Es war eine Swingerparty in einem New Yorker Apartment, die 2014 für mächtig Schlagzeilen sorgte. Ein Airbnb-Mieter hatte Gäste in eine fremde Wohnung eingeladen, das ganze im Internet als „XXX Freak Fest“ beworben. Die Wohnung nahmen die Besucher dann völlig auseinander, zerstörten Möbel und verdreckten die Räume. Airbnb konnte trotz allem ein PR-Debakel verhindern: Innerhalb eines Tages überwies der Wohnungsvermittler 24.000 US-Dollar an den Geschädigten, organisierte ihm ein Hotel für eine Woche und ließ die Schlösser der Wohnung austauschen.

Airbnb hatte dabei aus Fehlern in der Vergangenheit gelernt – zuvor hatte das heute milliardenbewertete Unternehmen seine Kunden nicht immer erst genommen. 2011 ignorierte das Startup zunächst die Beschwerden eines Gastgebers, der Probleme mit einem Randalierer in seiner Wohnung hatte. Ein Shitstorm folgte, Airbnb-CEO Brian Chesky kündigte reichlich spät eine Haftungsgarantie und eine 24-Stunden-Hotline an. Das Unternehmen sichert Gästen heute Schadenersatz von bis zu 800.000 US-Dollar zu.

Wiederholt sich die Geschichte? Wie die Zeit recherchiert hat, soll es Ende November in einer Berliner Wohnung einen ähnlichen Vorfall gegeben haben. Dieses Mal wurde die Wohnung allerdings über den Airbnb-Klon Wimdu, 2011 von Rocket Internet gestartet, vermittelt. Und: Die Vermieterin soll auf ihrem Schaden sitzen geblieben sein.

Laut dem Bericht habe die Wimdu-Kundin am 29. November ihre Wohnung über das Portal vermietet, als sie selbst verreist war. Am nächsten Morgen sei das Apartment massiv verschmutzt und verwüstet gewesen, Möbel hätten gefehlt oder seien zerstört gewesen. Die Vermieterin schätzt den Sachschaden auf mehrere zehntausend Euro, heißt es. Vom Mieter: keine Spur. Er legte einen Personalausweis vor, der bei der Polizei zuvor als verloren gemeldet worden war.

Nun gibt es auch bei Wimdu das „Versprechen“ für eine „Versicherung im Schadensfall von bis zu 500.000 Euro“. Doch – so analysiert es ein Versicherungsexperte für die Zeit – sei es völlig unverständlich, wofür die von Wimdu angepriesene Versicherung überhaupt hafte. Er sagt gegenüber der Zeitung: „Das geht nicht aus der Webseite hervor.“ Ein Verbraucherschützer wird zitiert, der eine „Irreführung“ der Kunden sieht.

Ein Wimdu-Sprecher sagt dazu auf Nachfrage von Gründerszene: „Schon heute sind wir in unseren AGBs absolut transparent, was die Bedingungen unserer Versicherung angeht. Es gab bisher keinerlei negative Rückmeldungen dazu – weder von Gästen noch von Gastgebern oder Gutachtern. Von einer Irreführung wie im Zeit-Artikel kann also keine Rede sein.“

Laut Startup handelt es sich bei der angebotenen Versicherung um eine subsidiäre Haftpflichtversicherung. Sie werde wirksam, wenn der Mieter selbst keine Haftpflichtversicherung besitze und unabsichtlich einen Schaden anrichte. „Es ist in der Versicherungsbranche in Deutschland Standard, dass Vorsatz, wie zum Beispiel Vandalismus oder Diebstahl, grundsätzlich nicht versichert ist. Ansonsten wäre das Risiko für Missbrauch zu hoch“, heißt es von Wimdu. Man plane nicht, die Versicherungsbedingungen zu ändern. Laut der Zeit sind allerdings auch zahlreiche Gegenstände von dem Versicherungsschutz ausgenommen, zum Beispiel Kommunikationsgegenstände, die mehr als 1.500 Euro kosten.

Weil der randalierende Mieter nicht greifbar ist und die Versicherung nicht haftet, bleibt die Gastgeberin nun auf ihrem Schaden sitzen. Wimdu gibt an, sie habe sich auf „Kulanzbasis“ nicht mit dem Unternehmen einigen wollen. Das Startup stellt sogar die Glaubwürdigkeit der Kundin infrage: Es argumentiert, die Frau habe bereits 2013 ihre Wohnung vermietet und kenne die Versicherungsbedingungen aus der damaligen Kommunikation. Und:

„Sie hatte auch [2013] einen Schadensfall gemeldet, ihn aber nach Rückfragen wieder zurückgezogen. Es ist aus unserer Sicht zumindest auffällig, dass direkt bei ihrer ersten Buchung nach der Wiederanmeldung zwei Jahre später erneut ein Schaden auftritt, da insgesamt nur weniger als 0,02 Prozent unserer Buchungen überhaupt von Schadensmeldungen jeglicher Art betroffen sind. Außerdem konnte [sie] bis heute größtenteils keine Nachweise für die angeblich entwendeten/beschädigten Gegenstände liefern.“

Update, 28.1.15, 15.45 Uhr: Yasmine Mahmoudieh widerspricht der Darstellung von Wimdu zu den Geschehnissen vehement. „Es ist dreist zu behaupten, man habe mir ein Kulanzangebot gemacht“, so Mahmoudieh. „Es hat nie eins gegeben.“ Des Weiteren sei die Behauptung falsch, sie habe keine Nachweise für die Schäden liefern können. Laut Mahmoudieh habe ein Sachverständiger, geschickt von Wimdu und dessen Versicherer Berkeley, die Schäden untersucht und aufgenommen. „Auf meine spätere Nachfrage sagte der Sachverständige zu mir, er sei zurückgepfiffen worden. Seitdem ist nichts mehr von Wimdus Seite geschehen, das Unternehmen hat lediglich sich per Mail darauf berufen, dass die Versicherung nicht greift.“

Auch den Vorwurf, sie habe 2013 bereits einen Schaden gemeldet, relativiert Mahmoudieh. „2013 habe ich über Wimdu mein Londoner Loft vermietet. Danach war der Holzboden beschädigt, es handelte sich um einen Schaden in Höhe von etwa 1.000 Pfund. Die Meldung habe ich nur zurückgezogen, weil ich kurz darauf die Wohnung verkauft habe und der neue Besitzer sowieso alles renoviert hat.“

Das Startup betont, dass nur selten Schäden auftreten würden: Seit der Gründung 2011 habe es weniger als fünf Fälle mit Schäden über 1.000 US-Dollar gegeben. Die habe man allesamt reibungslos abwickeln können. Beim aktuellen Fall habe die Geschädigte „direkt unverhältnismäßig hohe Forderungen gestellt“, so Wimdu, unter anderem habe ein Millionenbetrag für „einen vermeintlich verpassten Wohnungsverkauf“ im Raum gestanden.

Deshalb ist man beim Rocket-Startup nun sauer: „Wimdu wurde als Unternehmen durch die Darstellung in diesem Artikel massiv geschädigt und wir prüfen aktuell alle Optionen uns dagegen zu wehren und weiteren Schaden abzuwenden. Das kann auch rechtliche Schritte beinhalten.“

Foto: Gettyimages/shaunl