datenschutz-facebook-vzbv

Zufrieden mit Facebook waren deutsche Verbraucherschützer wohl noch nie. Die AGB des Netzwerks, die Ende Januar in Kraft getreten sind, haben sie nun richtig verärgert. So sehr, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Unterlassungserklärung von Facebook fordert. Kommt diese nicht bis zum 16. März, will der Verband das US-Unternehmen verklagen. 19 Klauseln in Facebooks neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kritisiert der VZBV als unrechtmäßig. Dabei geht es vor allem um folgende Punkte:

  • Die Klarnamenpflicht. Unter Punkt 4 der AGB heißt es: „Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen.“ Die Verbraucherschützer kritisieren, diese Klausel verstoße gegen das Telemediengesetz. Demnach müssen Anbieter es ermöglichen, dass ihre Dienste anonym oder unter Pseudonym genutzt werden können. Nutzer müssen laut Paragraph über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Der Gebrauch persönlicher Daten ohne Zustimmung der Nutzer. „Dieses Problem zieht sich wie ein roter Faden durch die AGB von Facebook“, so eine VZBV-Sprecherin gegenüber Gründerszene. Zwar seien die neuen Bestimmungen „sprachlich gelungener“ als frühere Versionen, doch für Nutzer sei noch immer nicht nachvollziehbar, welche personenbezogenen Daten für welche Zwecke eingesetzt würden. Das sei ein Verstoß gegen das Transparenzprinzip. Das besagt, dass AGB klar dargelegt werden müssen, um rechtsgültig zu sein. Laut VZBV bedeutet das beispielsweise, dass es leicht verständlich sein müsse, welche Daten erfasst werden und wie lang sie gespeichert würden. So sei weiterhin nicht ersichtlich, inwieweit das Surfverhalten eines Nutzers auf anderen Seiten außerhalb Facebooks verwendet würde: An manchen Stellen hieße es, die Auswertung der Daten geschehe anonymisiert. An anderer Stelle stehe aber, man erhalte darauf basierend Werbung. Weiterhin unterstelle Facebook, alle Daten nutzen zu können. Hier fordern die Verbraucherschützer, dass Nutzer, nachdem sie gut informiert wurden, aktiv einer Verwendung ihrer Daten zustimmen müssen.
  • Die Voreinstellungen. Die Datenschutz-Voreinstellungen finden die Verbraucherschützer alles andere als restriktiv. Anstatt den Nutzer entscheiden zu lassen, welche Informationen er preisgeben möchte, legten die Einstellungen bereits fest, was öffentlich zu sehen ist. Ein Beispiel dafür ist, dass Profile über Suchmaschinen gefunden werden können. Auch dass Likes ungefragt öffentlich für Werbung eingesetzt werden, wird kritisiert.
  • „Facebook ist und bleibt kostenlos.“ Dieser Satz steht schon lange auf der Login-Seite von Facebook. Der Verband kritisiert ihn als irreführend, denn: Daten seien Facebooks Währung. Mit der Auswertung der Informationen und mit personalisierter Werbung verdiene das Netzwerk Milliarden. Und: Laut Gesetz zählten Daten als Form von Entgelt. Zum Geschäftsmodell hat der Verband eine Grafik erstellt.

Bei aller Kritik gehe es dem Verbraucherverband aber nicht darum, Facebook zu verbieten. „Das Geschäftsmodell ist völlig legitim“, heißt es. Doch die Kommunikation müsse deutlich klarer werden. „Andere Firmen kriegen das ja auch hin“, sagt eine Sprecherin.

Bundesjustizminister Heiko Maas unterstützte die Verbraucherschützer gestern: Es gebe berechtigte Kritikpunkte, so Maas. Facebook hingegen wies gegenüber der dpa die Kritik zurück, die neuen AGB-Klauseln seien rechtswidrig. „Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen“. Und: „Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der VZBV auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind.“

Facebook mag sich im Recht fühlen, doch deutsche Verbraucherschützer haben durchaus Einfluss. Konzerne wie Microsoft und Apple haben das in der Vergangenheit bereits zu spüren bekommen: Sie mussten ihre AGB anpassen.

Titelbild: © panthermedia.net/Wavebreakmedia ltd, Grafik: Verbraucherzentrale Bundesverband