In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Stipendien für ganz unterschiedliche Zielgruppen, die Übersicht zu bekommen ist nicht einfach. Einige Stipendienprogramme richten sich aber ausdrücklich an Existenzgründer oder können zumindest sehr gut von Unternehmern genutzt werden.

Das bekannteste Programm für Firmengründer ist das „EXIST-Gründerstipendium“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Gefördert werden Studierende mit monatlich 800 Euro, Absolventen eines Hochschulabschlusses mit monatlich 2.000 Euro und promovierende Gründer mit monatlich 2.500 Euro; für vorhandene Kinder gibt es einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr; Sachausgaben und Coaching können als ergänzende Leistung auch gefördert werden.
Voraussetzung für die Fördererung ist ein „innovatives technologieorientiertes Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe“ oder eine „innovative, wissensbasierte Dienstleistung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen“ beruht. Antragsteller muss eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sein. Mit der Unternehmensgründung darf noch nicht begonnen worden sein.
Programme einzelner Bundesländer
Neben dem Programm des Bundes gibt es auch verschiedene Programme einzelner Bundesländer. Der Freistaat Sachsen hat beispielsweise das Programm „Seed-Stipendium“ aufgelegt und fördert „Studierende in der 2. Hälfte der Regelstudienzeit“ mit 800 Euro monatlich, Absolventen eines Studiums und Promovierende werden – wie beim Bund – mit monatlich 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro gefördert. Für Kinder gibt es 100 Euro monatlichen Kinderzuschlag.
Antragsberechtigt sind in Sachsen Einzelpersonen und Gründungsteams mit Wohnsitz in Sachsen oder einer geplanten Betriebsstätte des zu gründenden Unternehmens im Freistaat. Als „Mentor“ muss ein Hochschullehrer benannt werden. Nicht gefördert werden Personen, die bereits ein anderes Stipendium beziehen oder die Existenzgründung als “Freiberufler” im Sinne des Einkommenssteuerrechts planen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls ein Programm aufgelegt: „TIP – transparent, innovativ, passgenau“ ist sein Name. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet „ergänzend“ zur Förderung durch den Bund eine maximale Förderdauer von 18 Monaten; Absolventen eines Hochschulstudiums können mit 1.000 Euro monatlich und „promovierende Gründer“ mit 1.200 Euro monatlich gefördert werden. Für Kinder gibt es einen monatlichen „Kinderzuschlag“ in Höhe von 100 Euro.
Ein spezielles Programm für „innovative Projekte mit IT- oder Medienbezug“ gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg. Das „Karl-Steinbuch-Stipendium“ fördert mit maximal 830 Euro monatlich, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Zusage, insbesondere interdisziplinäre Projekte aus den Querschnittsbereichen Informatik und Medienwissenschaften. Gefördert werden können „qualifizierte Studierende und Doktoranden aller Fachrichtungen“, die an einer Hochschule oder Berufsakademie bzw. dualen Hochschule in Baden-Württemberg immatrikuliert sind.
Auch die Europäische Union hat für junge Unternehmer etwas zu bieten. Unter dem Namen „Erasmus für Jungunternehmer“ fördert sie den grenzüberschreitenden Austausch (bis zu sechs Monate) zwischen Jungunternehmern und erfahrenden Unternehmern – Unternehmerinnen sind natürlich genauso angesprochen.
Neuartige Stipendienprogramme
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Herbst letzten Jahres ein neues Stipendienprogramm aufgelegt, das Studenten mit 150 Euro monatlich fördert, wenn ein Partner aus der Wirtschaft ebenfalls 150 Euro monatlich aufbringt. Jede Hochschule im Land ist aufgefordert, mit der regionalen Wirtschaft lokale Stipendienprogramme zu entwickeln. Die Universitäten in Köln, Dortmund oder Duisburg-Essen können somit beispielsweise zusammen mit innovativen IT-Unternehmern mit Migrationshintergrund ein spezielles Programm für Studierende mit türkischen Eltern und ohne Abitur entwickeln – ein völlig neuer Ansatz.
Mit der „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“ (PDF) des Landes NRW vom 8. März 2010 erhalten nämlich alle Absolventen einer „Lehre“ (beispielsweise als „Fachinformatiker IHK“) und drei Jahren Berufserfahrung den fachgebundenen Hochschulzugang.
