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Wie finde ich die richtige Betriebshaftpflicht für mein StartUp?

3. November 2009 von Robin von Hein 10Kommentare

Wer haftet, wenn gegenüber dem Unternehmen eine Schadenersatzforderung geltend gemacht wird? Wie ist das Unternehmen abgesichert? Als Antwort kommt meistens: „Dafür habe ich doch die Rechtsform der GmbH oder UG“. Sollte aber bei jeder Schadenersatzforderung die Stammeinlage maximal haften? Wohl kaum. Was ist, wenn der Anspruch unbegründet ist?

Hier kommt dann der Gedanke an eine Versicherung ins Spiel. Doch wie, wo und was versichere ich?

Als Inhaber einer Firma haften die Gesellschafter für die aus dem Betrieb entstehenden Schadenersatzansprüche Dritter. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gesellschafter und Mitarbeiter vor unberechtigten Ansprüchen (Schadenabwehr). Sind jedoch die Ansprüche gerechtfertigt, so werden diese durch den Versicherer befriedigt. Gerade der IT-Bereich erfordert bestmöglichen Schutz, um die Risiken, die durch ungewöhnliche Umstände und Wettbewerbsdruck entstehen, abzusichern.

Doch ACHTUNG, Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht. Über die  „normale“ Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen und Sachschäden, die aus dem Betrieb entstehen, abgesichert, bei IT-Firmen also das sogenannte Betriebsstättenrisiko. Gerade für Telekommunikations- oder IT-Unternehmen ist jedoch von großer Bedeutung, dass neben dem Betriebsstättenrisiko auch Vermögensschäden mitversichert sind.

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.

Eine kombinierte Haftpflichtversicherung sollte alle typischen Risiken eines IT-Unternehmens abdecken, zum Beispiel Haftpflichtansprüche wegen Schäden aufgrund von:

  • Programmierungsfehlern,
  • Implementierungsfehlern,
  • Beratungsfehlern,
  • Übermittlung von Viren, Würmern, Trojanern,
  • Gewinnausfall beim Kunden,
  • Wiederherstellung von gelöschten, beschädigten Daten oder
  • Verletzung von Namens-, Persönlichkeits-, Urheber- und auch Markenrechten.

Entscheidungshilfe  und kompetente Beratung ist bei der Wahl der richtigen Betriebshaftpflicht von großer Bedeutung. Der Deckungsumfang der Versicherung sollte folgende Vertragspunkte mit abdecken:

  • Allrisk-Deckung für alle typischen Haftungsrisiken
  • Ein einheitliches Bedingungswerk (keine unübersichtliche Kombination von AHB und besonderen Vereinbarungen)
  • Unbeschränkte Vorumsatzdeckung, das heißt Schäden verursacht durch Tätigkeiten in der Vergangenheit, die derzeit noch nicht bekannt sind
  • Weltweite Deckung
  • Versicherungsschutz für entgangenen Gewinn und Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Eigenschadenversicherung für vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers bei Rücktritt des Auftraggebers
  • Vertrauensschadenelemente (Eigenschadenversicherung für Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter)
  • Ersatz der Reparaturkosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe

Die Betriebshaftpflicht schützt somit das Unternehmen vor den Folgen von Schadenersatzansprüchen aus der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit.

Wie und warum sollte ich mich als Gesellschafter und oder Geschäftsführer versichern?

Muss ich mich als Entscheider, Organmitglied wie zum Beispiel GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) schützen?

Als Entscheider bin ich mir oft gar nicht darüber im Klaren, welche finanziellen Konsequenzen meine Entscheidungen nach sich ziehen können. Eine einzige strategische Fehlentscheidung kann zu immensen Schadenersatzansprüchen führen, die das eigene Privatvermögen komplett aufzehren. Kann ich mich hiergegen schützen bzw. absichern?

Die Lösung: D&O Versicherung!

Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager Haftpflichtversicherung genannt. Mit der D&O Versicherung können sich Entscheider gegen Katastrophenrisiken schützen. Diese Versicherung gibt den Organmitgliedern Rückhalt, um sich den Herausforderungen im Management-Alltag zu stellen.

Mit der D&O Versicherung sind sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr als auch die Zahlung von Schadenersatzansprüchen versichert, die gegenüber Führungskräften in Verbindung mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.

