Ein Beitrag von Moritz Bohner, Rechtsanwalt bei Danckelmann und Kerst in Frankfurt am Main.

Markenschutz ist keine Luxusinvestition

Gründet man ein Startup, ist das Geld knapp – der Schutz der Marken erscheint als Luxusinvestition. Der Glaube: Der Schutz könne nachgeholt werden, sobald das Geschäft läuft und sich das Startup erfolgreich im Markt etabliert hat. Und die Vorstellung ist verständlich: Bei all den Anfangsinvestitionen erscheint der Markenschutz aufschiebbar, vor allem, da er zunächst offenbar keinen greifbaren Gegenwert erhält. Es gibt aber gute Gründe, schon früh in den Schutz zu investieren. Es können Fehlinvestitionen verhindert, die Entwicklungsmöglichkeiten des Startups verbessert und vor allem geschaffene Werte gesichert werden.

Die Kosten sind außerdem eher gering. In Deutschland fallen für eine einfache Markenanmeldung mit einem Schutz für maximal drei Waren- und Dienstleistungsklassen Gebühren von 300 Euro an. Beauftragt ein Startup für die Anmeldung einen Rechtsanwalt, können die Gesamtkosten bei einem einfachen Sachverhalt meist unter 1.000 Euro gehalten werden

Erfolg bringt Aufmerksamkeit: Schutz vor Trittbrettfahrern

Im Markenrecht gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Ältere Markenrechte setzen sich gegen jüngere durch und der Inhaber der älteren Marke kann grundsätzlich die Verwendung der jüngeren verbieten lassen, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden besteht.

Wenn eine Geschäftsidee gut ist und sich Startup und Produkt steigender Bekanntheit erfreuen, wird das Interesse der Konkurrenz geweckt. Schützt man dann seine Marken nicht, können andere Unternehmen sich mit identischen oder ähnlichen Markenzeichen an die Leistungen des Startups anlehnen – und potentielle Kunden abgreifen. Der Schutz eigener Marken ermöglicht es, sich dagegen zu wehren und eigene Arbeit zu schützen.

Damit aber nicht genug. Ein Startup, das zu lange wartet, läuft Gefahr, dass ihm ein anderes Unternehmen zuvorkommt und früher eine identische oder ähnliche Marke schützen lässt. Die Konkurrenz könnte dann sogar dem Startup die Verwendung seiner bisherigen Marke verbieten. Hierdurch geht nicht nur investierte Arbeit und der unter der Marke geschaffene Ruf bei Kunden und Geschäftspartnern verloren. Im schlimmsten Fall kommt ein Verbot der Marke einem Rufschaden gleich: Muss das Startup seinen Markennamen ändern, könnte es selbst als Trittbrettfahrer erscheinen.

Eine Sackgasse so früh wie möglich erkennen

Bei der Auswahl eines Markenzeichens stellt sich allgemein die Frage, ob ein identisches oder ähnliches Zeichen bereits von einem anderen Unternehmen für seine Produkte oder Dienstleistungen geschützt ist. Um Rechtsstreitigkeiten wie die von Skype und dem britischen TV-Sender Sky zu vermeiden, empfiehlt sich daher eine professionelle Kollisionsrecherche – also die Suche nach bereits geschützten, potentiell verwechslungsfähigen Marken. Oftmals beschränkt sich diese Kollisionsrecherche bei Startups aber auf eigene Untersuchungen im Internet und den Markenregistern. Das bietet nur ein geringes Maß an Sicherheit.

Eine Markenanmeldung wird bereits vor der endgültigen Registrierung der Marke in den entsprechenden Registern veröffentlicht. Andere Markeninhaber haben so die Möglichkeit, von der Anmeldung Kenntnis zu erlangen und Widerspruch einzulegen. Viele etablierte Unternehmen lassen regelmäßig überprüfen, ob kollidierende Marken angemeldet werden. Bei der Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke – also einer Marke, die EU-weit geschützt ist – werden dem Anmelder und den Inhabern potentiell betroffener Marken sogar vom zuständigen Amt Kollisionshinweise erteilt.

Durch die Markenanmeldung verhindert ein Startup somit, dass es mit einem kollidierenden Markenzeichen „unter dem Radar“ der etablierten Unternehmen fliegt und es erst zu einem Rechtsstreit kommt, nachdem das Startup erheblich in die Marke investiert hat. Zwar kann auch eine Markenanmeldung keine absolute Sicherheit bieten, es wird anderen Unternehmen aber zumindest die Chance gegeben frühzeitig Einwände zu erheben.

Eine Marke kann Geld bringen

Die Rechte an einer eingetragenen Marke stellen einen Vermögenswert dar, der unabhängig von dem Unternehmen des Startups besteht. Der Wert der Marke steigt mit dem Erfolg und der Bekanntheit der damit gekennzeichneten Produkte. Er kann den eigentlichen Wert der Firma sogar weit übersteigen. Neben dem Unternehmen selbst und den angebotenen Produkten kann das Startup durch den Schutz seiner Marken somit weitere Vermögenswerte schaffen, die sich mittels Markenbewertungsverfahren auch konkret beziffern lassen können.

Die Rechte an einer Marke können als eigenständiger Vermögenswert verkauft oder als Sicherheit verwendet werden. Geschützte Marken sind daher für potentielle Käufer und Investoren anerkannte Faktoren, die den Wert und das Entwicklungspotential eines Startups steigern können. Sie stellen daher für Gründer ein weiteres gutes Argument bei Kauf- und Investitionsverhandlungen dar.

Zudem kann eine Marke lizensiert werden. Das bedeutet, ein Startup kann anderen Unternehmen gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erlauben, die geschützte Marke zu benutzen. Durch die Lizenzierung von Marken kann also eine weitere Einnahmequelle geschaffen werden. Dabei können erfolgreiche Lizenzgeschäfte wiederum Bekanntheit und Wert der Marke steigern.

Günstiger Schutz ohne sofortigen Benutzungszwang

Die Anmeldung einer Marke erlaubt es dem Startup, Markenschutz für Waren und Dienstleistungen zu erlangen, die es im Zeitpunkt der Markenanmeldung noch nicht zwingend anbieten muss. Die eingetragene Marke genießt vom ersten Tag an Schutz für sämtliche Waren und Dienstleistungen, die bei der Anmeldung angegeben und bei erfolgreicher Eintragung im Markenregister veröffentlicht worden sind. In den ersten fünf Jahren nach der Eintragung kann dem Inhaber nicht entgegengehalten werden, dass seine Marke für Waren und Dienstleistungen Schutz genießt, die er tatsächlich nicht anbietet. Die Marke kann aus diesem Grund in den ersten fünf Jahren auch nicht gelöscht werden. Das Startup kann sich somit durch die frühe Anmeldung den Markenschutz für Geschäftsfelder sichern, auf welchen es erst in Zukunft tätig werden will.

Fazit

Außer den Kosten für eine Markenanmeldung sind keine Gründe ersichtlich, mit dem Schutz der Marken eines Startups abzuwarten. Geht man davon aus, dass ein Startup mit seinem Unternehmen Erfolg haben wird, sprechen gewichtige Gründe dafür, die Marke schnell anzumelden. Selbst bei einem Scheitern sind die Kosten für einen Markenschutz nicht zwingend umsonst. Sind die Markenzeichen gut gewählt, können die Rechte an den Marken noch an ein anderes Unternehmen verkauft werden.

Bild: Jutta Kuss / Getty Images