Ein wichtiger Sieg für die Taxizentralen

Der Streit zwischen den deutschen Taxigesellschaften und der Daimler-Tochter MyTaxi wird vor allem vor Gericht ausgetragen. Und dort hat der digitale Taxivermittler gerade eine schwere Niederlage einstecken müssen: Laut Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az. 3-06 O 72/15) darf MyTaxi ab sofort keine Rabattaktionen für seine Kunden mehr durchführen. Gegen MyTaxi hatte die Genossenschaft der Taxizentralen geklagt – sie hält die Rabatte für unlauteren Wettbewerb. Für MyTaxi besonders ärgerlich: Das Urteil des Landgerichtes gilt bundesweit.

MyTaxi war verständlicherweise enttäuscht. Man sei der Überzeugung, dass man sich an alle gesetzlichen Vorgaben halten würde hieß es gegenüber Gründerszene. Die Übernahme eines Teils des Taxifahrpreises durch mytaxi entspräche der weit verbreiteten und rechtlich nicht zu beanstandenden Praxis der Aushändigung von Taxigutscheinen, so das Unternehmen weiter.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, gab folgendes Statement ab: „Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher. MyTaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund zehntausend Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun.“

Der Streit zwischen den verschiedenen Taxizentralen und MyTaxi zieht sich nun schon seit Jahren hin. Noch im Herbst hatte MyTaxi gegen den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband vor einem Hamburger Gericht einen Sieg erringen können. Das Landgericht Frankfurt sieht die Rechtslage offenbar komplett anders.

MyTaxi hat vor dem Gericht nun einerseits Vollstreckungsschutz beantragt, so dass das Urteil nicht sofort rechtskräftig wird. Gleichzeitig will das Startup Revision einlegen. Der Kampf zwischen den Taxizentralen und MyTaxi ist also noch lange nicht beendet.

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