Home » Finanzen

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zur Geschäftsgründung

21. August 2009 von Rainer Meyer 10Kommentare

Für Existenzgründer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Gründungszuschuss in Höhe von deutlich über 1.000 Euro pro Monat (für neun Monate) zu bekommen. Dies ist besonders interessant für Arbeitslose, die noch im Arbeitslosengeld I-Bezug stehen und die noch mindestens 90 Tage das Arbeitslosengeld I beziehen. Aber auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten diese Regelung zur Gewährung eines Gründungszuschusses kennen, denn wenn sie dann tatsächlich arbeitslos werden, dann können Sie jederzeit in einem Gespräch mit ihrem “Fallmanager” auf die Möglichkeit der Existenzgründung “umschalten”, um eine neue berufliche Perspektive zu gewinnen.

bundesagentur-fur-arbeitDer Sachbearbeiter wird dann auch diese Idee nachhaltig unterstützen, denn für ihn ist eine erfolgreiche Geschäftsgründung ein gleichwertig anerkannter Weg aus der Arbeitslosigkeit wie eine Vermittlung in eine angestellte Tätigkeit. Dies zeigt sich auch darin, dass die Bundesagentur vielfältige Maßnahmen für Existenzgründer unterstützt. In Existenzgründerseminaren bekommt man nicht nur Kontakt zu anderen Existenzgründern, sondern auch zu Beratungseinrichtungen, die den Start in die Geschäftsgründung fördern und weitere Unterstützungsmaßnahmen (wie KfW-Gründungscoaching) aktivieren können.

Allerdings sollte man bereits vor Beginn des Gründungsprozesses eine grobe Geschäftsidee haben und sich auch damit auseinandersetzen, dass Existenzgründung in den ersten Jahren mit einer Vielzahl von Belastungen verbunden ist. Wer also den geregelten Job mit geregeltem Urlaub und entsprechender sozialer Absicherung als zentrales Element seiner beruflichen Identität sieht, ist hier weniger geeignet.

Mehr als eine skizzenhafte Geschäftsidee und gute Motivation zur Selbständigkeit braucht es aber nicht, um mit dem Fallmanager bei der Bundesagentur ins Gespräch zu kommen und anschließend ein Existenzgründerseminar auf Kosten der Arbeitsagentur zu besuchen. Wenn der ausgewählte Seminar-Anbieter, seine Tätigkeit ernsthaft betreibt, dann bekommt man als zukünftiger Existenzgründer nicht nur viel Wissen, sondern auch praktische Handlungsanleitungen zur weiteren Gestaltung des Prozesses.

Den Antrag auf Existenzgründerzuschuss muss man spätestens 91 Tage vor Ablauf des Arbeitslosengeldbezuges stellen. Dieser Antrag bedarf einer intensiven Vorbereitung, insbesondere weil ein nachvollziehbarer und geprüfter Businessplan Bestandteil des Antrages ist. Zwischen den erfolgreichen Abschluss des Existenzgründer-Seminars und der Antragstellung können also durchaus mehrere Monate intensiver Vorbereitungszeit treten. Die Sachbearbeiter der Bundesagentur berücksichtigen dies auch, und werden während dieser Zeit normalerweise keine Jobangebote machen. Es ist auch kein Fehler, den zuständigen Sachbearbeiter gelegentlich über Zwischenschritte (zum Beispiel per Mail) zu informieren, damit dieser erkennen kann, dass sein “Kunde” am Ball bleibt.

Zur Erarbeitung des Business-Plans kann man sehr gute Literatur vom Spezialisten Andreas Lutz nutzen: Businessplan, für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld und andere Existenzgründer. Eine fachkundige Stelle muss das jeweilige Existenzgründungsvorhaben bewerten und begutachten und gegenüber der Bundesagentur die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Hierfür kommen zum Beispiel die Berater in Frage, die man während des Existenzgründungsseminars kennengelernt hat. Aber auch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberater und Kreditinstitute können diese Bescheinigung erstellen.

Ergänzt um weitere Papiere (Lebenslauf, Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt) steht dann der Existenzgründung nichts mehr im Wege. Zunächst bekommt man neun Monate einen Existenzgründungszuschuss in der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro als Zuschuss für höhere Kosten bei der sozialen Absicherung. Da die Arbeitsagentur am Erfolg der Existenzgründung interessiert ist, darf man ohne jede Beschränkung zusätzlich soviel Umsatz wie nur möglich machen. Denn falls man nach neun Monaten diese erfolgreiche Geschäftstätigkeit nachweisen kann, dann kann man für weitere sechs Monate einen Zuschuss von 300 Euro bekommen.

Ein weiterer Vorteil für Existenzgründer mit Gründungszuschuss der Bundesagentur: Diese können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur versichern. Damit erhalten sie bestehende Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur bzw. bauen neue Ansprüche auf.

Über den Autor:

Rainer MeyerRainer Meyer studierte Mathematik und Sozialwissenschaften in Bonn, wo er anschließend langjährig als IT-Trainer und Erwachsenenbildner in der freien Wirtschaft tätig war.

Als Trainer und interner Schulungsleiter ist eines seiner Fachgebiete die berufliche Weiterbildung sowie die Herstellung von Trainigsmaterial.  Seit 2007 führt er ein eigenes Weblog und beschäftigt sich als Autor mit Publikationsmöglichkeiten im Internet. Er schreibt unter anderem für das Portal dirInfo.de in den Kategorien Beruf und Bildung und Finanzen. Weiterhin recherchiert er tagesaktuelle Verbrauchertipps und Nachrichten.

