Für Unister scheint es immer brenzlicher zu werden. Zwar dauern die Auseinandersetzungen des Leipziger Portalbetreibers mit der Staatsanwaltschaft nun schon über zwei Jahre an, ohne dass es tatsächlich zu einer Anklage kam. Für das Unternehmen war dies immer wieder eines der Hauptargumente, um die eigene Unschuld zu beteuern.

Einem Bericht des Manager Magazins zufolge steht nun eine Verfahrenseröffnung aber unmittelbar bevor. Das Landgericht Leipzig wolle in Kürze über die Zulassung der Anklage gegen Unister-Gründer und -Chef Thomas Wagner entscheiden, heißt es dort. Bei dem Verfahren geht es um den Vorwurf des unerlaubten Vertriebs von Versicherungen. Und damit um die Hinterziehung von Versicherungssteuern.

Bereits Mitte April könnte die Hauptverhandlung beginnen, zitiert das Magazin aus einem Gerichtsprotokoll. Für Unister kommt dieser Termin zur Unzeit – seit Längerem versucht der Portalbetreiber Käufer für verschiedene Unternehmenseinheiten zu finden. Insbesondere für die einflussreiche Travel-Sparte, die sich mit Portalen wie Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de eine dominierende Marktposition geschaffen hat. Etwaige Erlöse sollen Unister früheren Berichten zufolge vor allem aus einem finanziellen Engpass befreien. Das Unternehmen freilich bestreitet eine solche Notlage.

Und gibt gleichzeitig der Justiz die Mitschuld für ausbleibende Gewinne: Durch die Ermittlungen sei dem Unternehmen ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden, erklärt Unister in einer Stellungnahme (PDF). Und betont: „Die [vom Manager Magazin] zitierte Schadenssumme von 43,5 Millionen Euro dürfte dabei die untere Grenze des Möglichen bilden.“ Die „aufwändigen und immer wieder von Indiskretionen begleiteten Ermittlungen“, moniert das Unternehmen, hätten zahlreiche Geschäftsabschlüsse und Partnerschaften negativ beeinflusst oder gar verhindert.

Währenddessen könnte es für den Unister-Gründer, Thomas Wagner, im Falle eines Schuldspruchs durchaus erst werden. Als mögliches Strafmaß, das gehe aus einem Schreiben von Wagners Anwalt an den Vorsitzenden Richter hervor, sei eine Freiheitsstrafe auf Bewährung im Gespräch. Das schreibt das Manager Magazin, das in der Sache gemeinsam mit dem MDR recherchiert hat. In dem Brief lasse Wagner mitteilen, dass er sich „nicht mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung einverstanden erklären könne – wohl aber möglicherweise mit einer Geldstrafe.“

Der Portalbetreiber dazu: „Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer von Unister ist tatsächlich nicht bereit, zur Vermeidung der Eröffnung eines Hauptverfahrens eine Bewährungsstrafe einzugehen. Auf einen entsprechenden Deal werde er sich nicht einlassen, teilte Wagner dem Unternehmen mit.“ Wagner selbst will sich zu dem Verfahren nicht öffentlich äußern.

Bild: Unister