffentlichen Stellungnahmen zahlreicher Publikationen an und möchten die Gelegenheit nutzen, um unsere Leitlinien transparent zu machen. Was ist bei Verlinkungen und Zitierungen erlaubt, was nicht?

Freiheit der Berichterstattung zentral

Als Medienhaus möchten wir deutlich machen: Im Zentrum eines guten Journalismus im Internet steht die Freiheit der Berichterstattung und die journalistische Unabhängigkeit (siehe auch Leitlinien der journalistischen Unabhängigkeit). Sie gilt unabhängig von ökonomischen Interessen eines Medienhauses. Eines ist klar: Guter Online-Journalismus lebt auch von Verweisen in sozialen Netzwerken, von Zitaten in anderen Medien und Hinweisen auf unsere Artikel auf anderen Webseiten. Davon profitieren unsere Leser und wir gleichermaßen, denn nur so kann eine inhaltliche Debatte zu den Themen, die uns beschäftigen, angestoßen werden.

Das ändert auch das Leistungsschutzrecht nicht. Kurze Textpassagen und Snippets aus unseren Online-Magazinen dürfen mit Verweis auf unsere Publikationen deshalb auch künftig ohne Nachfrage und Lizenzzahlungen genutzt werden. Nur so kann Online-Journalismus die Vorzüge des Internets leben, nur so können sich Leser und Publikationen online vernetzen. Aber: Es gelten natürlich die Bestimmungen des Urheberrechts.

Netz lebt vom Teilen

Eine Übernahme der Überschrift und des Teasers ist beispielsweise erlaubt, wenn ein Link zum Artikel auf unserer Seite führt und wir namentlich genannt werden und damit der Urheber des Gedanken kenntlich gemacht wurde. Dabei dürfen die Informationen im Rahmen der Berichterstattung in keinem Fall entstellt werden. Sicher bleibt: Wie bereits in der Vergangenheit akzeptieren wir hingegen keine Übernahme erheblicher Textpassagen oder gesamter Artikel sowie die Verwendung unserer Inhalte für Werbezwecke ohne Nachfrage.

Bei allen Fragen zum Thema kann man sich jederzeit an redaktion@gruenderszene.de wenden.

Die Geschäftsführung und die Redaktionen der Vertical Media GmbH

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