Artikel zum Thema:

Sponsoren

Trackback Adresse des Beitrages

10 Kommentare »

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag
  • Berater

    Zur Ergänzung des Artikels, da teils missverständlich:
    Gründer, die ALG I bekommen (SGBIII), sich selbstständig machen wollen und einen Restanspruch von mind. 90 Tagen ALG I verfügen, haben einen ANSPRUCH auf den Gründungszuschuss ($57 SGBIII). Dabei wird der Betrag, der vorher als ALG I bezogen wurde, weiter gezahlt (sofern die Vorgaben der AA erfüllt), heißt dann aber Gründungszuschuss und wird um 300 Euro aufgestockt, da der Selbstständige sich dann selbst um die Sozialversicherung (Krankenkasse etc) kümmern muss. Die Summe hängt dabei vom ALG I ab, wer wenig verdient hat, bekommt wenig ALG I und somit auch wenig Gründungszuschuss. Die hier vom Autor genannten deutlich über 1.000 Euro können auch deutlich geringer ausfallen.

    Allen viel Erfolg!

  • Rainer Meyer (Train-und-Coach)

    Hallo Berater,

    vielen Dank für die zutreffenden Ergänzungen. Tatsächlich gibt es einen RECHTSANSPRUCH auf den Gründungszuschuss; dies bedeutet, dass wenn der Antrag zutreffend und vollständig ist, dieser auch positiv beschieden werden muss. Mein Text sollte zukünftigen Antragstellern gute Hinweise dazu geben, was sie denn tun müssen, damit die Bundesagentur ihren Antrag positiv entscheidet. Oder umgekehrt formuliert: In dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte man als zukünftiger Existenzgründer weniger mit Ansprüchen, sondern eher mit Erfolgschancen argumentieren.

  • Michael

    Also dieser Business-Plan muss nicht unbedingt ausführlich sein, ein Freund von mir hatte disen sogar handgeschrieben bestätigt bekommen…

  • Marvin

    Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, das sich manche Arbeits-Agenturen doch etwas mehr mit den Business-Plänen auseinandersetzen als drüberzulesen und den handgeschrieben Plan dann zu bestätigen.

    Ich habe ihn sogar mit der Hilfe meines Steuerberaters erstellt und musste trotzdem noch eine Stellungnahme (Termin nötig) der Wirtschaftsförderungsgesellschaft einholen. Das hat Zeit gekostet und war unsinnig, da er einfach von vorne bis hinten gepasst hat.

    Ein Freund von mir hat seinen Business-Plan, der sich nicht wesentlich von meinem unterschieden hat, ebenfalls mit Hilfe desselben Steuerberaters erstellt und wurde von seiner Agentur (anderer Landkreis) einfach “durchgewunken”.

    Manchmal gehts schnell, manchmal stellen sich die Agenturen etwas an, aber generell lohnt es sich diese Unterstützung mitzunehmen!

  • Sebastian

    Das ist schon ziemlich pervers in Deutschland: Die Einen zahlen 50% Steuern, die Anderen schreiben ein Businessplan und stecken 9000 Euro nicht rückzahlbaren Gründungszuschuss ein.

  • Stephan

    Hallo,

    bezieht sich dieser Gründerzuschuss auf eine selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmer oder kann die Existenzgründung auch in Form einer anderen Rechtsform, insbesondere als operativ tätiger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (was ja de facto einem Angestelltenverhältnis entspricht) erfolgen.

    Es wäre doch Quatsch einen Marktauftritt als Einzelunternehmer (für den Gründungszuschuss) zu starten und dann nach der neunmonatigen Frist das ganze Projekt in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Gibt es jemanden, der da genauere Infos hat?

    Freundliche Grüße
    Stephan

  • Rainer Meyer (Train-und-Coach)

    Hallo Stephan,

    entscheiden für die Bundesagentur ist, dass man auf Dauer von der Existenzgründung leben kann. Dies ist im Business-Plan konkret an Hand von Daten und Fakten plausibel zu machen. In diesem Sinne ist ein Geschäftsführender auch kein Angestellter, sondern eigenverantwortlich tätiger Unternehmer.

    Schöne Grüße
    Rainer Meyer (train-und-coach.de)

  • lars tegtmeier

    hallo ihr lieben,

    ich habe meinen antrag auf gründungszuschuß vor ca. 6 wochen bei der arbeitsagentur abgegeben. der sachbearbeiter der arbeitsagentur hat eine positive stellungnahme abgegeben und an die leistungsabteilung entsprechend weiter gegeben. meine fragen dazu:

    a) kann eine ablehnung erfolgen, wenn meine selbständige tätigkeit von anfang an meinen lebensunterhalt auch ohne gründerzuschuß finanziell abdeckt?

    b) lehnt die leistungsabteilung einen positiven bescheid des sachbearbeiter ggf doch noch ab? was können die gründe sein?

    vielen dank für eure hilfe!

    lg lars

  • J.Keil

    Hallo an alle Gründer,

    ich glaube da wird etwas Missverstanden. Der Businessplan ist für die Arbeitsagentur nicht entscheident sondern die Tragfähigkeitsbescheinigung einer Sachkundigen Stelle. Also z.B die Ihk kann diese Bescheinigung aushändigen, erst mit dieser bekommt der Gründer den Zuschuss genemigt.

    Gruss

Kommentar verfassen