  • Ansprüche Dritter, zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern des Unternehmens. (Außenhaftung)
  • Ansprüche des Unternehmens selbst, zum Beispiel in Person der Gesellschafter (Innenhaftung)

Der Versicherer gewährt den versicherten Personen (Organmitgliedern) Versicherungsschutz, wenn sie wegen einer versicherten Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.

Versicherungsschutz besteht für gegenwärtige, ehemalige oder zukünftig bestellte oder faktische Mitglieder der geschäftsführenden Organe und Kontrollorgane des versicherten Unternehmens.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Entscheider tatsächlich immer häufiger für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden und dafür mit ihrem Privatvermögen haften sollen. Solche Schadenersatzansprüche können schnell in Millionenhöhe gehen.

Ein Schadenbeispiel für die Haftung mit dem Privatvermögen

Der Geschäftsführer eines IT-Unternehmens kauft Hard- und Software ein, die sich im Nachhinein als deutlich überdimensioniert und erheblich überteuert erweist. Die Gesellschafter verlangen Schadenersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.

Weitere typische Schadenbeispiele sind:

  • Unzureichende Projektplanung
  • Fristversäumnis
  • Kauf/Verkauf von Beteiligungen
  • Fehlerhafte Personalauswahl
  • Betriebsstillegung wegen Nichteinhaltung von Umweltauflagen
  • Unterzeichnung von Schecks ohne Prüfung
  • Falsche Anweisungen an Tochtergesellschaften
  • Mangelnde Buchführung
  • Fehlerhafte Bewertung der Rechtslage

Unzählig viele Situationen gibt es, die zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Führungskräfte führen können. Es reicht schon, den Fehler eines Mitarbeiters nicht sofort zu erkennen, eine Entscheidung zu lange aufzuschieben oder einen Vorgang zu lange liegen zu lassen, einen ungünstigen Vertrag abzuschließen, eine organisatorische Schwäche zu dulden, eine Verantwortlichkeit nicht klar zu definieren.

Häufig weiß der Entscheider gar nicht, ob und was er falsch macht. Ganz unbewusst verlässt er die Grenzen seines unternehmerischen Ermessensspielraums. „Pflichtverletzung“ heißt hier das Schlüsselwort.

Beispielhaft seien die folgenden Pflichten genannt, die ein Geschäftsführer / Manager verletzten kann:

  • Berichtspflicht
  • Kapitalerhaltungspflicht
  • Überwachungspflicht
  • Insolvenzantragspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • allgemeine Sorgfaltspflicht
  • diversere andere Pflichten, deren Verletzungen man oft gar nicht oder evtl. viel später bemerkt. Denn wer kennt schon jedes Detail des AktG, des GmbHG, des BetrVG oder des MitbG?

Wer profitiert von einer Absicherung über eine D&O Versicherung?

Aus Sicht des Organmitglieds zum Beispiel der Geschäftsführung sollte eine Absicherung von großem Interesse sein, da Erträge der Arbeit dem Unternehmen zufließen, das Risiko von Fehlentscheidungen aber beim Manager verbleibt. Mangelnde Absicherung kann daher zu fehlender Risikobereitschaft / Entscheidungsfreude beim Manager führen. Die D&O Versicherung sorgt für die Absicherung des gesamten Privatvermögens und die Sicherstellung eines qualifizierten juristischen Beistandes.

Aber auch aus Sicht des Unternehmens selbst ist eine Absicherung im Hinblick auf Imageschutz nicht zu vernachlässigen. Soweit die Versicherung den Schaden deckt, kann die Angelegenheit ohne viel Aufsehen und Gerichtsprozess erledigt werden. Auch der Bilanzschutz durch eine angemessene, oft das Privatvermögen des Managers übersteigende Versicherungssumme spricht für eine D&O Deckung.

Auch hier ist Entscheidungshilfe und kompetente Beratung bei der Wahl des richtigen Anbieters von größter Bedeutung. Der Deckungsumfang der Versicherung sollte folgende Vertragspunkte mit abdecken:

  • Erweiterte Vermögensschadendefinition
  • Zukaufsmöglichkeit einer unbegrenzten Rückwärtsdeckung für neue Tochterunternehmen (verdeckte Risiken)
  • Zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • Abwehrkostenzusatzlimit
  • Wegfall der Eigenschadenklausel (keine Anrechnung von Anteilen versicherter Personen am Gesellschaftsvermögen).

