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Uber veröffentlicht Positionspapier für einen „zukunftsweisenden Rechtsrahmen“

An Baustellen mangelt es Uber derzeit nicht. Die Vorwürfe, das Management habe mit dem Ausspionieren von Journalisten geliebäugelt und habe generell ein allzu entspanntes Verhältnis zum Datenschutz, schlugen vergangene Woche gewaltige Wellen. Und in Deutschland steht der Dienst seit Ende September in mehreren Städten quasi still – nachdem Gerichte in Hamburg und Berlin Uber abstraften, schraubte das Unternehmen die Preise für den Mitfahrdienst UberPop auf Minimalniveau herunter, was das Angebot ausdünnte; in Berlin ruht der Chauffeurservice UberBlack derzeit sogar komplett.

Nach Ansicht der Gerichte hat Uber gesetzliche Vorschriften zur Personenbeförderung verletzt – das Unternehmen hält die Regeln jedoch für „ziemlich alte Gesetze aus den sechziger Jahren, die nicht mehr ins heutige Zeitalter mit Smartphones und Satellitennavigation passen“, wie Uber-Manager Fabien Nestmann gestern der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte. Die Lösung: Anstatt sich selbst an bestehende Gesetze anzupassen (und damit das eigene Geschäftsmodell bis zur Unkenntlichkeit zu verbiegen), wünscht sich Uber neue und bessere Vorschriften.

In einem Positionspapier, das Gründerszene vorliegt, legt das Unternehmen nun erstmals konkret dar, an welchen Stellen es Veränderungen geben sollte:

  • Eine neue rechtliche Kategorie als „Mobilitätsplattformanbieter für Gelegenheitsverkehr“ soll eingeführt und als Grundlage für alle weiteren, hier aufgeführten Regeln und Standards dienen
  • Für Konzessionen soll es keine mengenmäßige Begrenzung mehr geben
  • Fahrer sollen ausreichend gut Deutsch sprechen und über Führungszeugnis und Führerschein verfügen; nicht mehr notwendig sei hingegen die Überprüfung der Ortskenntnis
  • Fahrzeuge sollen hinreichend versichert seine und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen; Vorgaben zu Fahrzeugfarben oder Anzahl der Türen seien dagegen überflüssig
  • Die Vorschriften sollten gewerbliche Angebote wie UberBlack von nicht-kommerziellen Gelegenheitsfahrern wie bei UberPop unterscheiden. Für letztere soll eine Art Minijob für Selbständige geschaffen werden, bei dem bis zu einer Höchstgrenze von etwa 450 Euro monatlich nur pauschale Abgaben fällig werden. Die Unterscheidung von privaten und gewerblichen Anbietern könnte auch für andere digitalwirtschaftlichen Angebote wie Airbnb, Ebay oder Helpling genutzt werden
  • Mindeststandards im Bezug auf Emissionen sollen beibehalten werden; die Rückkehrpflicht für Mietwagen, die derzeit den Betrieb von UberBlack torpediert, soll „ersatzlos gestrichen werden“

Uber versteht die Vorschläge als „konstruktiven Diskussionsbeitrag“, mit dem Ziel, Verbrauchern „effiziente, günstige, umweltfreundliche, sichere und flexible“ Mobilitätsalternativen zu ermöglichen. Allerdings dürften weite Teile der deutschen Politik den Vorschlägen mit wenig Wohlwollen gegenüber stehen; auch der zuständige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits klargemacht, dass er keine Notwendigkeit für eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sieht.

Uber setzt laut Manager Fabien Nestmann daher zunächst auf Pilotprojekte mit einzelnen Kommunen. Und auf das Prinzip Hoffnung: Man spreche weiter „mit allen Beteiligten“, so Nestmann zur FAS.

Bild: © panthermedia.net / JCB Prod