Mindestlohngesetz 2015 – Auch für Gründer ein wichtiges Thema | felix1.deSeit Anfang des Jahres gilt das neue Mindestlohngesetz (MiLoG), nachdem bis auf wenige Ausnahmen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 8,50 EUR brutto pro Arbeitsstunde haben.

Damit sind aber bei weitem nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Mindestlohn ergeben, geklärt. Viele Unternehmer stellt das neue Gesetz zudem vor große Herausforderungen. „So geht ETL Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel davon aus, dass insbesondere Existenzgründer mit den bürokratischen Hürden und rechtlichen Unsicherheiten erheblich zu kämpfen haben werden.“

Da bei Versäumnissen hinsichtlich der Pflichten, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben, Nachzahlungen sowie empfindliche Bußgelder drohen, ist es auch für Gründer wichtig sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. In unserem eBook „Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz 2015“ geben die Rechtsanwälte der ETL-Gruppe Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mindestlohn.

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