Über den Autor:

Robin von Hein Jahrgang 1983. Nach erfolgreichem Abschluss zum Bankkaufmann wechselte er in die Versicherungsbranche und stieg in das Familienunternehmen,  ein alteingesessenes, von seinem Großvater gegründetes Versicherungsmaklerunternehmen ein. Berufsbegleitend absolvierte er vor der IHK die Prüfung zum Versicherungsfachwirt und belegt derzeit ein Studium zum Versicherungsbetriebswirt an der Deutschen Versicherungs-Akademie.

Seit mehreren Jahren betreut sein GvH Versicherungsbüro Unternehmen der IT-Branche (Web 2.0- und Internet-Unternehmen, StartUps, Social Networks, Online Plattformen, Onlineshops, Hardware- und Softwarehandel etc.) und führt dort eine Risikoanalyse, Risikooptimierung und Bedarfsermittlung für eine maßgeschneiderte Versicherungslösung durch. Zum weiteren Kundenkreis gehören Privatkunden, Berufsanfänger, Existenzgründer, Selbstständige, Freiberufler, produzierendes Gewerbe, Gastronomen, Hotelbetriebe, mittelständische Unternehmen.

Kontakt: GvH Versicherungsbüro GmbH, Hauptstraße 52, 65817 Eppstein; Tel. 06198-8093; Email: rvh@gvh-versicherungsbuero.de

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10 Kommentare »

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  • Florian Komm

    Mit Sicherheit nicht das Wichtigste bei der Unternehmensgründung, aber doch ggf. ein wichtiger Aspekt. Vielen Dank für die ausführliche Einführung.

  • Thomas Ruland

    Da kann ich mich nur anschliessen: sehr sinnvoller und interessanter Artikel!

  • Lawrence Leuschner

    der Autor, Robin von Hein, ein guter Freund von mir, hat hier sehr anschaulich sehr wichtige Aspekte der Betriebshaftflicht durchleuchtet. Seit 2006 arbeit unserer Unternehmen mit Ihm zusammen und man kann auf Ihn 24 Stunden immer zählen. Gerade bei unserem Einbruch in unserem Logistikzentrum war unser Versicherungsschutz Gold Wert. Zudem ist er nicht einer dieser “nervigen” Aquise Vertreter, wie man es sonst kennt:)

    Viele Grüße aus Kreuzberg,

    Lawrence

  • Maria

    Hallo hier wurde nun viel über das Thema Betriebshaftpflichtversicherung gepsrochen, kann denn jemand einen konkreten Vorschlag machen, bei welcher Versicherung man eine Betriebsh. abschliessen soll?? Also ich habe vor eine Catering-Eventfirma zu gründen und weiss nich, welche Versicherung für mich in Frage kommt!! jemande einen Tip, Vorschlag??
    Wäre super.

    Vielen Danke
    Lieben Gruss Maria

  • Tobias

    Vielen Dank noch einmal an Robin für seinen ausführlichen Gastbeitrag. Wir bei sportme haben lange Zeit zu viel für unnötige Versicherungen ausgegeben, während wir gegen andere realere Risiken nicht geschützt waren. Gute Versicherungsberater gibt es viele – aber nur wenige die die Bedürfnisse, Besonderheiten und Beschränkungen von Web-Startups so gut verstehen wie Robin…

  • Robin von Hein

    @Maria
    Als gesellschaftsunabhängiger Versicherungsmakler sind wir mit 3 Standorten in Eppstein (Frankfurt/Rhein-Main), Bielefeld und München deutschlandweit tätig. Selbstverständlich bieten wir auch persönliche Beratung gerne vor Ort bei unseren Kunden. Wir arbeiten mit einer Vielzahl namhafter Versicherungsgesellschaften zusammen und stehen nicht nur bei der Auswahl des passenden Versicherungsproduktes, sondern auch bei Schadensfällen hilfreich zur Seite.

    Sehr geren helfen wir Dir bei der Auswahl der richtigen Absicherung für Deine Catering-Eventfirma.

