Betriebliche Altersvorsorge

Veränderte Arbeitgeberpflichten im Startup

Es kommt der Tag im Leben eines Gründers, an dem die anfängliche Euphorie über die Freiheit und die tollen Projekte verfliegt; und er sich mit der harten Realität der deutschen Bürokratie auseinander setzen muss. Begriffe wie: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) oder Rentenvorsorge werden zum Thema und stehlen wertvolle „Gründerzeit“.

Doch Nachlässigkeit in diesem Bereich wird hart bestraft. Die Weggefährten von einst möchten an dem Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Aus dem projektbezogenen Freiberufler werden Festangestellte. Damit einher gehen massive Veränderungen seitens der Arbeitgeberpflichten. Die Abführung der Lohnsteuer, das Zahlen der Sozialabgaben und die Entwicklung einer Rentenvorsorge für die Mitarbeiter müssen gewährleistet werden.

Sonst kann es schnell dazu kommen, dass die Mitarbeiter wieder in stabilere Strukturen wechseln, die bei größeren Arbeitgebern herrschen. Sicherlich ist dieser Umstand nicht erstrebenswert. Untermauert wird diese Aussage durch den 2012 im Spiegel erschienenen Artikel zur Mitarbeiter-Motivation. Der Artikel veranschaulicht, dass es für Angestellte sehr wichtig ist, dass „Unternehmen ein ernsthaftes Interesse am Wohlbefinden der Mitarbeiter haben.“

Mitarbeiter legen neben dem Gehalt und dem Arbeitsklima großen Wert auf Absicherung durch den Arbeitgeber. Daher stellt sich die Frage: Mit welchem System kann der Arbeitgeber einen Mehrwert für sich und seinen Mitarbeiter schaffen? Eine Lösung; die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Was sich zunächst sehr trocken und wenig spannend anhört, entpuppt sich schnell als wirksames Instrument, um Mitarbeiter zu binden und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

Vor- und Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge

+ jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV
+ Arbeitgeber muss eine bAV anbieten, aber nicht zahlen
+ idR. geringe Kosten des Vertrages
+ hohe garantierte Rendite und eine Zusatzrendite
+ die Entgeltumwandlung aus dem Brutto führt zu einer Ersparnis von SV-Beiträgen
+ die bAV ist Konkurs-geschützt und vor Sozialämtern sicher
+ bAV ist unverfallbar und wird in jedem Fall ausgezahlt
+ bei Arbeitgeberwechsel kann die bAV weitergeführt werden und ist übertragbar

– die Rente wird, wie die meisten anderen Renten auch, im Alter besteuert
– der Vertrag ist nicht verkauf- oder verpfändbar
– regelmäßige Zahlung notwendig
– Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr

Rechenbeispiel für die betriebliche Altersvorsorge

Am besten lässt sich das an einem kleinen Rechenbeispiel veranschaulichen (Hochrechnung für einen Arbeitnehmer).

In diesem individuellen Exemplar wird der Unterschied mit einer Gehaltsumwandlung gezeigt. Auf der linken Seite ohne eine Umwandlung und auf der rechten Seite mit einer Gehaltsumwandlung. In den einzelnen Stufen wird gezeigt welche Beiträge sich wie verändern, und was das Wichtigste ist: Welchen Nettoaufwand trägt sowohl der Arbeitgeber und welchen der Arbeitnehmer?

Rechenbeispiel betriebliche Altersvorsorge

Besonders interessant ist der letzte Abschnitt der Tabelle. Für nur 55,80-Euro-Nettoaufwand wird ein 147,50-Euro-Sparplan erstellt. Dabei werden sogar noch Steuern und Sozialabgaben gespart.

Der Arbeitnehmer muss nur wenig Eigenmittel bereit stellen und kann ein hohes Sparziel erreichen. Klar sollte jedoch sein, dass es sich bei dieser Art der Altersvorsorge nur um einen Baustein handelt. Da dieser auf Grund der schlechten Verfügbarkeit nur durch den Zuschuss des Arbeitgebers so attraktiv wird. Auf der Arbeitgeberseite wird für nur 47,50 Euro ein wirklicher Mehrwert für seinen Angestellten geschaffen.

Welche Anlagevariante jedoch die Richtige ist, und welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für dein Unternehmen geeignet ist, sollte stets in einem persönlichen Gespräch heraus gefunden werden.

Bild: Namensnennung Bestimmte Rechte vorbehalten von florianric / flickr