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Amtlich: GmbH-Gründung schon ab 1 Euro

24. Mai 2007 von 51 Kommentare


Update: TalorWessing hat einen Artikel für die Gründerszene zum aktuellen Stand der GmbH-Reform geschrieben

Jetzt ist es amtlich wie unter anderem die (Print)-FAZ heute schreibt: Die GmbH-Gründung wird erleichtert.

Die Neuerung beeinhaltet einige weitreichende Änderungen für zukünftige (GmbH)-Gründer.

Die wichtigsten Vereinfachungen:

  • Die Mini-Gmbh (Unternehmergesellschaft) mit nur 1 EUR Mindestkapital kommt.
  • Folgerichtig ist auch eine Stückelung der Anteile ab 1 Euro möglich. (Vorher: 100 EUR)
  • Das Mindestkapital einer klassischen GmbH wird auf 10000 EUR gesenkt.
  • Bei Verwendung einer Mustersatzung kann u.U. auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden.
  • Der Gründungs-Dauer wird stark verkürzt.

Die sogenannte (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft (UG) stellt eine Unterform der GmbH dar, und kann bereits ab 1 EUR Stammkapital gegründet werden. Die “1-EUR-GmbH” ist vor allem als Antwort auf die zahlreichen Limited-Gründungen zu sehen. Aus Gründersicht hat die Mini-GmbH gegenüber der Limited u.A. den Vorteil, dass die Rechnungslegung nicht mehr nach englischem Recht erfolgen muss. Hinzu kommt, dass bei Verwendung einer Standard-Satzung zukünftig sogar auf den Gang zum Notar verzichtet werden kann, solange keine Grundstücke eingebracht werden. Dies ist vor allem auch deshalb eine gute Nachricht, weil so auch der Gründungsprozess erheblich beschleunigt wird. Darüber hinaus werden auch einige verwaltungsrechtliche Aspekte von der Handelsregister-Eintragung der GmbH abgekoppelt. Die Gründung einer GmbH binnen eines Tages soll hierdurch in greifbare Nähe rücken. Wer schon einmal mit einer GmbH-Gründung befasst war, wird dies zu schätzen wissen…

Einige (sinnvolle) Beschränkungen zu Gunsten des Gläubigerschutzes beeinhaltet das Gesetz aber natürlich auch:

  • 25% des Jahresgewinnes müssen solange in die Rücklagen eingestellt werden bis die 10000 EUR (der “klassischen” GmbH) erreicht sind.
  • Schutzmaßnahmen gegen unseriöse Insolvenzpraktiken.
  • Mini-GmbH`s müssen mit dem Kürzel UG firmieren.

In punkto Seriösität hat das Kürzel UG aufgrund des fehlenden haftenden Kapitals klare Nachteile gegenüber der klassischen GmbH. Gerade im ohnehin häufig noch als unseriös geltenden Internet-Geschäft kann das natürlich problematisch sein, weil die Mindesteinlage immer auch eine gewisse “Ernsthaftigkeit” der Unternehmen symbolisiert hat. Allerdings hat dies auch zahlreiche Limiteds (z.B. StudiVZ ltd oder virtual-nights ltd ) nicht von einer guten Entwicklung abgehalten…

Insgesamt ist die Gesetzesreform somit aus Gründersicht sicherlich sehr positiv zu bewerten – unabhängig davon ob man sich nun für eine UG oder eine klassische GmbH entscheidet.

In Kraft treten sollen die Änderungen allerdings erst zur ersten Jahreshälfte 2008 – zu spät für alle die schon jetzt Ideen entwickeln…

Weitere hilfreiche Details und Informationen zur Mini GmbH / Unternehmergesellschaft findet Ihr bei förderland.de

[jan]

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