Absolventen einer IHK-Weiterbildung – beispielsweise als Wirtschaftsfachwirt IHK oder IT-Professional erhalten in NRW den allgemeinen Hochschulzugang. Da man diese Abschlüsse auch ohne jeden formalen Schulabschluss und ohne formale Lehre – aufgrund von qualifizierter Berufserfahrung – machen kann, ergibt sich beispielsweise für einen Hauptschulabsolventen mit Migrationshintergrund, die Möglichkeit der Förderung und des Studiums. Ab Ende Mai will die Fernuniversität Hagen auf ihren Internetseiten über die neuen Möglichkeiten berichten.
Auch die Bundesregierung ist nicht untätig. Mit dem neuen Programm des „Aufstiegstipendium“ will man insbesondere Personen, die kein Abitur haben – aber studieren wollen – fördern. Anders als beim BAFöG ist dies auch bei einem Teilzeitstudium möglich – Unternehmer und Student (ohne Abitur) mit Förderung ist somit möglich.
Auch wenn eine Übersicht über die zahlreichen Stipendien nicht einfach zu erhalten ist, so ist die gute Nachricht doch, es gibt einiges. Innovative Ansätze sind da und die Situation ist vielleicht besser als man dachte; man muss nur suchen – also „etwas unternehmen!“
Über den Autor:
Stefan Jauernig ist seit November 1997 Inhaber der Firma Stefan Jauernig Versicherungsmakler e.K., (www.j-makler.de). Die Firma berät als unabhängiger Versicherungsmakler insbesondere Gründer und Inhaber von IT-Firmen. Stefan Jauernig ist gelernter Versicherungskaufmann und Versicherungsfachwirt; Studium an den britischen Universitäten Leicester, Open und Oxford; Abschlüsse: BA (Open) und Postgraduate Diploma (Leicester).
Von 1992 bis 1997 war er Marketingleiter bei einer internationalen Versicherungsgesellschaft; langjährig Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen und Gastdozent an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland. Seit 1997 berät er ehrenamtlich als Coach von NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. in Köln Gründer; seit Mai 2009 ist er Handelsrichter am Landgericht Köln.
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Super Tipps, herzlichen Dank. Toll, wären auch noch Quoten, wer was bekommen hat und wie lange das dauerte!
Es stimmt schon, dass es einige Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründer gibt, besonders auch für die Förderung von Studenten/Promovenden, die sich mit dem Gründungsgedanken tragen. Meines Erachtens gibt es da jedoch drei Probleme:
1. Sind die Bewerbungsverfahren für Gründungszuwendungen oft langwierig und an vielen Stellen unnötig kompliziert.
2. Werden diese bereitstehenden Mittel nicht ausreichend beworben – an den Unis bekommt man noch immer recht wenig davon mit. Und hierwürde sich vielleicht anschließend noch die Frage stellen ob die die Möglichkeiten, wenn sie denn beworben werden, in der richtigen Art beworben werden. Wie gesagt, IMHO geht das an vielen Studenten noch vorbei. Was mich zum dritten Punkt führt, nämlich 3.
3. Ich habe nicht das Gefühl, dass Dozenten, Professoren und vor allem nicht Angestellte der Universitäten im Verwaltungsbereich (Prüfungsämter und Co.) besonders animiert sind, ihre Studenten/Promovenden aktiv dazu zu ermutigen sich gedanklich mal mit einer Unternehmensgründung auseinanderzusetzen. Sicher schreiben die Lehrpläne ein straffes Programm vor. Wenn man aber mehr Gründungen im Land fördern will, wie es ja u.a. auch das klare Ziel der Politik von Herrn Brüderle ist, dann muss man entsprechend in allen Ebenen die Voraussetzungen dafür schaffen. Unter anderem halt auch in den Universitäten, und hier vor allem deutlich mehr als nur durch die Möglichkeit zur Stipendienbewerbung.
Ergo: Es reicht meines Erachtens nicht, nur die finanziellen Mittel zur Vergfügung zu stellen, wenn man sie denn überhaupt erhält. Was wir brauchen sind
- Systeme, die Gründungen über den finanziellen Rahmen hinaus vereinfachen (also auch hier, Abbau von Bürokratieschwellen)
-Systeme, die Gründungen durch aktive Unterstützung begleiten (mehr Mentorenprogramme, mehr Ermutigung durch Professoren etc.)
- ein grundlegend anderes Denken, was Beiträge von Unternehmensgründungen angeht – wir brauchen Gründungsklima – AUCH und VOR ALLEM an Universitäten, FH’s etc.
Viele Grüße,
Matthias