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Hamburger Wirtschaftsbehörde will gegen Uber vorgehen

Uber gibt es nun auch in Hamburg: Der US-Limousinendienst ging vergangene Woche in der vierten deutschen Großstadt an den Start. Genauso wie in Berlin, Frankfurt und München bietet das Startup in der Hansestadt den Standardservice UberBlack sowie den Mitfahrerdienst UberPop an. Über UberBlack werden professionelle Chauffeure vermittelt, bei der billigeren Variante UberPop sind private Fahrer unterwegs – ähnlich wie bei Lyft oder Wundercar.

Das Hamburger Startup Wundercar sieht sich seit Wochen mit Protesten von Taxifahrern sowie Verboten seitens der lokalen Gewerbeaufsicht konfrontiert. Dieses Schicksal droht nun auch Uber: Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, will die Wirtschaftsbehörde den Betrieb von Uber in Hamburg verbieten. „Nach dem Auftritt der Firma ist klar, dass es sich bei UberPop um eine gewerbliche und entgeltliche Personenbeförderung handelt, die der Genehmigung bedarf“, sagte eine Behördensprecherin der Zeitung. „Weder Uber noch die Fahrer haben diese Genehmigungen.“

Die Wirtschaftsbehörde ließ außerdem erkennen, dass auch ein Verbot von Ubers Standarddienst UberBlack erwogen wird. Denn: Aus gesetzlicher Sicht sind die Uber-Chauffeure Mietwagenunternehmer, die nach jeder erledigten Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssten. Weil die Uber-Fahrer das aber nicht tun, sondern wie Taxis aus dem laufenden Verkehr heraus operieren, gibt es nach Ansicht einiger Experten einen Gesetzesbruch. Deshalb hatte zum Beispiel das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen, die allerdings nie vollstreckt wurde.

Die Sprecherin der Hamburger Wirtschaftsbehörde sagte der Morgenpost, die Vorgehensweise der Uber-Fahrer „wäre ebenfalls unzulässig und würde Untersagungsmaßnahmen auslösen“.

Bild: © panthermedia.net / sergein