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Hamburger Mitfahrerdienste in der Kritik

Das Hamburger Verbot von UberPop, dem Ridesharing-Dienst des US-Startups Uber, ist vorerst ausgesetzt. Das hat am Freitag laut einem Bericht von Spiegel Online der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts entschieden. Er hob eine einstweilige Verfügung der Gewerbeaufsicht auf, die Uber seit Dienstag den Betrieb von UberPop untersagte.

Nun könne bis zu einer endgültigen Entscheidung der Richter weitergefahren werden, so das Gericht. Die kann aber noch Wochen auf sich warten lassen. Die Hamburger Behörden sehen UberPop als gewerbliche Personenbeförderung an, für die eine Genehmigung notwendig wäre.

Mit dieser Argumentation wurde auch Anfang Juni ein Verbot gegen den Hamburger UberPop-Konkurrenten Wundercar ausgesprochen. Dieser Betriebsstopp gilt offenbar weiterhin – wird vom Unternehmen und seinen Fahren aber ignoriert. Denn nach Auffassung von Wundercar sind seine Fahrten nicht gewerblicher Art – Mitfahrer würden nur ein Trinkgeld bezahlen.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde sieht das nicht so. Sie hat nun sogar dafür gesorgt, dass ein Wundercar-Fahrer seine Kfz-Versicherung verloren hat. Einen entsprechenden Bericht des Branchenmagazin Taxi Times bestätigte Wundercar in einem Blogeintrag.

Demnach ging die Behörde einer Anzeige gegen einen Fahrer nach, der insgesamt 75 Fahrten über Wundercar durchgeführt haben soll. Weil sein Fahrzeug weder als Taxi noch als Mietwagen gemeldet gewesen sei, bat die Behörde bei der Kfz-Versicherung des Halters um Auskunft, ob die Versicherung über die Wundercar-Tätigkeit informiert worden sei.

Laut Taxi Times soll der Fahrer beim Abschluss seiner Versicherung eine Nutzung seines Wagens als „überwiegend privat“ angegeben haben. Weil nach Ansicht der Versicherung mit dem Wundercar-Betrieb eine gewerbliche Verwendung eingetreten sei, wurde die Versicherung gekündigt. „Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag […] gekündigt“, zitiert das Branchenblatt aus einem Schreiben der Versicherung.

Auch die Verträge, die Uber mit privaten Fahrern abschließt, können zu einem Verlust der Kfz-Versicherung führen. Das ist das Ergebnis von Recherchen des Hessischen Rundfunks, der die Vereinbarungen einem Versicherungsmakler sowie Anwälten für Verkehrs- und Arbeitsrecht vorgelegt hat. Außerdem könnte ein Schadensfall UberPop-Fahrer wegen Regressforderungen „in existenzielle Schwierigkeiten bringen“.

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