Offenbar doch kein Uber-Fan: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel

Als im vergangenen September die Kritik am umstrittenen Fahrdienst Uber gerade richtig hochkochte, gaben sich die beiden Bundesminister für Justiz und Wirtschaft, Heiko Maas und Sigmar Gabriel, überraschend innovationsfreudig: Das Personenbeförderungsgesetz, das Uber den Betrieb in Deutschland fast unmöglich macht, sollte nach Ansicht der beiden SPD-Minister reformiert werden. „Aus wettbewerblicher Sicht halten wir generell eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und den veränderten Mobilitätsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher für erforderlich“, hieß es damals.

Die Stimmung ist inzwischen keineswegs Uber-freundlicher – und nun gibt sich auch Wirtschaftsminister Gabriel kritisch gegenüber dem Mobilitäts-Startup aus den USA: Gegenüber dem Magazin Magazin lässt sein Ministerium verlauten, es bestünden „große Bedenken, ob Uber sich insbesondere an den Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes hält“. Kein Wort von Reformen für neue Dienste.

Stattdessen hinterfragt das Ministerium laut dem Magazin die Ankündigung von Uber-CEO Travis Kalanick, in Europa 50.000 Jobs zu schaffen. Die Zahlen seien „nicht nachvollziehbar“, zudem handle es sich dabei lediglich um „Minijobs für Selbständige“. Und: „Eine Verdrängung von vollwertigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durch Minijobs für Selbständige ist wenig wünschenswert.“

Uber wehrt sich unterdessen bei der EU-Kommission gegen eine vermeintlich unfaire Behandlung durch die Bundesregierung. In einer Beschwerde beklagt das US-Unternehmen, das Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb seien reine „Schutzmaßnahmen für die Taxibranche“. Beide Regelwerke verfolgten „in erster Linie das Ziel, das Taximonopol im Allgemeinen und die bestehenden Taxiunternehmen im Besonderen gegen Wettbewerber zu schützen“. Sie würden daher gegen europäisches Recht verstoßen.

Sollte die EU-Kommission die Ansichten Ubers teilen, könnte sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten. Ultimativ entscheidet über solche Verfahren der Europäische Gerichtshof.

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