Die drei Navinum-Gründer Jan Bechler, Tim Nedden und Bjoern Sjut (von links)

Ein ziemlicher Aufreger war das: Das Hamburger Wein-Startup Navinum hatte vom Handelsblatt eine Rechnung über mehr als tausend Euro erhalten – nur, weil es das Logo der Zeitung auf seiner Website benutzt und damit auf die Berichterstattung des Handelsblatts über Navinum hingewiesen hatte. So beschrieb Gründer Jan Bechler den Vorfall gestern in einem Facebook-Eintrag.

Der Post ging viral. Über 250 Shares und fast 500 Likes, Berichterstattung bei Deutsche Startups und auf Turi2, ein hämischer Kommentar bei Telepolis („Krämerzeitung gängelt auch in Social Media mit weltfremder Abmahnung“) und ein wütender auf dem Blog von Thomas Knüwer („Inzwischen hat die Asozialität der Verlagsjuristen die nächste Stufe erklommen“).

Nur: So ganz scheint die Geschichte so nicht zu stimmen. Bechler hatte in seinem Facebook-Eintrag erklärt, das Handelsblatt hätte „in der Vergangenheit mehrfach über Navinum geschrieben“, Navinum habe daraufhin „den Artikel freudig und auch ein bisschen stolz verlinkt und dabei auch das Handelsblatt-Logo mit eingebaut“.

Anfang Februar, so beschreibt Bechler es gegenüber Gründerszene, habe die Zeitung dann 1048,60 Euro von dem Startup für die Nutzung des Logos verlangt. Er habe den Fehler eingesehen und das Logo sofort entfernt, nach einigem Hin und Her auch bezahlt. „Rechtlich ist das natürlich alles richtig“, gibt Bechler zu, „wir haben da einen Fehler gemacht“. Aber er finde, „dass Bürokratie und rechtliche Regelungen das Gründen in Deutschland an genügend Stellen schwierig genug machen. Von einer Unternehmerzeitung wie dem Handelsblatt, die Startups ja an ganz vielen Stellen fördert, hätte ich mir nur gewünscht, dass sie einfach zum Hörer greifen und anrufen.“

Das Logo, um das es geht: Screenshot der Navinum-Seite aus dem Jahr 2014

Inzwischen hat sich das Handelsblatt zu Wort gemeldet – und nach der Darstellung der Zeitung ging es nie um ein Logo, das auf einen Artikel verlinkte. „Im Fall von Navinum.de wurde unser Logo ohne unser Wissen und ohne unsere vorherige Zustimmung auf der Seite eingebunden. Nicht um auf einen Handelsblatt-Artikel zu verlinken, sondern um unter der Überschrift ‚Viele Weine sind bekannt aus den Medien‘ den Verkauf der eigenen Produkte anzukurbeln, ohne Bezug auf eine Berichterstattung zu nehmen. Das finden wir ziemlich uncool – vor allem auch im Hinblick auf andere Unternehmen (darunter auch Startups), die zuvor angefragt und für die Nutzung unseres Logos bezahlt haben.“

Tatsächlich sind auf alten Versionen der Navinum-Homepage, die sich über die Wayback Machine des Internet Archives finden lassen, keine Verweise auf Artikel über das Startup zu finden. Da sind Logos von Süddeutsche.de, Stern.de, der Welt und dem Handelsblatt – aber eben unter der von oben zitierten Überschrift: „Viele Weine bekannt aus“.

Natürlich kann man argumentieren, dass auch für eine derartige Einbindung der Logos vierstellige Lizenzgebühren unangebracht sind. Das Handelsblatt jedenfalls besteht darauf, vorher gefragt zu werden: „Für die Nutzung unseres Logos von Dritten für Eigenwerbezwecke muss eine Genehmigung eingeholt werden.“

Denn: „Keine Marke – ob Medium, Unternehmen, Produkt oder Persönlichkeit – möchte, dass der eigene Absender unkontrolliert für externe Werbezwecke eingesetzt wird.“ Und weiter: „Wir sind jederzeit zu Gesprächen bereit und fördern junge Unternehmen mit Freude. Durch Berichterstattung und die Nutzung unserer Artikel.“

Übrigens wurde Navinum tatsächlich schon einmal in einem Artikel des Handelsblatts erwähnt. Ende 2013 war das, die App wurde in der Lifestyle-Kolumne „Jürgens Weinlese“ ausführlich vorgestellt. Nur verlinkt war der Text auf der Homepage des Startups nicht.

Bilder: Navinum, Screenshot Wayback Machine