Youtube Lefloid Merkel Interview
Youtube Lefloid Merkel Interview Im Interview mit Youtuber LeFloid buhlte Bundeskanzlerin Angela Merkel um die Gunst digital-affiner Jugendlicher

Ja, es geht schon wieder um die Besteuerung der Gewinne von Business Angels. In einem Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung nimmt das Bundesfinanzministerium einmal mehr die Business-Angel-Szene ins Visier, wie vor einigen Wochen bekannt wurde: Deren Exit-Gewinne sollen generell besteuert werden – auch wenn sie das Geld sofort wieder in neue Investments stecken.

Das würde besonders kleine Beteiligungen weniger rentabel machen und so der Szene schaden, so das Gegenargument. Daher stellt sich die deutsche Startup-Szene nun mit einem Potestbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die Pläne, wie zunächst die Wirtschaftswoche berichtete. Diesen haben mehr als 40 namhafte Szene-Köpfe unterschrieben, darunter die Gründer beziehungsweise Geschäftsführer von Delivery Hero, SoundCloud, 6Wunderkinder oder Rocket Internet. Unter anderem erklären diese, dass die 50.000 von den Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze unter den geplanten Steuerregelungen wohl kein zweites Mal entstehen würden.

Das Gesetzesvorhaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte selbst innerhalb der CDU für viel Ärger gesorgt, da im Koalitionsvertrag eigentlich eine Förderung der Startup-Finanzierung beschlossen worden war. Bei der Kabinettsklausur Mitte kommender Woche soll der zukünftige Umgang mit Wagniskapital einer der Tagesordnungspunkte sein.

Hier der Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am 22. Juli 2015 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ veröffentlicht. Mit diesem Gesetz soll auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen eingeführt werden. Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von unter 10 % sollen danach in vollem Umfang der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen. Business Angels und andere Frühphasen-Investoren erhalten nach dem neueinzuführenden § 26 a KStG auf Antrag eine marginale Steuerermäßigung auf das investierte Kapital, allerdings nur sofern sechs dafür erforderliche Bedingungen kumulativ erfüllt sind.

Bei dem derzeitigen Diskussionsentwurf handelt es sich im Vergleich zum Status Quo um eine drastische Verschlechterung der Situation von Business Angels und damit der Finanzierungssituation von Startups. Umhüllt in dem Gewand einer vermeintlichen Ausnahmeregelung für Startups und Business Angel, ist der Entwurf ein großer Rückschritt für das deutsche Startup-Ökosystem. Er steht im absoluten Gegensatz zu dem Versprechen im Koalitionsvertrag, es für Business Angels und andere Investoren „attraktiver zu machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren“. Der Entwurf verursacht einen erheblichen bürokratischen Aufwand, straft den unternehmerischen Erfolg ab und widerspricht der Ratio derzeitiger Förderinstrumente, wie etwa dem INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Startups in der frühen Phase würde der Gesetzentwurf bis zu 60% des Kapitals direkt entziehen. Die Tatsache, dass auch die Gründerinnen und Gründer direkt von dem Gesetz betroffen wären und weitere Kritikpunkte finden Sie im Detail in der beigefügten Stellungnahme. Allein die mit dem Entwurf aufgekommenen Rechtsunsicherheiten, schädigen jetzt schon die Investitionsbereitschaft von Business Angels und anderen Frühphasen-Investoren in Deutschland.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wir – die Unterzeichner dieses Briefes – haben unsere Unternehmen mit der Unterstützung von Business Angels finanziert. Business Angel waren für viele von uns der einzige Finanzierungspartner in der Gründungsphase, gerade auch in Zeiten der Finanz- und Eurokrise, während derer kaum ein anderer Geldgeber mehr bereit war, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Einige von uns sind glücklicherweise in der Lage, heute selbst als Business Angel in junge Unternehmen zu investieren. Die von uns geführten und von uns unterstützten Unternehmen beschäftigen 50.000 Mitarbeiter. Diese 50.000 Arbeitsplätze würden nach der geplanten Steuereinführung höchstwahrscheinlich kein zweites Mal in Deutschland entstehen. Der Status Quo bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen muss nachfolgenden Gründergenerationen unbedingt erhalten bleiben, um den Zukunfts- und Innovationsstandort Deutschland nachhaltig zu sichern. Ohne Business Angel gibt es keine Startups. Ohne Startups wird es keinen Mittelstand und keine Weltmarktführer von morgen geben.

Herzliche Grüße

Eric Wahlforss, Kolja Hebenstreit, Alexander Kudlich, Christian Reber, Frank Thelen, Dirk Graber, Johannes Reck, Philipp Kreibohm, Robert Maier, Sebastian Diemer, Julia Bösch, Fabian Heilemann, Hubertus Bessau, Markus Börner, Marco Vietor, Franziska von Hardenberg, Janis Zech, Christoph Janz, Mark Hoffmann, Udo Schloemer, Christophe Maire, Nikita Fahrenholz, Joerg Gerbig, Jan Christoph Gras, Gunther Schmidt, Christoph Gerlinger, Alexander Görlach, Constanze Buchheim, Sven Rittau, Christian Gaiser, Tim Schumacher, Magnus Graf Lambsdorff, Ulrich Schmidt, Nils Regge, Christopher Münchhoff, Claude Ritter, Masoud Kamali,  Stephanie Renda, Christian Vollmann, Michael Brehm, Felix Haas, Dominik S. Richter, Florian Nöll“

Der Streit um die Besteuerung von Streubesitzanteilen dauert inzwischen seit drei Jahren an. Tagebuch eines Hin und Her:

Bild: Youtube LeFloid / Screenshot