Gegen die beiden Lovoo-Gründer Benjamin und Björn Bak wurde Haftbefehl erlassen.

Am Mittwochmorgen durchsuchten Beamte des LKA in Dresden das Büro von Lovoo. Smartphones und Computer der Mitarbeiter wurden beschlagnahmt, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Gegen die beiden Gründer Benjamin und Björn Bak wurde Haftbefehl erlassen. Das Unternehmen steht unter Verdacht, mit Fake-Profile einen schwerwiegenden, wirtschaftlichen Schaden verursacht zu haben.

Wie ist die Staatsanwaltschaft auf Lovoo gestoßen?

„Die Staatsanwaltschaft wird von selbst in aller Regel nicht tätig. Die hat auch schon so genug zu tun. Erst wenn genügend Beschwerden und Nachweise vorliegen, wird weitergehend gegen den Beschuldigten ermittelt“, erklärt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt für Internetrecht. Er mutmaßt, dass ein unzufriedener Mitarbeiter den Anstoß gegeben haben könnte. „Ich nehme an, dass es auch im Fall von Lovoo ein Whistleblower war.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein anonymer Informant c’t Dokumente zugespielt, die besagen sollen, dass Kunden bewusst getäuscht wurden, um sie zu kostenpflichtigen Aktionen auf der Plattform zu bewegen. Die Kennenlern-App ist in ihrer Basisausführung kostenlos. Besucht ein Nutzer jedoch ein Profil eines anderen Users, bekommt jener eine Mitteilung. Das detaillierte Profil kann er jedoch erst sehen, nachdem er mit sogenannten Credits bezahlt hat, die über eine VIP-Mitgliedschaft gekauft werden müssen – ein Geschäftsmodell, das von vielen Partnerbörsen angewendet wird. Mit Fake-Profilen lassen sich Nutzer zu kostenpflichtigen Abos verleiten.

Wie häufig kommen Fake-Profile vor?

Der Rechtsanwalt schätzt ein: „Fake-Profile kommen häufiger vor, als man denkt – bei einigen Startups ist das nicht ungewöhnlich und relativ weit verbreitet. Das ist ähnlich wie bei erfundenen Testimonials, die einen zufriedenen Kundenstamm vortäuschen sollen. Während das reine Fälschen von Profilen in der Regel nur wettbewerbswidrig ist, geht es bei Lovoo um den deutlich gravierenderen Vorwurf eines strafbaren Betruges“, sagt Ulbricht.

Wenn die vorliegenden Hinweise stimmten, wollte Lovoo den männlichen Nutzern offenbar das Geld aus der Tasche ziehen, kommentiert der Anwalt. „Indem sie Profile mit jungen, attraktiven Damen fälschen, verleitet sie die Herren zu kostenpflichtigen Leistungen. Wenn die Nutzer über solch gefälschte Profile dazu gebracht worden sind, Geld zu investieren, dann erfüllt das eben in der Regel den Betrugstatbestand gemäß Paragraph 263 Strafgesetzbuch“, erläutert Ulbricht.

Was droht den Lovoo-Gründern?

Belangt werden könne das Unternehmen selber nicht, nur die Personen, die in diesem Zusammenhang verantwortlich sind, erklärt Ulbricht. Den beiden Geschäftsführer könnten deshalb Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen, sollte ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegen. Auf Seiten der Wettbewerber könnten zudem Schadensersatzsansprüche geltend gemacht werden.

Da jedoch die eigentlich Geschädigten die Nutzer sind, die auf die Fake-Profile hereingefallen sind, könnten den beiden Gründern auch von hier noch weitere Klagen ins Haus stehen. „Wenn sich die Anschuldigungen erhärten, könnten Nutzer die Möglichkeit haben, die abgeschlossenen Verträge gemäß Paragraph 123 Absatz 1 des BGB aufgrund von Täuschung anzufechten und gegebenenfalls auch Schadensersatz  […]  zu fordern“, erklärt der Rostocker Rechtsanwalt Martin Jedwillat.

Bild: Lovoo