Börse Frankfurt

Ein Beitrag von Dr. Martin Schaper, LL.M. (Cambridge), Rechtsanwalt mit Fokus auf Gesellschaftsrecht/M&A bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin.

Rocket Internet, Zalando und Windeln.de sind sehr unterschiedlich – doch eines haben sie gemeinsam: Alle drei Unternehmen haben sich für die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) entschieden.

Die SE (kurz für Societas Europaea) ist eine europäische Rechtsform. Sie wurde 2001 durch eine EU-Verordnung (SE-VO) ins Leben gerufen und wird seitdem immer beliebter. Mittlerweile haben sich in Deutschland über 620 Unternehmen für die Rechtsform SE entschieden.

Sie entspricht in vielen Bereichen der klassischen AG. Die SE-Verordnung enthält eine lückenhafte Regelung, die durch das nationale Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates ergänzt wird, in dem die SE ihren Sitz hat. Ist das beispielsweise in Berlin, kann man daher auch von einer „deutschen“ SE sprechen: Neben der europäischen Verordnung werden die deutschen SE-spezifischen Regelungen und das deutsche Aktienrecht angewandt.

Warum entscheiden sich Unternehmen für die Rechtsform SE?

Obwohl die Rechtsform SE und AG viele Gemeinsamkeiten haben – beispielsweise können die Aktien beider Gesellschaftsformen an der Börse gehandelt werden –, gibt es eine Reihe Unterschiede. Sie sind in der Praxis auch die wesentlichen Gründe, warum sich Unternehmen für eine SE entscheiden:

  • Flexibilität bei der Board-Struktur:
    Die SE-Verordnung hat Flexibilität in der Corporate Governance geschaffen, was mitunter als größte Innovation der SE gesehen wird. Während das deutsche Aktienrecht zwingend einen Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht (dualistische Board-Struktur), kann in der SE auch eine monistische Struktur gewählt werden, bei der vereinfacht gesagt die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat in einem Verwaltungsorgan gebündelt werden. Die in anderen Ländern (zum Beispiel England und den USA) übliche monistische Struktur kann bei ausländischen Investoren größere Akzeptanz gegenüber der gewählten Rechtsform schaffen, da sie mit der Organisation des Unternehmens vertraut sind. Bislang hat sich die überwiegende Zahl der „deutschen“ SEs aber für die Beibehaltung der dualistischen Board-Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.
  • Image:
    Als supranationale Rechtsform besitzt die SE ein positives Image. Unternehmen wählen die Rechtsform daher auch, um ihre europäische bzw. internationale Ausrichtung zu unterstreichen.
  • Grenzüberschreitende Mobilität:
    Ein weiterer Grund für die SE ist die grenzüberschreitende Mobilität, da eine SE ihren Sitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen kann. Durch die Sitzverlegung wechselt das nationale Recht, das auf die Gesellschaft angewendet wird, so dass aus einer „deutschen“ SE mit Sitz in Berlin infolge einer Verlegung nach Paris eine „französische“ SE wird. Da in den letzten Jahren die grenzüberschreitende Mobilität jedoch zunehmend durch die EuGH-Rechtsprechung und neue Regelungen (zum Beispiel zur grenzüberschreitenden Verschmelzung zweier Unternehmen) ermöglicht wird, dürfte dieser Aspekt mittlerweile etwas an Bedeutung eingebüßt haben.
  • Unternehmensmitbestimmung:
    Ein weiterer Grund für eine SE-Gründung kann auch die Unternehmensmitbestimmung sein. Hier kann insbesondere die Größe des Aufsichtsorgans abweichend von den starren deutschen Regelungen des Mitbestimmungsrechts vereinbart werden. Die Mitbestimmung kann zudem durch einen Vertrag zwischen der Arbeitnehmervertretern und der Unternehmensleitung vereinbart werden (sog. Mitbestimmungsvereinbarung). Ist die SE auf dieser Grundlage etabliert, führen nachträgliche Veränderungen der Arbeitnehmerzahlen grundsätzlich nicht zu einer Änderung der Mitbestimmungsregelungen.

Wie gründe ich eine SE?

Die SE-Gründung ist im Vergleich zur Gründung einer GmbH oder AG relativ komplex, denn die SE kann nicht auf direktem Weg, sondern nur durch bereits bestehende Gesellschaften gegründet werden.

Die SE-Verordnung sieht vier Gründungsvarianten vor, von denen in der Praxis (1) der Formwechsel einer AG in eine SE und (2) die Verschmelzung zweier AGs aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Umwandlung in eine SE die am häufigsten gewählten Strukturen sind. Da beide Gründungsvarianten voraussetzen, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der SE-Gründung bereits eine AG ist, muss vielfach (gerade im Startup-Bereich) vor der eigentlichen SE-Gründung ein Formwechsel von der GmbH in die AG durchgeführt werden. Welche der Gründungsvarianten die richtige Wahl ist, hängt selbstverständlich vom Einzelfall ab – zum Beispiel davon, ob das Unternehmen bereits ausländische Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten hat.

Allen Gründungsvarianten ist gemein, dass ein sogenanntes Mitarbeiterbeteiligungs-Verfahren durchgeführt werden muss. Hierbei verhandelt die Geschäftsführung der späteren SE mit den gewählten Arbeitnehmervertretern (BVG) über die Mitbestimmung im Aufsichtsorgan und über einen SE-Betriebsrat (ein Gremium, dem Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zusteht). Die Dauer des Verfahrens kann erheblich variieren und bis zu sechs Monaten dauern (plus weiterer etwa zwölf Wochen für die Wahl und Konstituierung des BVG).

Das Mindestkapital der SE beträgt 120.000 Euro und liegt damit deutlich über dem Grundkapital der AG (50.000 Euro) und dem Stammkapital der GmbH (25.000 Euro). Da sich Unternehmen meistens erst ab einer gewissen Größenordnung für die Rechtsform der SE entscheiden, stellt die Aufbringung des Mindestkapitals in aller Regel kein Problem dar.

Für wen eignet sich die Rechtsform SE?

Die Vorzüge der Rechtsform SE sind insbesondere für mittlere bis große Unternehmen, aber auch für stark wachsende Unternehmen in einem frühen Stadium von besonderer Relevanz. Für kleine Unternehmen hingegen dürfte das komplexe Gründungsverfahren eine große Hürde bedeuten und die Vorzüge der SE sind für kleine Startups häufig nicht von Relevanz, da sich beispielsweise (noch) keine mitbestimmungsrechtlichen Themen stellen.

Insbesondere wenn Unternehmen einen Börsengang planen, ist die SE eine Alternative zur AG. Sechs der 30 DAX-Unternehmen haben sich für die SE entschieden und auch im Startup-Bereich findet die Rechtsform bei Unternehmen immer mehr Anklang, wie zuletzt auch die HelloFresh Deutschland SE & Co. KG zeigt.

Bild: © panthermedia.net / Juergen Schonnop; Hinweis: Der Abschnitt zur Unternehmensmitbestimmung wurde im Nachhinein bearbeitet.