    Kontaktdaten:
    GvH Versicherungsbüro GmbH
    Hauptstraße 52
    65817 Eppstein

    Ansprechpartner: Robin von Hein
    Tel. 06198-8093
    Fax 06198-1263
    Email: rvh@gvh-versicherungsbuero.de
    Add @ Xing

  • Lene

    Sehr interessanter Bericht! Versicherungsberater meines Vertrauens – vielen Dank an Herrn von Hein.

    Viele Grüße vom Prenzlberg,
    Lene

  • Thorsten

    Ich denke ein Start-Up braucht in jedem Fall eine Organ- bzw. Gesellschafter- Haftpflichtversicherungversicherung. Ich verlässe fast täglich die Grenzen meines unternehmerischen Ermessensspielraums und kann nachts nur schwer schlafen…

  • francis kühn

    Hallo,
    ich suche eine Betriebshaftpflicht für den Bereich Elektro, Metallbau und Sanitär im Hausbereich. Bitte Kontakt mit mir aufnehmen. Das Unternehmen besteht seit 4/2006- bisher keine Versicherung.

  • Holger Schnittker

    Schöner Artikel, leider nicht komplett passend. Im Bereich Betriebshaftpflicht wird nur auf die Risiken eines IT Dienstleisters eingegangen. Die Auzählung der gewünschten Deckungsinhalte kommt mir irgendwie bekannt vor, ist das nicht eine Aufzählung aus der Produktbroschüre eines Versicherer der mit H anfängt;). Es wäre schön in einem solchen Artikel nicht die Werbebroschüre eines Versicherer wiederzufinden sondern die eigene Meinung des Autors.

    Zum Punkt
    Ein einheitliches Bedingungswerk (keine unübersichtliche Kombination von AHB und besonderen Vereinbarungen)

    Dies trifft lustigerweise auch nur auf einen Versicherer im Bereich IT-Haftpflicht zu und ob diese Aussage immer korrekt ist wage ich bezweifeln. Manchmal ist eine klare Def. der versicherten Tätigkeit auch durchaus von Vorteil.

    Aber um zum Thema zurückzukommen. Den Versicherungsschutz für ein Start up auf den Versicherungsschutz eines IT-Dienstleisters zu reduzieren ist wirklich nicht passend.

    Ich bin selber an 2 Start ups beteiligt und sorry, hier würde die vorgeschlagene Betriebshaftpflicht(Anbieter) absolut nicht passend sein.

    Es sollte also jedes Start up sind konkret beraten lassen welche Betriebshaftpflicht angemessen ist. Das wichtigste ist erstmal eine korrekte Beschreibung der betrieblichen Tätigkeit. Es wäre empfehlenswert Schadenszenarien durchzuspielen um zu prüfen, ob diese über eine Versicherung abgedeckt sind oder ggf. durch vertragl. Maßnahmen in den Griff zu bekommen sind. Wichtig bei den Schadenszenarien, man haftet nicht nur für eine “direkte Schädigung” eines Dritten in dem man z.B: den Rechner beim Kunden umschmeisst sondern eben auch aus Vertrag heraus, in dem man den z.B: nicht erfüllt, schlecht erfüllt, die in Obhut genommen Sachen nicht in der ursprünglichen Form zurückgeben kann usw. .

    D&O Deckung. Sehe ich bei Start ups als schwierig an.
    Aufgrund folgender Konstellationen wird es schwierig sein Versicherungsschutz zu erhalten.
    1. Neugründung
    2. In der Regel in der ersten Zeit Verluste
    3. Aufgrund der GGF Problematik

    Empfehlen würde ich den Gründern sich mit ihren weiteren Gesellschaftern in wichtigen Entscheidungen abzustimmen und das ganze auch gerichtsverwertbar zu dokumentieren. So ist wenigstens im Innenverhältnis schon mal ein wenig Sicherheit geschaffen.
    Nach aussen hin ist sind natürlich immmer Steuern und Sozialversicherungbeiträge bei einer möglichen Insolvenz ein Thema. Hier sollte ein guter Steuerberater behilflich sein, der aber naturgemäß das Haftungsrisiko nicht den Geschäftsführern abnimmt.

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