Unister Axel Springer
Unister Axel Springer Unister-Gründer Thomas Wagner (l.) und der neue Unister-COO Andreas Prokop

Thomas Wagner und vier weitere Unister-Manager angeklagt

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen fünf Manager des Leipziger Startups Unister (www.unister.de) erhoben, darunter auch Gründer Thomas Wagner. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung. Die Vorwürfe lauten auf Steuerhinterziehung, unerlaubten Verkauf von Versicherungsprodukten und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Anklage folgt auf die im vergangenen Monat bei Unister durchgeführte Razzia anlässlich möglicher Steuerhinterziehung. Auch wegen Betrugs bei mehr als 60.000 Lufthansa-Flügen, die überteuert auf Unister-Seiten wie Fluege.de oder Ab-in-den-urlaub.de verkauft worden seien, ermittelte das Landeskriminalamt.

Update vom 26.03.14: Laut Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird noch immer wegen des Verdachts des „Computerbetrugs zum Nachteil der Kunden und der beteiligten Fluggesellschaften in mehr als 60.000 Fällen“ – wobei neben der Lufthansa auch weitere Fluggesellschaften betroffen seien – gegen Unister ermittelt.

Bereits seit Ende 2012 wird gegen Unister ermittelt

Ein Jahr zuvor, im Dezember 2012, waren bereits Büros und Wohnungen wegen angeblichen Steuerbetrugs Unisters durchsucht worden. Die Anschuldigungen damals: vermeintlich illegale Reiserücktrittsversicherungen und nicht gezahlte Versicherungssteuern. Unternehmensgründer Thomas Wagner und zwei weitere Unister-Manager waren vorübergehend festgenommen worden. Anfang 2013 hatte Wagner den Chefposten geräumt, später wurde die Unternehmensführung umgebaut.

Gegenüber Gründerszene bestätigte Unister-Sprecher Konstantin Korosides die aktuellen Vorgänge. Die Staatsanwaltschaft sei der Ansicht, der auf einigen Unister-Portalen angebotene Stornoschutz sowie ein Umbuchungsservice stellten Versicherungsprodukte dar. Somit hätte Unister Versicherungssteuer an den Bund zahlen müssen. Das Unternehmen teile diese Ansicht jedoch nicht und habe stattdessen Umsatzsteuer in gleicher Höhe an das Land Sachsen abgeführt, so Korosides.

Ob es nun zum Prozess gegen Unister kommt, entscheidet das Landgericht Leipzig, wo die Anklage eingereicht wurde. „Das Gericht hat nun zu prüfen, ob sich aus der Anklage eine hinreichende Problematik ergibt. Unister hat weiterhin großes Interesse an der Rechtsfindung in allen relevanten Fragen und wird konstruktiv unterstützen“, so die offizielle Stellungnahme des Unternehmens. Zum heutigen Nachmittag berief Unister eine Pressekonferenz ein.

Update vom 26.03.14: Nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden liegt noch immer keine Entscheidung des Landgerichts Leipzig über die Zulassung der Anklage vor.

Bild: Unister