flightright_gruender
Die Flightright-Gründer Marek Janetzke und Philipp Kadelbach (von links)

Schon einmal gab es Streit zwischen den Flugrechte-Startups, etwa ein Jahr ist das jetzt her. Damals drängten mit Wirkaufendeinenflug, EUflight und Compensation2go gleich drei Unternehmen mit ähnlicher Geschäftsidee auf den Markt. Der Konflikt drehte sich um die fragwürdige Verwendung von Kundendaten. Jetzt brodelt es wieder.

Um den Streit zu verstehen, muss man das Geschäftsmodell der drei Startups kennen: Wenn ein Flug beispielsweise Verspätung hat, steht den Passagieren eine Entschädigung von maximal 600 Euro zu. Fluggesellschaften sperren sich allerdings oft dagegen. Startups wie Compensation2go kaufen den Fluggästen nun solche Forderungen ab und setzen sie notfalls vor Gericht durch, was einige Zeit dauern kann. Anreiz für den Kunden ist, dass er das Geld bereits nach einigen Stunden ausgezahlt bekommt. Es handelt sich um eine sogenannte Sofortentschädigung.

Der Auslöser – ein verändertes Geschäftsmodell

Das Potsdamer Unternehmen Flightright hingegen zahlte den enttäuschten Fluggästen ihr Geld bisher erst aus, wenn der Betrag von der Airline erstritten oder der Prozess vor Gericht gewonnen war. Im Stillen ist der Player nun mit einem neuen Angebot in den Markt eingetreten – ebenfalls für die Sofortentschädigung.

Für das Unternehmen ist das eine Anpassung des Geschäftsmodells: Die Variante der Sofortauszahlung besitzt einerseits ein höheres Risiko, denn: Kauft das Unternehmen zu viele Forderungen, bei denen es sich verschätzt und vor Gericht das Nachsehen hat, rechnet sich das nicht mehr. Andererseits kann das Unternehmen auch höhere Gebühren für den Service verlangen.

Bislang positionierte sich Flightright eher zurückhaltend zu dem Thema. Kürzlich sagte Gründer Marek Janetzke in einem t3n-Interview: „Nach unserer Einschätzung ist es für den Kunden eh nicht so wichtig, ob er das Geld in 24 Stunden oder in drei Wochen auf dem Konto hat. Er will nur, dass sich jemand drum kümmert.“ Trotzdem entscheidet sich das Potsdamer Unternehmen mit „Flightright now“ nun für das Angebot der Sofortentschädigung. Eine eigene Plattform wird es dafür nicht geben, doch Flightright bietet den Service wenigen Kunden an – wie bereits das Fachmagazin fvw berichtete. In einem Gründerszene-Test ließ sich am vergangenen Dienstag ebenfalls ein Angebot finden:

flightright_angebot

Die Kritik – Irreführung der Verbraucher?

Im umkämpften Markt kommt der Einstieg von Flighright nicht gut an. Die Konkurrenz von EUflight bemängelt, dass für den Nutzer nicht ersichtlich ist, nach welchen Kriterien er überhaupt ein Angebot bekommt. „Sollte sich herausstellen, dass dem ahnungslosen Fluggast die Sofortentschädigung nur für solche Flüge angeboten wird, die im Flightright-System bereits als ‚100 Prozent erstattungsfähig‘ gelistet sind, dann wäre das eine dreiste Irreführung der Verbraucher“, schreibt Lars Watermann, Gründer von EUflight.

Die Auszahlung ist immer dann sicher, wenn die Airline beispielsweise bereits an einen anderen Fluggast aus dem Flugzeug ausgezahlt hat. In dem Fall wäre auch die „Standard-Variante“ eine sichere Auszahlung. Watermann findet es bemerkenswert, dass der Dienst bereits nach wenigen Tagen als „Bestseller“ angepriesen wird. Es ist eine harte Kritik – für eine Branche, die sonst lieber im Hintergrund über die Konkurrenz stänkert.

Als Kampfansage bietet Watermann allen Kunden, denen „Flightright now“ angeboten wird, eine höhere Auszahlung, wie er per Pressemitteilung mitteilte.

Die Reaktion

Flightright will sich zu seinem neuen Produkt und den Vorwürfen nicht äußern. Von Philipp Kadelbach heißt es auf Nachfrage lediglich: „Es kommt mir vor, als ob Edeka Amazon Prime Now dafür kritisieren würde, dass es das Angebot noch nicht in allen Städten gibt.“ Er versteht die Aufregung nicht.

Bild: Flightright